Blockfrist - dieselbe Erkrankung, 2 Diagnoseschlüssel, usw.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Dunja
Beiträge: 29
Registriert: 29.03.2013, 20:46

Blockfrist - dieselbe Erkrankung, 2 Diagnoseschlüssel, usw.

Beitrag von Dunja » 02.04.2015, 00:15

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Problem: Ich war 2012/2013 insgesamt 13 Monate krankgeschrieben (inclusive der Wiedereingliederung).
Seitdem war ich immer mal einzelne Tage oder auch mal für einen Zeitraum von 2-3 Wochen wegen derselben Erkrankung krank geschrieben. Auf den AU-Bescheinigungen stand jedoch diesmal jeweils ein anderer Diagnoseschlüssel drauf als damals bei der langen AU.

Um das deutlicher zu veranschaulichen: 2012/2013 stand immer der Diagnosschlüssel M50. 2 G drauf und jetzt bei den letzten AU´s der Diagnoseschlüssel M54. 2 G.
Wie ist das nun bei der Blockfrist zu sehen?? Zählt das trotzdem als eine Erkrankung oder eben nicht, weil 2 verschiedene Diagnosen angegeben sind??

Da ich Sorge habe, dass ich irgendwann ausgesteuert werden könnte, müßte ich das dringend wissen! Die 3 Jahre sind nämlich erst im September um.

Außerdem habe ich vor kurzem erst erfahren, dass es dann noch diese Frist von 6 Monaten gibt, bevor die neue Blockfrist sozusagen anfängt.
Wie genau verhält sich das??

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!
:? :?

Liebe Grüße

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 02.04.2015, 06:26

Hallo,
Nicht der Diagnosenschluessel ist letztendlich maßgebend , sondern der ursächliche Zusammenhang der Erkrankungen Etwas vereinfacht ausgedrückt ,aber grundsätzlich zutreffend.In diesem Fall könnte dies zutreffen.
Die erwähnten 6 Monate kommen ins Spiel wenn es um den erneuten Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist geht. Dann muss nämlich nicht nur eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestehen, es muss nach vorherigem Leistungsende auch ein Zeitraum von 6 Monaten, der nicht zusammenhängend sein muss, in dem keine Arbeitsunfaehigkeit vorgelegen haben darf - auch dies wieder vereinfacht geschrieben. Das Ganze kann ggf. Wesentlich komplizierter werden, kommt eben auf den jeweiligen Fall an.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 02.04.2015, 08:35

ergänzend:

Vor September 2012 warst du nie wegen einer dieser Diagnosen AU ?

Schönen Gruß
Anton Butz

Dunja
Beiträge: 29
Registriert: 29.03.2013, 20:46

Beitrag von Dunja » 04.04.2015, 20:24

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten!

@Anton Butz
Doch, ich meine, ich war auch vor meiner Krankschreibung 2012/2013 mal wegen dieser Diagnosen krank. Bin mir gerade nur nicht mehr sicher, ob ich jedes Mal auch krank geschrieben war oder eher mal einen einzelnen Tag ohne AU gefehlt habe.
Würde das denn auch eine Rolle spielen?
Ich dachte, die Blockfrist beginnt erst ab da, wo man erstmalig Krankengeld bezieht und das war definitiv 2012 der Fall.

Wie würde das im Falle einer Aussteuerung eigentlich ablaufen?? Fragt mein Arbeitgeber bei meiner Krankenkasse nach, wie lange ich jeweils mit welcher Diagnose krankgeschrieben war?? Die Diagnosen an sich dürfen doch aber dem Arbeitgeber nicht genannt werden?!

Ich habe im Juni letzten Jahres die Krankenkasse gewechselt. Könnte dies "Auswirkungen" auf diese ganze Angelegenheit haben?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich kenne mich da wirklich nicht aus. Mir ist auch erst vor kurzem die Sache mit der Aussteuerung bewußt geworden. Da ich mich z. Zt. in einer ziemlich schlechten gesundheitlichen Verfassung befinde, es mir dadurch zeitweise kaum möglich ist, arbeiten zu können, befinde ich mich in einer ganz schönen Zwickmühle... :(

Liebe Grüße
und schöne Ostern,
Dunja

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

starre Blockfristen

Beitrag von Anton Butz » 05.04.2015, 00:07

Hallo Dunja,

hier auf Seite 1 unten die wichtigste Info: http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... 120905.pdf

Die Blockfrist beginnt also nicht mit dem Krankengeld-Bezug. Deswegen erst mal prüfen, ob die starren Blockfristen schon früher begonnen haben – will sagen: vielleicht sind die 3 Jahre nicht erst im September 2015 um, sondern bereits abgelaufen.

Die Krankenkasse kann zur Klärung beitragen und falls Zweifel bleiben, müsste sie den „Schwarzen Peter“ haben, denn im Grundsatz wird Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung gewährt

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

womit die Voraussetzungen für Ausnahmen davon wohl von der Krankenkasse zu beweisen wären.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Dunja
Beiträge: 29
Registriert: 29.03.2013, 20:46

Beitrag von Dunja » 05.04.2015, 18:19

@Anton Butz,

vielen Dank nochmals für Deine Antwort! :D

Das wäre natürlich nicht schlecht, wenn die Blockfrist in meinem Falle schon abgelaufen wäre. Wenn ich, um dies zu erfahren, bei meiner alten Krankenkasse nachfragen würde, würde ich dann aber nicht vielleicht "schlafende Hunde" wecken?? Oder ist eine Krankenkasse gar nicht an meiner Aussteuerung interessiert?? (Eigentlich ist doch eher mein Arbeitgeber dafür zuständig, oder?!)


Nochmal eine Frage zur Verständigung: Man muß aber in den 78 Wochen während der 3 Jahre Blockfrist nicht zwingend auch 78 Wochen Krankengeld bezogen haben?? Es "kann" Krankengeld bezogen werden, nicht wahr??

Wäre ich also z. B. Im März 2012 zum 1.Mal wegen der genannten Erkrankung krank geschrieben worden, hätte aber nur ab September 2012 für 13 Monate Krankengeld bezogen, dann wäre jetzt seit März 2015 bereits die Blockfrist um??

Mir geht es hier die ganze Zeit nicht darum, dass ich weiterhin Krankengeld bekomme, sondern ich möchte sicher gehen, nicht irgendwann ausgesteuert zu werden.

Liebe Grüße
Dunja

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

ein kleiner Rest reicht

Beitrag von Anton Butz » 06.04.2015, 08:04

Zur Aussteuerung bei der Krankenkasse "schlafende Hunde wecken“ dürfte ziemlich ausgeschlossen
sein, denn besseres als die Aussteuerung kann denen nicht passieren. Da „schlafen“ häufiger die
Versicherten.

Die Versicherten sollten eigentlich überblicken, wie die Blockfristen für ihre Krankheiten laufen und
möglichst vermeiden, die Ansprüche ganz auszuschöpfen. Ein kleiner Rest genügt, um in der nächsten
Blockfrist wieder den vollen Anspruch zu haben. Da passt das Beispiel mit mit der erstmaligen AU wegen
einer Erkrankung ab März 2012 und 13 Monaten Krankengeld.

Ist der Krankengeld-Anspruch dagegen für eine Krankheit voll ausgeschöpft, gibt es hohe Hürden.

(Der Arbeitgeber hat mit der Aussteuerung nichts zu tun.)

Schönen Gruß
Anton Butz

Dunja
Beiträge: 29
Registriert: 29.03.2013, 20:46

Beitrag von Dunja » 10.04.2015, 00:08

So, jetzt ist mir inzwischen klar, dass nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse an einer Aussteuerung interessiert ist. :)

Was ich mich jedoch immer noch frage, ist, folgendes: Ich war doch bis Mai 2014 in einer anderen Krankenkasse, d. h. also, während meiner langen AU 2012/2013 und ggfs. auch bei Beginn der Blockfrist, falls ich wirklich vor September 2012 schon mal wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben war (dies muß ich noch in Erfarung bringen).

Seitdem ich bei meiner neuen Krankenkasse bin, habe ich ja noch kein Krankengeld bezogen.
Meine derzeitige Krankenkasse weiß bisher ja auch gar nichts von meiner langen AU vor 2,5 Jahren. Durch eine andere Sache habe ich vor kurzem auch bei einem Telefonat mit der Krankenkasse erfahren, dass sie keinerlei Unterlagen von meiner bisherigen Krankenkasse angefordert haben. (Ist das eigentlich üblich??)
Muß ich dann überhaupt irgendwann mit einer Aussteuerung rechnen??

Wenn nun irgendwann in nächster Zeit der Fall eintreten sollte, dass ich erstmalig in den KG-Bezug käme, dann würde meine jetzige Krankenkasse das doch zahlen, ohne irgendwas zu prüfen? Oder käme es dann zu einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber, weil dieser normalerweise 1/2 Jahr Lohnfortzahlung leisten würde, aber innerhalb der Blockfrist ja nur 1x, oder??

Fragen über Fragen..., aber je mehr ich über die ganze Sache nachdenke, umso mehr Fragen stellen sich mir... :?: :?

Liebe Grüße,
Dunja

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 10.04.2015, 08:34

Hallo,
Deine neue Krankenkasse wird bei deiner bzw. bei deinen alten Kassen nachfragen wegen eventueller Vorerkrankungen - einfache Sache.
Mit deinen Arbeitgebern hat dies grundsätzlich nix zu tun.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 10.04.2015, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.

Targot
Beiträge: 112
Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 10.04.2015, 14:41

Hallo Dunja,

ich gehe ergänzend zu Cauderna Auskunft davon aus, dass deine Kasse standardisiert mit Beginn der ersten Krankengeldberechnung auch deine maximale Krankengeldbezugsdauer berechnen ird, wozu dann auch routinemäßig die Auskunft bei deiner alten Kasse eingeholt wird. Wenn du näheres wissen möchtest, dann könnets du ja bei deiner alten Kasse erfragen, zu welchem Zeitpunkt diese das erstmalige Auftreten deiner Erkrankung recherchiert hat. Hieraus ergibt sich die Abfolge der starren 3-Jahres-Blockfristen.

Gruß

Targot

Dunja
Beiträge: 29
Registriert: 29.03.2013, 20:46

Neuigkeiten...

Beitrag von Dunja » 13.04.2015, 12:39

Ich danke Euch für Eure Antworten, Czauderna und Targot! :lol:

Ich habe inzwischen neue Informationen von meiner letzten KK bekommen. Ich habe dort eine Liste mit allen meinen AU's der vergangenen 20 Jahre angefordert, da ich doch gerne den Beginn meiner 3-Jahres-Frist berechnen möchte!
Also: Meine lange AU, für die ich Krankengeld bezogen habe (davor und danach war ich nie im KG-Bezug) war vom 24.09.2012-26.10.2013.

Davor war ich vom 07.05.2012-11.05.2012 für dieselbe Diagnose krankgeschrieben, aber auch vom 19.04.2010-23.04.2010.
Dazwischen in dem Zeitraum nicht.

Was wird denn jetzt hier als Beginn der 3-Jahres-Blockfrist angesehen, womöglich die AU im April 2010?? Das würde ja dann bedeuten, dass die Frist bereits im April 2013 zu Ende war, also während meines KG-Bezuges??

Noch etwas Wichtiges: Was diesen Zeitraum von 6 Monaten, in dem man nach Ende der ersten Blockfrist nicht für die betreffende Diagnose krankgeschrieben sein darf, so heißt es hier immer, dass dieser Zeitraum nicht zusammenhängend sein muß. Was genau bedeutet das??

Kann sich dieser Zeitraum also z. B. innerhalb von ca. 9-10 Monaten zusammensetzen, in denen man jedoch mal eine AU wegen einer anderen Diagnose hatte, aber auch zwischendurch eine AU wegen der betreffenden Diagnose, insgesamt aber 6 Monate nicht für die betreffende Diagnose krankgeschrieben war?? Ich hoffe, ich habe das verständlich ausgedrückt?! :roll:

Vielleicht könnt Ihr hier ja nochmals "Licht in mein Dunkel" bringen?!? :wink:

Liebe Grüße,
Dunja

Antworten