Verspätete Meldung der Arbeitsunfäigkeit im Krankengeldbezug

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Manolito
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Beitrag von Manolito » 06.02.2015, 19:04

Hallo Forum,

den Widerspruch habe ich gestern persönlich bei der Barmer GEK vorbeigebracht. Mal schauen wie es weitergeht.

Eine Vorladung zum MDK habe ich Heute schon bekommen.

Werde weiter berichten wenn die Stellungsnahme vorliegt.

Gruß Manolito

Manolito
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Beitrag von Manolito » 15.02.2015, 14:08

Hallo Forum,

weiß jemand wie lange die Barmer GEK den Widerspruch bearbeiten darf,
oder gibt es dazu keine Fristen.

Bisher habe ich noch keine Stellungsnahme zu meinem Widerspruch erhalten.

mit freundlichen Grüßen

Manolito

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 15.02.2015, 14:56

Hallo

die Frist für die Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 6 Monate - wenn die Ermittlungen des Sachverhalts länger dauern, kann sich diese Frist auch verlängern.

Rechtsgrundlage: § 88 SGG http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

Manolito
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Beitrag von Manolito » 15.02.2015, 19:30

Hallo zusammen,

wenn die Krankenkassen 6 Monate Zeit haben für die Bearbeitung eines Widerspruches, finde ich das schon extrem lang.

Mein ausstehendes Krankengeld wird dann auch erst nach der Bearbeitung
des Widerspruchs überwiesen, also erst nach 6 Monaten, ist das so richtig?


Mit freundlichen Grüßen
Manolito

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.02.2015, 20:00

Hallo,
ja, das ist richtig, vorausgesetzt deinem Widerspruch wird abgeholfen.
Gruss
Czauderna

Manolito
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Beitrag von Manolito » 05.03.2015, 13:05

Hallo zusammen,

wollte nur Bescheid geben, dass meine Krankenkasse die Barmer GEK den Eingang meines Widerspruchs nach fast 3 Wochen bestätigt hat und unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück kommt.

Finde die gesetzliche Frist von ein halbes Jahr, für Bearbeitungszeit für Widersprüche nicht angemessen.

Wenn man das einbehaltene Krankengeld auszahlen würde, wäre es etwas anderes, dann können sie sich Zeit lassen, so aber nicht.

Wenn man dann Klage beim Sozialgericht einreicht, dauert es dann auch noch ein weiteres Jahr, oder noch länger bis das Gericht die Sache entscheidet.

Kennt jemand die Bearbeitungsdauer für Klagen beim Sozialgericht in Gelsenkirchen ?

mit freundlichen Grüßen
Manolito

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 05.03.2015, 20:07

falls du auf die Krankengeldzahlung dringend angewiesen bist, hast du auch die Möglichkeit, per einstweiliger Anordnung gegen die Kasse vorzugehen - ich würde dir allerdings empfehlen, vorher den Rat eines Anwalts einzuholen

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76456.html

Manolito
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Beitrag von Manolito » 07.03.2015, 16:08

Hallo Forum,

die Probleme gehen weiter.

War beim MDK der Krankenkasse mit dem Ergebnis aus medizinischer Sicht auf Dauer arbeitsunfähig.

Habe nach wie vor ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis und bin
vor 1961 geboren und habe somit noch Berufschutz.

Bin 1971 mit meiner Ausbildung angefangen und habe 44 Rentenjahre ereicht mit jetzt 59 Jahren und einen GdB von 50.

Habe im Dezember 2013 einen Rentenantrag gestellt, der jetzt bewilligt wurde, als halbe Rente wegen teilweiser Erwerbminderung, habe aber die volle Rente beantragt und darum gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.

Als Rentenbeginn wurde nicht der Rentenantrag von Dezember 2013 gewählt, sondern der Reha Antrag von Juni 2011.

Für die Zeit von Juni 2011 bis Februar 2015 bekomme ich eine Nachzahlung von
ca. 10 000,-€ und die Krankenkasse die gleiche Summe.

Trotz meines Widerspruches wurden die 10 000,- € bereits auf mein Konto überwiesen, ebenso die halbe Rente Ende Februar von 725,- €.

Kann mir jemand erklären, warum man den Reha Antrag von 2011 nimmt und nicht den Rentenantrag von 2013 ?

Habe gerade meine Kontoauszüge abgeholt und stelle fest, dass meine Krankenkasse das Krankengeld, wohl um die Höhe des Rentenbetrag gekürzt hat. ( Muss ich noch prüfen )

Darin sind sie anscheinend unheimlich schnell.

Nach Telefonischer Rücksprache, wann denn mein Widerspruch gegen die Einstellung meines Krankengeldes bearbeitet wird, sagte man mir, es kann noch dauern, denn er ist in Wuppertal bei der Widerspruchsstelle.

Meine Frage ist, darf die Krankenkasse mein Krankengeld, obwohl ich Widerspruch gegen die halbe Erwerbsminderungsrente eingelegt habe und
darüber noch nicht entschieden wurde mein Krankengeld kürzen?

Danke schon mal im vorraus, für Euere Sichtweise der Dinge.

Mit freundlichen Grüßen
Manolito

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.03.2015, 16:40

Manolito hat geschrieben:
Kann mir jemand erklären, warum man den Reha Antrag von 2011 nimmt und nicht den Rentenantrag von 2013 ?
Ein Reha-Antrag wird in einen Rentenantrag umgedeutet, wenn die Herstellung der Arbeitsfähigkeit durch eine Reha nicht möglich ist oder die Reha die Erwerbsminderung nicht verhindert hat (§ 116 SGB VI).
Manolito hat geschrieben: Meine Frage ist, darf die Krankenkasse mein Krankengeld, obwohl ich Widerspruch gegen die halbe Erwerbsminderungsrente eingelegt habe und
darüber noch nicht entschieden wurde mein Krankengeld kürzen?
Ich nehme an, dass du gegen die Nichtbewilligung der vollen Rente Widerspruch eingelegt hast und nicht gegen die Bewilligung der Teilrente und die Rente laufend gezahlt wird. Da ich davon ausgehe, dass die Rente tatsächlich gezahlt wird, wird das Krankengeld gekürzt. Insgesamt hast du dadurch doch keinen Verlust, insofern verstehe ich nicht, was dich daran stört. Etwas anderes wäre es, wenn die laufende Rente nicht gezahlt würde.

Manolito
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Beitrag von Manolito » 07.03.2015, 17:55

Hallo GerneKrankenVersichert,

danke für die schnelle Antwort,

was mich an der Sache stört ist, dass ich mich noch in der Widerspruchsfrist befinde und die Entscheidung,

über die halbe bewilligte Erwerbsminderungsrente noch lange nicht rechtskräftig ist.

Ich könnte mich für eine Rücknahme des Rentenantrages innerhalb der Widerspruchsfrist entscheiden, weil mir die beantragte volle Rente nicht bewilligt wurde, nur so zum Beispiel. Ob es Sinn Macht ???? Was meint ihr?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, für Vorschläge bin ich dankbar.

Des weiteren habe ich nach der Reha wieder ca. 4 Monate vom April bis September 2014, in meinem alten Beruf gearbeitet und Aufgrund einer neuen Erkrankung, Verschleiß der Kniegelenke mit Knorpelschäden, mich erneut im September 2014 arbeitsunfähig melden müssen.

Davor war ich von Mai 2011 bis April 2014 arbeitsunfähig.

Welche Nachteile oder Vorteile entstehen dadurch, dass der Rentenantrag von 2014 auf 2011 vorverlegt wird.

Die 10 000,- € Nachzahlung die ich erhalten habe,
erhöht die sich mit der Bewilligung, der vollen Erwerbsminderungsrente?

Die Rente wurde erstmalig im Februar 2015 gezahlt.




mit freundlichen Grüßen
Manolito

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.03.2015, 20:29

Manolito hat geschrieben:Hallo GerneKrankenVersichert,

danke für die schnelle Antwort,

was mich an der Sache stört ist, dass ich mich noch in der Widerspruchsfrist befinde und die Entscheidung,

über die halbe bewilligte Erwerbsminderungsrente noch lange nicht rechtskräftig ist.
Dir geht es ums Prinzip? Denn logisch ist es ja eigentlich nicht, dass man eine volle EM-Rente beantragt und dann lieber keine Rente als eine teilweise haben möchte.
Manolito hat geschrieben: Ich könnte mich für eine Rücknahme des Rentenantrages innerhalb der Widerspruchsfrist entscheiden, weil mir die beantragte volle Rente nicht bewilligt wurde, nur so zum Beispiel. Ob es Sinn Macht ???? Was meint ihr?
Wenn die Kasse dir das Gestaltungsrecht eingeschränkt hat, kannst du die Entscheidung nicht ohne Zustimmung der Kasse treffen. Ich verstehe allerdings noch nicht einmal ansatzweise, welchen Vorteil du dir davon versprichst.

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