Hallo zusammen!
Danke zunächst für die schnelle Aufnahme ins Forum. Ich habe eine akute Situation und brauche dringend einen Expertenrat.
Ich bin 59 Jahre alt und habe einen zweiten befristeten Arbeitsvertrag, der leider nicht verlängert wurde. Dies erfuhr ich letzten Freitag. Da ich nicht sonderlich zuversichtlich bin, in meinem Alter eine neue Stelle zu bekommen, muss ich mich irgendwie absichern. In meiner letzten Stelle war ich nicht zufrieden, habe immer meine Arbeit geleistet und habe in zwei Jahren einen Tag gefehlt. Mein Chef hat mich sogar bei dem Gespräch am Freitag diesbezüglich gelobt. Die Gründe waren Hörensagen.. zugetragen worden usw. Ich will mich nicht dagegen wehren. habe eine Frage zum Krankengeld. Da ich erhebliche psychische Probleme aufgrund der Arbeitssituation hatte/habe, möchte ich mich nun in der letzten Woche meines Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Der Vertrag läuft zum 30.4. aus. Danach bin ich arbeitslos. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall könnte nur zum 30.4. erfolgen, danach Krankengeld. Wonach wird das Krankengeld berechnet? Nach meinem letzten Nettolohn, oder danach, was ich an Arbeitslosengeld bekommen würde? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Bereits jetzt schon mal vielen Dank dafür.
Höhe des Krankengeldes bei auslauf. befrist. Arbeitsvertrag
Moderator: Czauderna
Hallo,
eigentlich wollte ich auf diese Frage nicht antworten, weil ich den Ansatz - sich krankschreiben lassen - nicht mag. Da ich aber als Moderator schon dafür Sorge trage dass auch Fragen beantwortet werden gibt es dann trotzdem eine Antwort von mir.
Also, wenn für diese befristete Beschäftigung auch der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz entrichtet wurde, dann besteht auch Krankengeldanspruch. Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eintritt, dann zahlt die Krankenkasse auch ab dem Tag, der auf das Ende der Beschäftigung folgt Krankengeld.
Bemessungsgrundlage für die Krankengeldberechnung bildet der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, hier wäre das der März (bei unregelmässigen Entgelten, die letzten drei Monate (angerechnete Lohnzahlungszeiträume).
In der Regel ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna
eigentlich wollte ich auf diese Frage nicht antworten, weil ich den Ansatz - sich krankschreiben lassen - nicht mag. Da ich aber als Moderator schon dafür Sorge trage dass auch Fragen beantwortet werden gibt es dann trotzdem eine Antwort von mir.
Also, wenn für diese befristete Beschäftigung auch der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz entrichtet wurde, dann besteht auch Krankengeldanspruch. Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eintritt, dann zahlt die Krankenkasse auch ab dem Tag, der auf das Ende der Beschäftigung folgt Krankengeld.
Bemessungsgrundlage für die Krankengeldberechnung bildet der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, hier wäre das der März (bei unregelmässigen Entgelten, die letzten drei Monate (angerechnete Lohnzahlungszeiträume).
In der Regel ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna
Hallo billy,billy hat geschrieben:Mit Verlaub....wenn sich jemand "absichern möchte" und sich in der letzten Beschäftigungswoche "krankschreiben lassen möchte" hoffe ich sehr, dass die zuständige Krankenkasse ein knallhartes Fallmanagement hat.....Arbeitsunfähigkeit ist kein Wunschkonzert, nur weil die Kasse dann stimmt.
"Arbeitsunfähigkeit ist kein Wunschkonzert"
ja, aber ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt,das entscheidet immer noch der Arzt ( damit meine ich NICHT Doc Holliday )
und wir wissen doch überhaupt nicht, wie es Ihm wirklich gesundheitlich geht
wie schnell sagt man, eigentlich möchte /muss ich mich Krank schreiben
lassen, aber ich versuche es noch.........
ich habe genauso gedacht, war allerdings selbständig, und habe weitergemacht, tja dann stand ich auf einmal auf der erweiterten Transplantationsliste.
da gibt es in vielen Betrieben , Ämtern ganz andere Quotenmermaiden hat geschrieben: habe immer meine Arbeit geleistet und habe in zwei Jahren einen Tag gefehlt.
"hoffe ich sehr, dass die zuständige Krankenkasse ein knallhartes Fallmanagement hat..."
ich habe hier in diesem Forum, mal einen offiziellen Vertreter einer Krankenkasse gefragt " WARUM DEM VS GERATEN WIRD SEINE EXISTENZ AUZUGEBEN "
und bekam diese ANTWORT:
ohne genaue Kenntnis, was hier vorgefallen ist, können wir keine Erklärung hierzu geben. Theoretisch sind Situationen denkbar, wo es für die Patienten - sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist - besser ist, einen Rentenantrag zu stellen und das Arbeitsverhältnis zu beenden, um zum Beispiel nach Ablauf des Krankengeldanspruches gesetzlich versichert zu bleiben. Und das ist dann sicher auch im Sinne des Versicherten.
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
ein Schelm, wer jetzt denkt "hier möchte man die KRG-Zahlung beenden "
wenn ich mir diese Beratung in der Praxis vorstelle,
dann kann es passieren.
VS. 59 Jahre alt, verzichtet aufgrund der Beratung, sagen wir mal 70 Wochen KRG, schöpft den ALG 1 Anspruch aus. und möchte dann mit 63 Jahren in Rente gehen,
und wenn dann kein anschließender ALG 2 Anspruch, aufgrund Ersparnisse entsteht.
tja, dann verbraucht er erstmal seine Altersvorsorge, bis hin zum Schonvermögen.
ja, billy man muss immer beide Seiten sehen
und wie heißt es so schön:
was dem Einem Recht ist, ist dem Anderen billig
Hallo mermaiden, ich wünsche Dir alles alles Gute.
Gruß Bully
@ Bully
Bravo, genau die Antwort, die mir 'auf der Zunge' lag. Billy unterstellt ohne Hintergrundwissen, und das in einem Forum, dessen selbstgestellte Aufgabe es ist zu helfen.
Bitte kein Missverständnis, auch mir gefällt die, oftmals unglückliche, Formulierung 'ich möchte mich krankschreiben lassen' überhaupt nicht (und wir können diese hier sehr oft lesen). Allerdings sollten sich die Ratgeber zunächst vergewissern (können), ob eine Erkrankung vorliegt. Der TE schreibt, er leide infolge der beruflichen Probleme an psychischen Störungen. An diesem Punkt anzuknüpfen wäre sicher die probatere Fortführung des Themas gewesen.
Betrugsabsicht zu unterstellen, auch indirekt, ist unverschämt.
Gruß
KKA
Bravo, genau die Antwort, die mir 'auf der Zunge' lag. Billy unterstellt ohne Hintergrundwissen, und das in einem Forum, dessen selbstgestellte Aufgabe es ist zu helfen.
Bitte kein Missverständnis, auch mir gefällt die, oftmals unglückliche, Formulierung 'ich möchte mich krankschreiben lassen' überhaupt nicht (und wir können diese hier sehr oft lesen). Allerdings sollten sich die Ratgeber zunächst vergewissern (können), ob eine Erkrankung vorliegt. Der TE schreibt, er leide infolge der beruflichen Probleme an psychischen Störungen. An diesem Punkt anzuknüpfen wäre sicher die probatere Fortführung des Themas gewesen.
Betrugsabsicht zu unterstellen, auch indirekt, ist unverschämt.
Gruß
KKA