Selbstbedienungsmentalität: Krankenversicherungsbeiträge ...
Moderator: Czauderna
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Selbstbedienungsmentalität: Krankenversicherungsbeiträge ...
... für Betriebsfest eingesetzt.
Dieses Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2014, L 11 KR 399/12 KL,
https://openjur.de/u/692554.html
hat die Krankenkasse nicht akzeptiert und beim BSG Nichzulassungsbeschwerde eingereicht –
ebenfalls erfolglos: BSG, Beschluss vom 19.03.2015, B 1 A 2/14 B:
http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechu ... 0d/(off)/0
Schönen Gruß
Anton Butz
Dieses Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2014, L 11 KR 399/12 KL,
https://openjur.de/u/692554.html
hat die Krankenkasse nicht akzeptiert und beim BSG Nichzulassungsbeschwerde eingereicht –
ebenfalls erfolglos: BSG, Beschluss vom 19.03.2015, B 1 A 2/14 B:
http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechu ... 0d/(off)/0
Schönen Gruß
Anton Butz
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Durchaus, der Titel des Forums sollte Bestätigung, sich mit so einem Thema zu beschäftigen, genug sein. Im Übrigen sollte es im öffentlichen Interesse liegen, fehlgeleitete Beitragseinnahmen publik zu machen.Lady Butterfly hat geschrieben:macht das für dich Sinn, dich mit solchen Dingen zu beschäftigen?
Es ist völlig egal, wer das Thema erstellt, es hat Aufklärungscharakter und hat hier eine Punktlandung gemacht...
Gruß
KKA
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Man kann diese Urteile auch als Bestätigung dafür sehen, dass die Aufsicht des BVA funktioniert. Denn die so genannte "Selbstbedienungsmentalität" gibt es zumindest bei den vom BVA kontrollierten Kassen nicht. Und wenn doch mal eine ausschert, ist das BVA sofort zur Stelle. Unter Länderaufsicht scheint es etwas anders zu laufen,, in diesem Zusammenhang ist der von Jochen in einem anderen Unterforum eingestellte Bericht sehr erhellend.
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nun ja - nochmals die Frage: woraus schließt du, dass die Bundesaufsicht besser funktioniert als die Landesaufsichten? vor allem dann, wenn der Leiter einer Landesaufsicht an die Spitze des BVA wechselt....GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Denn die so genannte "Selbstbedienungsmentalität" gibt es zumindest bei den vom BVA kontrollierten Kassen nicht. Und wenn doch mal eine ausschert, ist das BVA sofort zur Stelle. Unter Länderaufsicht scheint es etwas anders zu laufen,, in diesem Zusammenhang ist der von Jochen in einem anderen Unterforum eingestellte Bericht sehr erhellend.
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das hab ich gesehen - da geht es aber darum, ob eine Krankenkasse der Aufsicht des BVA oder der Landesaufsicht unterliegt. Das BSG hat geurteilt, dass sie der Aufsicht des BVA unterliegt - aber nicht deshalb, weil sie die Aufsicht des BVA in irgendeiner Weise besser finden, sonder weil ein Mitgliedsbetrieb einer Trägerinnung eine Filiale/Betriebsstätte in einem weiteren -vierten- Bundesland hat. Also eine eher technische Frage - möglicherweise geht es auch um Macht und Einfluss. Sicherlich aber nicht darum, ob eine Aufsicht besser ist als eine andere...
der Artikel beantwortet aber nicht die Frage
der Artikel beantwortet aber nicht die Frage
woraus schließt du, dass die Bundesaufsicht besser funktioniert als die Landesaufsichten? vor allem dann, wenn der Leiter einer Landesaufsicht an die Spitze des BVA wechselt....
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Ich schließe es daraus, dass
- ein Vorstand sogar klagt, damit seine Kasse nicht der Aufsicht des BVA, mit der er bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat (bis hin zum freiwillig-erzwungenen Rücktritt) unterstellt wird
- unter Insidern das immer wieder bestätigt wird
- Beispiel u. a. http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... ubios.html
- praktische Erfahrungen, seit die Bestände der Familienversicherten vom BVA geprüft wird, wird nicht mehr darüber geklagt, dass ehemalige Familienversicherte weiterhin Versichertenkarten von einer Kasse unter Landesaufsicht zugeschickt bekommen (war ja praktisch, die weiter im Bestand zu halten, es gab Gelder aus dem RSA ohne Leistungsausgaben)
- während dem BVA die Ausgaben lt. der zitierten Urteiele sofort auffielen, kam der Hinweis auf die Selbstbedienung des Vorstandes bei einer Kasse unter Landesaufsicht aus der Mitarbeiterschaft
Fällt mir jetzt so auf Anhieb ein.
- ein Vorstand sogar klagt, damit seine Kasse nicht der Aufsicht des BVA, mit der er bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat (bis hin zum freiwillig-erzwungenen Rücktritt) unterstellt wird
- unter Insidern das immer wieder bestätigt wird
- Beispiel u. a. http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... ubios.html
- praktische Erfahrungen, seit die Bestände der Familienversicherten vom BVA geprüft wird, wird nicht mehr darüber geklagt, dass ehemalige Familienversicherte weiterhin Versichertenkarten von einer Kasse unter Landesaufsicht zugeschickt bekommen (war ja praktisch, die weiter im Bestand zu halten, es gab Gelder aus dem RSA ohne Leistungsausgaben)
- während dem BVA die Ausgaben lt. der zitierten Urteiele sofort auffielen, kam der Hinweis auf die Selbstbedienung des Vorstandes bei einer Kasse unter Landesaufsicht aus der Mitarbeiterschaft
Fällt mir jetzt so auf Anhieb ein.
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zunbächst mal: geklagt hat nicht der Vorstand, sondern eine Krankenkasse. Ob diese vertreten wurde durch den Vorstand oder den Verwaltungsrat, weiß ich nicht.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: - ein Vorstand sogar klagt, damit seine Kasse nicht der Aufsicht des BVA, mit der er bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat (bis hin zum freiwillig-erzwungenen Rücktritt) unterstellt wird
Fest steht aber wohl, dass die Landesaufsicht ermittelt hatte, dass es in "weiteren Ländern Innungsbetriebsstätten" gibt - daher kündigte die Landesaufsicht eine Entscheidung des BVA an. Das BVA erklärte daraufhin, dass es die Aufsicht übernehme. Und daraus willst du ableiten, dass das BVA kompetenter ist, als die Landesaufsicht? interessante Sichtweise....
unter Insidern werden Ansichten, die auf Gerüchten (ich kennen einen, der kennt einen, der sich wirklich auskennt und der hat gesagt....) als Vorurteil bezeichnet.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:unter Insidern das immer wieder bestätigt wird
okay, nun nennst du eine Entscheidung einer Landesaufsicht, mit der du (aus welchen Gründen auch immer) nicht einverstanden bist, als Beispiel dafür, dass alle Landesaufsichten nicht funktionieren?GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Beispiel u. a. http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... ubios.html
übrigens: das BVA hat 2012 1.800 Selektivverträge geprüft - beanstandet hat es aber nur 28. Anders ausgedrückt: das BVA hat fast 99% der geprüften Verträge durchgewinkt. Soooo streng scheint die Prüfung also auch nicht zu sein....
http://praxis.medscapemedizin.de/artikel/4902008
...und auch Kassen, die unter Aufsicht des BVA stehen, übernehmen Kosten für naturheilkundliche Behandlungen wie Osteopathie, Globuli und andere alternative Arzneimittel und Heilmethoden.
nun ja, den Risikostrukturausgleich gibt es seit 1994.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:praktische Erfahrungen, seit die Bestände der Familienversicherten vom BVA geprüft wird, wird nicht mehr darüber geklagt, dass ehemalige Familienversicherte weiterhin Versichertenkarten von einer Kasse unter Landesaufsicht zugeschickt bekommen (war ja praktisch, die weiter im Bestand zu halten, es gab Gelder aus dem RSA ohne Leistungsausgaben)
Und die Prüfungen gibt es seit wann???? so weit ich mich erinnern kann, wurden die Bestände der Familienversicherung erstmals Ende der 90ger Jahre des letzten Jahrhunderts (ca. 1997, 1998, 1999) geprüft.
Prüfungen vor 1994 wären nach meiner Meinung auch nicht wirklich sinnvoll gewesen - oder was meinst du?
Seitdem fällt mir übrigens immer wieder auf, dass es Kassen gibt, die aufgrund von falschen Anmeldungen Mitgliedschaften herstellen (und Versichetenkarten versenden), ohne zuvor zu prüfen, ob eine Kassenwahl möglich ist. Es gibt auch Krankenkassen, die Mitgliedschaften nach 5/1/13 herstellen und Beiträge daraus anfordern, obwohl eine anderweitige Versicherung vorliegt und nachgewiesen wird. Auch im RSA-Clearing-Verfahren fallen immer wieder Fälle auf, in denen Doppelversicherungen bestehen. Und über sehr großzügige Anwendung des Kassenwahlrechts brauchen wir gar nicht erst zu sprechen....
Nach meiner praktischen Erfahrungen schenken sich da Kassen, die von Landesaufsichten geprüft werden und Kassen, die vom BVA geprüft werden, rein gar nix.
ob das sofort auffiel, kann ich nicht beurteilen - ich denke, es wurde im Rahmen einer Prüfung festgestellt.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: während dem BVA die Ausgaben lt. der zitierten Urteiele sofort auffielen,
das soll häufig vorkommen, dass Hinweise über Fehlverhalten einzelner von anderen kommen - ist nach meiner Meinung nichts wirklich ungewöhnliches.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: kam der Hinweis auf die Selbstbedienung des Vorstandes bei einer Kasse unter Landesaufsicht aus der Mitarbeiterschaft
dann solltest du vielleicht etwas länger nachdenken - und auf Pauschalisierungen und Verallgemeinerungen verzichten und deine Meinung statt auf Gerüchten auf Fakten aufbauen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Fällt mir jetzt so auf Anhieb ein.
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Letzteres stimmt allerdings!GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ... Ich sehe keinen Sinn darin, die Diskussion weiterzuführen. Vor allen Dingen,
da sie nichts mit dem Thema zu tun hat.
Thema sind ca. 74.000 Euro für zwei Betriebsfeste für Krankenkassenmitarbeiter/innen -
leider halt aus Krankenversicherungsbeiträgen. Beim ersten Betriebsfest knapp 100 Euro
pro Nase - für die Bewirtung. (19.06.2009: ein heißer, durstiger Tag?)
Schönen Gruß!
Anton Butz
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nun ja, du hast mit der Diskussion angefangen - also kannst du sie auch beendenGerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich sehe keinen Sinn darin, die Diskussion weiterzuführen. Vor allen Dingen, da sie nichts mit dem Thema zu tun hat.
um ehrlich zu sein: in dieser Frage bin ich recht neutral. Mir ist egal, ob die Aufsichtsbehörde eine Landesbehörde, das BVA oder eine ganz andere Institution ist..... allerdings bin ich der Meinung, dass es gute Argumente geben muss, um eine bestehendes, im großen und ganzen funktionierendes, System zu ändern. Und ich habe bislang noch keine Argumente gehört oder gesehen, die mich wirklich überzeugen - einschließlich deinen Argumenten.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Du hast deine Einschätzung und ich meine.