Hallo,
wir brauchen dringend Rat.
Meine Frau ist seit 1.07.2006 bei mir Familienversichert. Mitte 2008 wurden wir von der Krankenkasse gefragt ob meine Frau ein Einkommen hat. Darauf hin haben wir ihnen geantwortet, dass Sie Mieteinnahmen bekommt in Höhe von 325,50 € und 205,- durch einen Minijob. Dies aber erst seit 1.12.07.
Wir wussten nicht das wir das angeben müssen, bzw. haben sie ja erst Mitte 2008 danach gefragt.
Meine Frau ist derzeit hochschwanger, dass heisst Sie kann jederzeit entbinden und müsste dann ins Krankenhaus.
Nun möchten Sie rückwirkend das wir die Beiträge erstatten. Zudem besitzt meine Frau derzeit anscheinend keinen Versicherungsschutz. Müssen wir dann die Kosten vom Krankenhaus tragen?
Mit was müssen wir rechnen? Hätten wir gewusst, dass Einkommen angezeigt werden muss, hätten wir dies ja getan!
Im Juni war sie für zwei Tage im Krankenhaus, müssen wir das jetzt auch zahlen und die ganzen Arztbesuche?
Vielen Danke für Eure Antworten!
AOK möchte rückwirkend Beiträge! Darf die das tun?
Moderator: Czauderna
Tja, dat iss immer wieder das leidige Problem.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Geseztes wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Hier liegen offensichtlich die Voraussetzungen ab 12/2007 nicht mehr vor, sodass der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung nicht mehr besteht.
Nu geht es los; jetzt kann man auf die Verfahrensvorschriften herumreiten. Wurde die Familienversicherung damals - per Verwaltungsakt - festgestellt, dann muss dieser Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X aufgehoben werden.
Aber der Einkommensbezug - Aufnahme des Mini-Jobs - rechtfertigt schon eine rückwirkende Aufhebung ab 12/2007.
Sieht nicht gut aus.
Entweder bietet Dir die KV jetzt rückwirkend eine freiwillige Kv an, oder die Holde ist rückwirkend pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Vom Ergebnis ist es gleicht. Ihr werdet nicht drum herkommen, rückwirkend die Beiträge für die Versicherung zu löhnen.
Ach ja, abgesichert ist die Holde auf jeden Fall!!!
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Geseztes wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Hier liegen offensichtlich die Voraussetzungen ab 12/2007 nicht mehr vor, sodass der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung nicht mehr besteht.
Nu geht es los; jetzt kann man auf die Verfahrensvorschriften herumreiten. Wurde die Familienversicherung damals - per Verwaltungsakt - festgestellt, dann muss dieser Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X aufgehoben werden.
Aber der Einkommensbezug - Aufnahme des Mini-Jobs - rechtfertigt schon eine rückwirkende Aufhebung ab 12/2007.
Sieht nicht gut aus.
Entweder bietet Dir die KV jetzt rückwirkend eine freiwillige Kv an, oder die Holde ist rückwirkend pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Vom Ergebnis ist es gleicht. Ihr werdet nicht drum herkommen, rückwirkend die Beiträge für die Versicherung zu löhnen.
Ach ja, abgesichert ist die Holde auf jeden Fall!!!
übrigens...
danke sehr für die schnelle Antwort.
hab erfahren
dass die KV die Mindestgrenze von 129,- berechnen will. Muss dies zahlen, führt kein weg dran vorbei.