Hallo
Ich wurde am 4.5.15 krank und wurde gleich am 4.5.15 schriftlich gekündigt.
Da ich über das Ende der Kündigung krankgeschrieben bin mußte ich jetzt Krankengeld ab 21.5 beantragen.
Die AOK hier ist aber die Meinung das der AG trotzdem 6 Wochen zahlen muß und schickt einem mit dem Auszug vom Lohnfortzahlungsgesetz weg man solle den AG verklagen.
Gibt's da nen § auf den man sich berufen kann.?
Die Gewerkschaft ist der Meinung das sich das nicht beweisen lässt, das der AG wegen der Krankheit gekündigt hat.
Er wußte ja nicht wegen was ich krank bin und die Krankmeldung kam erst am 5.5.15 zum AG ,da ich 100 km weg wohne,der Postweg halt.
Habe ich da nicht Anspruch auf einen rechtsfähigen Bescheid?
Krankengeldanspruch nach Kündigung während der Probezeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
hier geht es meiner Meiunung nach in erster Linie ums Arbeitsrecht und wenn ich mich nicht irre, dann kann der Arbeitgeber innerhalb der probezeit kündigen und muss nicht einmal einen Grund dafür nennen. Das bedeutet in dem geschilderten Fall, dass auch mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses die Lohnzahlung beendet wird.
Natürlich kann man gegen eine Künding gerichtlich vorgehen, aber das kann eine Krankenkasse nicht vom Versicherten verlagen und dann auch noch die Krankengeldzahlung verweigern.
Also, so, wie geschildert muss die Kasse meiner Meinung nach zahlen ab dem Tag nach Ende der Beschäftigung - der Arbeitgeber ist raus aus der Nummer.
Gruss
Czauderna
hier geht es meiner Meiunung nach in erster Linie ums Arbeitsrecht und wenn ich mich nicht irre, dann kann der Arbeitgeber innerhalb der probezeit kündigen und muss nicht einmal einen Grund dafür nennen. Das bedeutet in dem geschilderten Fall, dass auch mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses die Lohnzahlung beendet wird.
Natürlich kann man gegen eine Künding gerichtlich vorgehen, aber das kann eine Krankenkasse nicht vom Versicherten verlagen und dann auch noch die Krankengeldzahlung verweigern.
Also, so, wie geschildert muss die Kasse meiner Meinung nach zahlen ab dem Tag nach Ende der Beschäftigung - der Arbeitgeber ist raus aus der Nummer.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo mister t,
Wenn du seit dem 4.5. arbeitsunfähig bist, hast du grundsätzlich seit dem 5.5. Anspruch auf Krankengeld gegen die AOK (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V).
Solange wie der Arbeitgeber den Lohn tatsächlich weiterzahlt, ruht dieser Anspruch aber - d. h. für diesen Zeitraum zahlt die AOK nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Umständen auch nach dem Ende der Beschäftigung noch weiter Lohn zahlen (§ 8 EntgFG).
Wenn der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer, berechtigt oder unberechtigt - die Lohnfortzahlung verweigert, fällt der Ruhenstatbestand für das Krankengeld weg. Die AOK muss also erstmal zahlen.
Wenn die AOK der Meinung ist, der Arbeitgeber habe die Lohnzahlung zu Unrecht verweigert, kann sie selbst den Arbeitgeber verklagen und sich das gezahlte Krankengeld von ihm zurückholen (§ 115 Abs. 1 SGB X).
Gruß
Swantje
Wenn du seit dem 4.5. arbeitsunfähig bist, hast du grundsätzlich seit dem 5.5. Anspruch auf Krankengeld gegen die AOK (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V).
Solange wie der Arbeitgeber den Lohn tatsächlich weiterzahlt, ruht dieser Anspruch aber - d. h. für diesen Zeitraum zahlt die AOK nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Umständen auch nach dem Ende der Beschäftigung noch weiter Lohn zahlen (§ 8 EntgFG).
Wenn der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer, berechtigt oder unberechtigt - die Lohnfortzahlung verweigert, fällt der Ruhenstatbestand für das Krankengeld weg. Die AOK muss also erstmal zahlen.
Wenn die AOK der Meinung ist, der Arbeitgeber habe die Lohnzahlung zu Unrecht verweigert, kann sie selbst den Arbeitgeber verklagen und sich das gezahlte Krankengeld von ihm zurückholen (§ 115 Abs. 1 SGB X).
Gruß
Swantje