Angenommen jemand ist freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Selbständiger hat er stark schwankende Einnahmen.
In den Jahren 2013 und 2014 ist ihm aufgrund zu hoch geschätzter voraussichtlicher Einnahmen zuviel Krankenversicherungsbeitrag eingezogen worden.
Jetzt wird die EkSt-Erklräung für 2013 und (irgendwann) 2014 erstellt
und die Einnahmen sind deutlich niedriger als geschätzt.
Damit sind auch die KV-Beiträge für 2013 und 2014 deutlich niedriger als eingezogen.
Kann man die KV-Beiträge nachträglich wieder rückerstattet bekommen (durch Einreichung des EkSt-Bescheides)?
Wie lange hat man Zeit dies wieder zurückzufordern?
Oder gilt das tatsächlich nur für die Zukunft?
Peter
Gezahlte GKV-Beiträge 2013+2014 teilrück-erstattungsfähig?
Moderator: Czauderna
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Rückwirkende Erstattung gibt's nur, wenn der bisherige Beitragsbescheid ausdrücklich nur als vorläufig gekennzeichnet ist. Das wird regelmäßig nur im ersten Jahr der Selbständigkeit der Fall sein.
Wenn der Beitragsbescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk trägt gibt's Neuberechnung mit niedrigerem Beitrag nur für die Zukunft.
Gruß
Swantje
Wenn der Beitragsbescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk trägt gibt's Neuberechnung mit niedrigerem Beitrag nur für die Zukunft.
Gruß
Swantje