Folgendes:
Ich beziehe seit Mai 2014 Krankengeld.
Meine Krankschreibung über den Jahreswechsel ging vom 9.12.14 bis 13.01.2015.
Meine KK bescheingt mir jetzt nur die KG-Zahlungen bis 8.12.14. Den Zeitraum vom 9.12. - 31.12. bescheinigt sie mir nicht da sie erst am 14.1.15 gezahlt haben.
Die Begründung ist das sie die Zahlung vom 9.12.14 bis 13.1.15 erst in 2015 geleistet haben und somit können sie mir die Zahlung nicht bescheinigen. Bescheint wird die Zeit vom 9.12.14 bis 31.12.14 erst mit der Steuerbescheinigung 2015.
Ist dies so korrekt ?
Bescheinigung Ersatzleistungen Finanzamt
Moderator: Czauderna
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Re: Bescheinigung Ersatzleistungen Finanzamt
Ja. Es gilt das Zuflussprinzip.Catweazle hat geschrieben:
Ist dies so korrekt ?
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