Rentner (freiwillig versichert) + Job
Moderator: Czauderna
Rentner (freiwillig versichert) + Job
Hallo,
meine Mutter bezieht seit Dezember 2013 Altersrente und musste sich damals freiwillig in der GKV versichern.
Von der DRVB erhält sie einen Zuschuss zum Beitrag.
Seit August 2014 hat sie einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Seit dieser Zeit ist sie ja pflichtversichert und muss für ihre Rente keine Beiträge mehr zahlen.
Dies haben wir erst durch Nachfrage bei der KK erfahren.
Von der DRVB erhält sie jedoch weiterhin den Zuschuss für ihre freiwillige Mitgliedschaft.
Ist das so richtig?
Ihr AG führt die Sozialversicherungsbeiträge, darunter auch den AG-Beitrag zur RV ordnungsgemäß ab.
Ist die DRVB automatisch informiert oder muss man das als AN selbst machen?
Vielen Dank.
Gruß Masha13
meine Mutter bezieht seit Dezember 2013 Altersrente und musste sich damals freiwillig in der GKV versichern.
Von der DRVB erhält sie einen Zuschuss zum Beitrag.
Seit August 2014 hat sie einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Seit dieser Zeit ist sie ja pflichtversichert und muss für ihre Rente keine Beiträge mehr zahlen.
Dies haben wir erst durch Nachfrage bei der KK erfahren.
Von der DRVB erhält sie jedoch weiterhin den Zuschuss für ihre freiwillige Mitgliedschaft.
Ist das so richtig?
Ihr AG führt die Sozialversicherungsbeiträge, darunter auch den AG-Beitrag zur RV ordnungsgemäß ab.
Ist die DRVB automatisch informiert oder muss man das als AN selbst machen?
Vielen Dank.
Gruß Masha13
Re: Rentner (freiwillig versichert) + Job
GrussMasha13 hat geschrieben:Hallo,
meine Mutter bezieht seit Dezember 2013 Altersrente und musste sich damals freiwillig in der GKV versichern.
Von der DRVB erhält sie einen Zuschuss zum Beitrag.
Seit August 2014 hat sie einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Seit dieser Zeit ist sie ja pflichtversichert und muss für ihre Rente keine Beiträge mehr zahlen.
Dies haben wir erst durch Nachfrage bei der KK erfahren.
Ob das mal stimmt, ich glaube eher nicht - siehe dazu § 201 SGB V.
Demnach sollte es so sein, dass die Rentenversicherung für die Dauer der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin das Beitragsabzugsverfahren so durchführt wie bei Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Die Zahlung des Beitragszuschusses fällt dann natürlich weg.
Der Arbeitgeber muss auch seine Meldung (Beitragsgruppen)so erstellen, dass man erkennt, dass es sich um einen beschäftigten Altersruhegeldempfänger handelt.
Ich empfehle, da noch einmal bei der Kasse konkret nachzufragen.
Von der DRVB erhält sie jedoch weiterhin den Zuschuss für ihre freiwillige Mitgliedschaft.
Ist das so richtig?
nein - siehe oben
Ihr AG führt die Sozialversicherungsbeiträge, darunter auch den AG-Beitrag zur RV ordnungsgemäß ab.
Solange es nur der AG-Anteil zur RV ist - okay.
Ist die DRVB automatisch informiert oder muss man das als AN selbst machen?
Nein, muss man nicht, das ist Sache des Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse.
Vielen Dank.
Gruß Masha13
Czauderna
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Bei der Krankenkasse ist sie in die KVdR eingestuft und zahlt ganz
normal ihren Beitrag als AN.
RV wird wie gesagt, nur der Anteil des AG gezahlt.
Man könnte doch davon ausgehen, dass die KK , die ja die Beiträge an die RV weiterleitet, dieses so darstellt, wie es richtig ist.
Auskunft der KK: da sie jetzt sozialversichert beschäftigt ist, ist sie pflichtversichert und nicht mehr freiwillig in der GKV und daher fällt für die Rente kein Beitrag an. Ich kann mich hier nur wiederholen, da wir das auch schriftlich bekommen haben.
Müsste meine Mutter jetzt die RV informieren?
Der AG hat lt. Auskunft alles richtig angemeldet.
Bei der Krankenkasse ist sie in die KVdR eingestuft und zahlt ganz
normal ihren Beitrag als AN.
RV wird wie gesagt, nur der Anteil des AG gezahlt.
Man könnte doch davon ausgehen, dass die KK , die ja die Beiträge an die RV weiterleitet, dieses so darstellt, wie es richtig ist.
Auskunft der KK: da sie jetzt sozialversichert beschäftigt ist, ist sie pflichtversichert und nicht mehr freiwillig in der GKV und daher fällt für die Rente kein Beitrag an. Ich kann mich hier nur wiederholen, da wir das auch schriftlich bekommen haben.
Müsste meine Mutter jetzt die RV informieren?
Der AG hat lt. Auskunft alles richtig angemeldet.
Nun ja, ich glaube, dass die Mutter jetzt der Kasse melden muss, dass sie auch noch eine Rente von der DRV bezieht. Die Kasse meldet dies dann der DRV. Und die DRV stellt die Zahlung des Beitragszuschusses ein (7,3%), ferner muss die DRV noch ca. 10,4 % einbehalten und an die Kasse abführen, sodass sich die Rente um ca. 18 % verringern wird.
Dies dürfte sich aus § 205 SGB V ergeben.
Zitat:
§ 205 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger
Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) beziehen, haben ihrer Krankenkasse unverzüglich zu melden
1. Beginn und Höhe der Rente,
2. Beginn, Höhe, Veränderungen und die Zahlstelle der Versorgungsbezüge sowie
3. Beginn, Höhe und Veränderungen des Arbeitseinkommens.
Dies dürfte sich aus § 205 SGB V ergeben.
Zitat:
§ 205 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger
Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) beziehen, haben ihrer Krankenkasse unverzüglich zu melden
1. Beginn und Höhe der Rente,
2. Beginn, Höhe, Veränderungen und die Zahlstelle der Versorgungsbezüge sowie
3. Beginn, Höhe und Veränderungen des Arbeitseinkommens.
Die KK weiss, dass meine Mutter Rente bezieht. Sie musste sich dort ja freiwillig versichern, da sie nicht die 9/10 der Vorversicherungszeit erreicht hatte.
Sie hat ja auch bis dahin immer ihre freiwilligen Beiträge gezahlt.
Und seit Beginn ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist sie bei der KK nach deren Angaben wieder pflichtversichert.
Wieso sollte dir DRV noch 10,4% einbehalten? Für was denn?
Sie hat ja auch bis dahin immer ihre freiwilligen Beiträge gezahlt.
Und seit Beginn ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist sie bei der KK nach deren Angaben wieder pflichtversichert.
Wieso sollte dir DRV noch 10,4% einbehalten? Für was denn?
Nun ja, dafür hat die Kasse natürlich auch eine Rechtsgrundlage.
Gucke Dir § 249a und § 255 SGB V an; dort steht klipp und klar drinne, dass falls man versicherungspflichtig ist und gleichzeitig eine Rente erhält, die Rente der Beitragspflicht unterliegt und der Rententräger die Beiträge (ca. 10.4 %) direkt von der Rente einbehalten muss.
Es spielt also keine Rolle für Zitat: Für was denn?
Gucke Dir § 249a und § 255 SGB V an; dort steht klipp und klar drinne, dass falls man versicherungspflichtig ist und gleichzeitig eine Rente erhält, die Rente der Beitragspflicht unterliegt und der Rententräger die Beiträge (ca. 10.4 %) direkt von der Rente einbehalten muss.
Es spielt also keine Rolle für Zitat: Für was denn?
das ist momentan schwierig, da ich auswärts arbeite und meine Mutter sich technisch nicht auskennt...
es muss etwas damit zu tun haben, dass sie vorher freiwillig versichert war und durch die Tätigkeit wieder pflichtversichert ist. Wir verstehen es ja auch nicht so richtig. Vor allem wenn die KK der RV meldet, dass eine Beschäftigung vorliegt, für die ja die Beiträge des AG auch an die RV gezahlt werden...und trotzdem die RV weiterhin den Zuschuss zahlt.
es muss etwas damit zu tun haben, dass sie vorher freiwillig versichert war und durch die Tätigkeit wieder pflichtversichert ist. Wir verstehen es ja auch nicht so richtig. Vor allem wenn die KK der RV meldet, dass eine Beschäftigung vorliegt, für die ja die Beiträge des AG auch an die RV gezahlt werden...und trotzdem die RV weiterhin den Zuschuss zahlt.