Hallo,
ich war selbstständig und seit diesem Monat nun Angestellter. Meine Selbstständigkeit habe ich beendet, da besonders in letzter Zeit immer weniger Rechnungen fristgerecht bezahlt oder generell bezahlt wurde. Kurzum, die finanzielle Situation war mies. Ich war zu diesem Zeitpunkt freiwillig gesetzlich versichert.
Nun ist im Dezember und Januar aufgrund eben dieser Umstände der KV-Beitrag nicht abgegangen und meine KK möchte nun diese beiden Beiträge entweder sofort in einem oder max. in zwei Raten haben. Doch zwei Raten sind für mich derzeit (noch) unbezahlbar. Es hadelt sich um knapp 800 EUR und ich würde gerne pro Monat 120 - 130 EUR zahlen.
Meine Frage nun, ...gibt es irgendeine Rechtssprechnung, wonach man auch kleinere Raten zahlen kann, wenn man es finanziell derzeit nicht anders kann?
Über eine (rasche) Antwort wäre ich sehr sehr dankbar!!!!!!!
Viele Grüße
Ratenzahlung von offenen Beiträgen
Moderator: Czauderna
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es gibt Pfändungsfreigrenzen: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/sch ... eigrenzen/
unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...
sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung
P.S ich finde deinen Nickname unpassend
unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...
sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung
P.S ich finde deinen Nickname unpassend
ich bin zu 101 % sicher, dass die KK eine Ratenzahlung macht.
in deinem Fall kommen, weil jetzt Angestellter und nicht mehr freiwillig versichert , KEINE weiteren laufenden Beiträge mehr hinzu.
Du solltest jetzt keine Zeit mehr in Foren verbringen , sondern
rucki-zucki mit deiner KK SPRECHEN.
Sprechenden Menschen kann man helfen.
Ich würde diesen Ratenvorschlag genehmigen.
Wette: es klappt
in deinem Fall kommen, weil jetzt Angestellter und nicht mehr freiwillig versichert , KEINE weiteren laufenden Beiträge mehr hinzu.
Du solltest jetzt keine Zeit mehr in Foren verbringen , sondern
rucki-zucki mit deiner KK SPRECHEN.
Sprechenden Menschen kann man helfen.
Ich würde diesen Ratenvorschlag genehmigen.
Wette: es klappt
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Danke für den Link. Am Ende habe ich gefunden, was ich gesucht habe.Lady Butterfly hat geschrieben:es gibt Pfändungsfreigrenzen: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/sch ... eigrenzen/
unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...
sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung
P.S ich finde deinen Nickname unpassend