KK lehnt Brustangleichung ab......Hatte Brustkrebs

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Monic1310
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KK lehnt Brustangleichung ab......Hatte Brustkrebs

Beitrag von Monic1310 » 23.02.2015, 07:53

Hallo Forum,
Brauche dringend Tipps.
Ich habe ein dickes Problem. Bin im Feb.2012 an Brustkrebs erkrankt Krebs wurde links entfernt, dadurch Verkleinerung der li.Brust. 12.12. 2013 Antrag auf Brustangleichung gestellt. 17.12 Anruf von KK ob ich Bilder hätte und diese senden könnte. Habe der Mitarbeiterin gesagt das ich in der Klinik Nachfragen, denn wenn haben nur sie Bilder. Anruf ins KRH getätigt und habe die Aussage bekommen das die KK kein Recht hat diese Bieder zu fordern sondern nur der MDK. Daraufhin habe ich die KK telefonisch davon in Kenntnis gesetzt und auch gesagt das ich jetzt auf die Post vom MDK warte. Habe noch gefragt bis wann die KK diesen Antrag bearbeiten muss. Aussage der KK. Wenn der MDK mit einbezogen ist 5 Wochen. Aber sie sagte auch, selbst wenn ich nichts von MDK hören würde und sie diesen Antrag in der Schublade vergessen würde dann wäre der Antrag nach der Frist bewilligt. Fakt ist....... Nichts ist bewilligt. Nach 7 Wochen habe ich mal angefragt und es wurde mir gesagt, ich hätte ja noch keine Bilder eingereicht und deswegen würde der Antrag noch ruhen......Bin beim Anwalt. Meine Frage: Kann ich Schmerzensgeld fordern und wenn ja wievielt? Mag keinen Sport im Studio, nicht Schwimmen gehen und auch im Alltag sieht man das ich unterschiedliche Brüste habe. Auch mein eigener Anblick kann ich nicht ertragen. Wer weis einen Rat, es dauert jetzt schon 1 Jahr und 3 Monate und es geht nicht weiter. :roll:
Unbekannterweise
Liebe Grüße und einen schönen Tag

Bully
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Re: KK lehnt Brustangleichung ab......Hatte Brustkrebs

Beitrag von Bully » 23.02.2015, 10:18

Monic1310 hat geschrieben: . Meine Frage: Kann ich Schmerzensgeld fordern und wenn ja wievielt?
Hallo Monic,

ja, Schmerzensgeld, selbst bei den Vorwurf / Nachweiß Deine KK hätte grob fahrlässig gehandelt, dürfte es m.M nach schon schwierig sein.

und ganz ehrlich,grobe Fahrlässigkeit kann ich nicht erkennen, fehlendes Fingerspitzengefühl schon.

da Du ja, einen Anwalt eingeschaltet hast, glaube ich schon das er auch diese Meinung vertritt.

aber eventuell sieht es ja hier jemand anders.

ich wünsche Dir alles alles Gute
Gruß Bully

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.02.2015, 10:26

Wenn der Fall so klar ist wie geschildert, tritt die Genehmigungsfiktion ein, ein Anwalt müsste das doch eigentlich im nullkommanix durchgeboxt haben.

Grundsätzlich frage ich mich allerdings, warum die Bilder nicht im verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis "nur vom MDK zu öffnen" über die Kasse an den MDK gingen, wenn dir eine schnelle Entscheidung so wichtig ist. Und warum ein Jahr lang überhaupt nichts passiert ist.

Monic1310
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Beitrag von Monic1310 » 23.02.2015, 11:33

Hallo Bully,
Danke für die schnelle Antwort. ich finde schon das mir ein Schmerzensgeld zu steht,den ich leide Psychisch sehr darunter. Der Nachweis ist meiner Meinung nach gegeben, den die KK hätte den Antrag weiter geben müssen an den MDK und wenn er es für Nötig gehalten hätte, dann hätte er sich mit mir in Verbindung gesetzt.
Jetzt wird über das Gericht behauptet KK hat mich angeschrieben ( was nicht geschehen ist), dadurch wird das Verfahren auch wieder in die Länge gezogen.
Lieben Gruß
Monic

Monic1310
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Beitrag von Monic1310 » 23.02.2015, 11:42

HalloGerneKrankenVersichert,
Ds gleiche wurde ich seiner Zeit auch bei dem Telefonat von der KK gerfagt und meine Antwort darauf war diese die ich vom Professor persönlich bekommen hatte: "Sie senden ihre Unterlagen nur dem MDK und nur diesem". Nicht der KK!!
Ich dachte das ich das so in meiner Beitrag geschrieben hatte. Darüber gibt es auch einen § und das sollte doch ausreichen.

Bully
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Beitrag von Bully » 23.02.2015, 12:41

Hallo Monic,
Monic1310 hat geschrieben: ich finde schon das mir ein Schmerzensgeld zu steht,den ich leide Psychisch sehr darunter.
ich kann Deine Empfindungen nachvollziehen, hier sind aber auch nicht die Sozialgerichte zuständig.
Monic1310 hat geschrieben: Jetzt wird über das Gericht behauptet KK hat mich angeschrieben ( was nicht geschehen ist), dadurch wird das Verfahren auch wieder in die Länge gezogen.
ja mmhh,

Dein Anwalt, Fachrichtung -- Sozial- u. Medizinrecht ??
Monic1310 hat geschrieben: auch im Alltag sieht man das ich unterschiedliche Brüste habe.

Auch mein eigener Anblick kann ich nicht ertragen.


Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte liege ein solcher Krankheitswert in Fällen der vorliegenden Art nur unter folgenden Voraussetzungen vor:

Die Betroffene müsse in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt sein oder an einer Abweichung vom Regelfall leiden, die entstellend wirke. Eine entstellende Wirkung sei gegeben, wenn es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handele, die nahe liegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit und damit zugleich erwarten lasse, dass die Betroffene ständig viele Blicke auf sich ziehe, zum Objekt besonderer Beachtung anderer werde und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen drohe, so dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet sei. Die körperliche Auffälligkeit müsse dabei in einer solchen Ausprägung vorhanden sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen quasi „im Vorbeigehen" bemerkbar mache und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führe.
http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/4 ... -absetzbar

tjaa, hier steht noch ein wahrer Satz :
Dass eine psychotherapeutische Behandlung möglicherweise ähnlich hohe Kosten zur Folge haben könne,


hier sollte eigentlich Deine KK,(außergerichtlich ) die Behandlungskosten
gegenüber stellen, und entsprechend abwägen
viele Grüße Bully
Zuletzt geändert von Bully am 23.02.2015, 13:38, insgesamt 3-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.02.2015, 12:57

Monic1310 hat geschrieben:Jetzt wird über das Gericht behauptet KK hat mich angeschrieben ( was nicht geschehen ist), dadurch wird das Verfahren auch wieder in die Länge gezogen.
Scheint also doch nicht so klar zu sein, die Angelegenheit. Ich frage mich allerdings, was du dir von einem Forum versprichst, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet und der Fall es bis zum Gericht geschafft hat.
Monic1310 hat geschrieben:HalloGerneKrankenVersichert,
Ds gleiche wurde ich seiner Zeit auch bei dem Telefonat von der KK gerfagt und meine Antwort darauf war diese die ich vom Professor persönlich bekommen hatte: "Sie senden ihre Unterlagen nur dem MDK und nur diesem". Nicht der KK!!
Ich dachte das ich das so in meiner Beitrag geschrieben hatte. Darüber gibt es auch einen § und das sollte doch ausreichen.
Welcher Paragraph soll das denn sein?

Lighthouse
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@Monic1310

Beitrag von Lighthouse » 29.03.2015, 06:26

Moin, Moin Monic 1310,

ich verstehe nicht, wo Dein Problem ist. Du reichst der Krankenkasse eine Einweisung in die Klinik ein mit der Diagnose und dann wird sich gegebenenfalls der MDK einschalten und Stellung nehmen.

Einer dürfte auf jeden Fall der Gewinner werden. Rate wer?

Der Anwalt gewinnt in jedem Fall. Du hast ein gutes Werk getan, aber es ist so wie in der Kneipe. Wer das Bier bestellt zahlt dafür?

LG Rolf

kreso25

Beitrag von kreso25 » 15.06.2015, 13:03

Ganz unabhängig von der Sachfrage: Bei einem solchen Verhalten seitens der Krankenkasse fehlen mir echt die Worte.... :twisted:

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