was passiert nach KK Ablauf....?
Moderator: Czauderna
was passiert nach KK Ablauf....?
Mein Mann, immer gesund-hatte letztes Jahr im Oktober einen Zusammenbruch-
Diagnose: schwere Depression-er bekommt seit November KKG-die Dame von der AOK meinte, das nur 18 Monate lang.
Ich finde die Zeit eigentlich lang genug-da ich mich aber mit dem Arzt meines Mannes unterhalten habe, habe ich wirklich berechtigte Ängste, das es nicht reichen könnte-
was passiert danach?
Danke für eure Infos.
Diagnose: schwere Depression-er bekommt seit November KKG-die Dame von der AOK meinte, das nur 18 Monate lang.
Ich finde die Zeit eigentlich lang genug-da ich mich aber mit dem Arzt meines Mannes unterhalten habe, habe ich wirklich berechtigte Ängste, das es nicht reichen könnte-
was passiert danach?
Danke für eure Infos.
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo traene,
du möchtest wissen, was nach den 78 Wochen KRG Anspruch passiert.
Vielleicht wäre es interessanter, zu überlegen, was während des Anspruchs auf KRG passieren kann, denn der Anspruch besteht für maximal 78 Wochen.
1. Lohnfortzahlung zählt mit (78-6 Wochen=72 Wochen)
2. Der MDK schreibt gesund (nach Aktenlage) und die Kasse fordert deinen Mann auf, wieder zu arbeiten
oder: Es kommt eine Einladung zum MDK, um die bestehende AU zu überprüfen. Ergebnis entweder 2. oder die AU wird bestätigt und es wird um Wiedervorlage in xx Wochen gebeten
oder
3. Der MDK sieht die Erwerbsfähigkeit / das Leistungsvermögen deines Mannes als gefährdet an und die Kasse fordert ihn auf, eine REHA zu beantragen - innerhalb von 10 Wochen. Zum Rentenantrag darf sie nicht auffordern. Für die Zeit der REHA gibt's Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Das wird ebenfalls auf die 78 Wochen angerechnet.
oder:
4. Die Kasse gewährt KRG für den vollen Zeitraum. Dann gibt es ca. 4-6 Wochen ein Schreiben, in dem ihr über die Einstellung des KRG wegen Leistungsende informiert werdet (die sogenannte Aussteuerung).
Ihr werdet dann aufgefordert, zum Arbeitsamt zu gehen oder "Sozialhilfe" zu beantragen.
Wenn das passiert, dann gibt es einiges zu beachten und ihr solltet euch unbedingt vorher schlau machen.
Und unbedingt darauf achten, dass die AU Bescheinigungen immer überschneident sind, d.h. dein Mann muss die AU spätestens am letzten Tag des vorherigen Abschnitts erneuern.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Gute Besserung für deinen Mann.
LG
ReallyAngry
du möchtest wissen, was nach den 78 Wochen KRG Anspruch passiert.
Vielleicht wäre es interessanter, zu überlegen, was während des Anspruchs auf KRG passieren kann, denn der Anspruch besteht für maximal 78 Wochen.
1. Lohnfortzahlung zählt mit (78-6 Wochen=72 Wochen)
2. Der MDK schreibt gesund (nach Aktenlage) und die Kasse fordert deinen Mann auf, wieder zu arbeiten
oder: Es kommt eine Einladung zum MDK, um die bestehende AU zu überprüfen. Ergebnis entweder 2. oder die AU wird bestätigt und es wird um Wiedervorlage in xx Wochen gebeten
oder
3. Der MDK sieht die Erwerbsfähigkeit / das Leistungsvermögen deines Mannes als gefährdet an und die Kasse fordert ihn auf, eine REHA zu beantragen - innerhalb von 10 Wochen. Zum Rentenantrag darf sie nicht auffordern. Für die Zeit der REHA gibt's Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Das wird ebenfalls auf die 78 Wochen angerechnet.
oder:
4. Die Kasse gewährt KRG für den vollen Zeitraum. Dann gibt es ca. 4-6 Wochen ein Schreiben, in dem ihr über die Einstellung des KRG wegen Leistungsende informiert werdet (die sogenannte Aussteuerung).
Ihr werdet dann aufgefordert, zum Arbeitsamt zu gehen oder "Sozialhilfe" zu beantragen.
Wenn das passiert, dann gibt es einiges zu beachten und ihr solltet euch unbedingt vorher schlau machen.
Und unbedingt darauf achten, dass die AU Bescheinigungen immer überschneident sind, d.h. dein Mann muss die AU spätestens am letzten Tag des vorherigen Abschnitts erneuern.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Gute Besserung für deinen Mann.
LG
ReallyAngry
Hej,
es kommt darauf an, ob die Krankenkasse eine Aufforderung zum Reha-Antrag vornahm. Wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse von ihrem Recht gebrauch machen und Deinen Gatten dazu auffordern den Antrag zu stellen. Tut er dies dann nicht innerhalb von 10 Wochen endet die Krankengeldzahlung.
Liegt eine solche Aufforderung nicht vor, steht es Deinem Gatten natürlich frei, einen Antrag zu stellen oder eben nicht.
Unabhängig von einer Aufforderung solltest Dein Gatte jedoch bedenken, dass eine Rehabilitation der Genesung nicht schadet. Daher sollte er sich eventuell auch selbst nochmal Gedanken darüber machen.
Zumal passiert das auch nicht von heute auf morgen. Der Rentenversicherungsträger braucht einige Zeit für die Bearbeitung und dann kommt es auch auf die Klinik drauf an, wann die Aufnahme klappt.
Gruß
es kommt darauf an, ob die Krankenkasse eine Aufforderung zum Reha-Antrag vornahm. Wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse von ihrem Recht gebrauch machen und Deinen Gatten dazu auffordern den Antrag zu stellen. Tut er dies dann nicht innerhalb von 10 Wochen endet die Krankengeldzahlung.
Liegt eine solche Aufforderung nicht vor, steht es Deinem Gatten natürlich frei, einen Antrag zu stellen oder eben nicht.
Unabhängig von einer Aufforderung solltest Dein Gatte jedoch bedenken, dass eine Rehabilitation der Genesung nicht schadet. Daher sollte er sich eventuell auch selbst nochmal Gedanken darüber machen.
Zumal passiert das auch nicht von heute auf morgen. Der Rentenversicherungsträger braucht einige Zeit für die Bearbeitung und dann kommt es auch auf die Klinik drauf an, wann die Aufnahme klappt.
Gruß
Das ist abhängig vom vorliegenden Fall. In der Regel setzt die Kasse die KRG Zahlung für den Zeitraum der Reise aus, oder droht gar mit KRG Entzug, frei nach dem (durchaus nachvollziehbarem) Motto 'wer reisen kann, ist auch nicht krank'.traene1 hat geschrieben:Reha Antrag ist weg....besteht eigentlich die Möglichkeit ihn in den Ferien der Kinder mit zu meiner Familie ins Ausland zu nehmen? Oder braucht man so etwas erst gar nicht zu fragen?
Die Kasse muss in jedem Fall vorab gefragt werden und wenn ein fachärztliches Gutachten vorliegt, welches bestätigt, das die Reise den Genesungsprozeß befördert, besteht m.E. Anspruch auf Weiterzahlung des KRG.
Also, zunächst den Facharzt fragen, ob er die Reise befürwortet und wenn ja, ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und dieses der Kasse zustellen. Nicht vergessen, dass für die Dauer der Reise eine entsprechend AU Bescheinung des Facharztes der Kasse vorliegt!
Gruß
KKA
sollte *seiner Familie heißen-
also kann man schon davon ausgehen, wenn der Arzt es als heilungsfördernd sieht, das es genehmigt wird?
Eine Frage noch, meinem Mann wurde ja winterbedingt..^^ gekündigt, er konnte nichts dagegen tun. Wenn er einen Arbeitsplatz fände, jönnte er eine(ähnlich der Wiedereingliederung) machen? Verliert er dann das KK in dem Fall, das er es nicht schafft?
Danke für eure netten und hilfreichenTipps :-*
also kann man schon davon ausgehen, wenn der Arzt es als heilungsfördernd sieht, das es genehmigt wird?
Eine Frage noch, meinem Mann wurde ja winterbedingt..^^ gekündigt, er konnte nichts dagegen tun. Wenn er einen Arbeitsplatz fände, jönnte er eine(ähnlich der Wiedereingliederung) machen? Verliert er dann das KK in dem Fall, das er es nicht schafft?
Danke für eure netten und hilfreichenTipps :-*
Hallo,traene1 hat geschrieben:sollte *seiner Familie heißen-
also kann man schon davon ausgehen, wenn der Arzt es als heilungsfördernd sieht, das es genehmigt wird?
Eine Frage noch, meinem Mann wurde ja winterbedingt..^^ gekündigt, er konnte nichts dagegen tun. Wenn er einen Arbeitsplatz fände, jönnte er eine(ähnlich der Wiedereingliederung) machen? Verliert er dann das KK in dem Fall, das er es nicht schafft?
Danke für eure netten und hilfreichenTipps :-*
ja, theoretisch geht das schon mit der Wiedereingliederung und er würde auch sein Krankengeld während dieser Wiedereingliederung bekommen, aber wird er denn einen Arbeitgeber finden, der ihn, obwohl er arbeitsunfähig ist einstellt und ihm vom ersten Tag an eine Wiedereingliederung ermöglicht ?
Gruss
Czauderna
er könnte eventuell ein Praktikum machen und so auch sehen, ob er es überhaupt schafft?!Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
ja, theoretisch geht das schon mit der Wiedereingliederung und er würde auch sein Krankengeld während dieser Wiedereingliederung bekommen, aber wird er denn einen Arbeitgeber finden, der ihn, obwohl er arbeitsunfähig ist einstellt und ihm vom ersten Tag an eine Wiedereingliederung ermöglicht ?
Gruss
Czauderna
Zu meiner ersten Frage, wie ist es mit dem Heimaturlaub?