Testmitgliedschaft bei KKH
Moderator: Czauderna
Testmitgliedschaft bei KKH
Hallo,
ich habe gelesen, dass die KKH ab morgen bereits Testmitgliedschaften anbietet.
http://www.kkh.de/detail.cfm?pageid=933 ... &pk=108286
LG Bine
ich habe gelesen, dass die KKH ab morgen bereits Testmitgliedschaften anbietet.
http://www.kkh.de/detail.cfm?pageid=933 ... &pk=108286
LG Bine
Hallo,
yo, das hab ich auch gelesen. Ein neuer Werbegag. Ganz wichtig ist allerdings der Passus: "...ist der Versicherte nicht überzeugt, kann er zu einer anderen ERSATZKASSE wechseln...!". Wenn man also nicht zufrieden ist und nach der Testmitgliedschaft nicht zu einer Ersatzkasse wechseln möchte, dann geht es nicht und es bleibt trotzdem bei den 18 Monaten Bindungsfrist!
Also, vorsicht ist geboten für alle, die dieses Angebot verlockend finden und den Text nicht genau lesen!
yo, das hab ich auch gelesen. Ein neuer Werbegag. Ganz wichtig ist allerdings der Passus: "...ist der Versicherte nicht überzeugt, kann er zu einer anderen ERSATZKASSE wechseln...!". Wenn man also nicht zufrieden ist und nach der Testmitgliedschaft nicht zu einer Ersatzkasse wechseln möchte, dann geht es nicht und es bleibt trotzdem bei den 18 Monaten Bindungsfrist!
Also, vorsicht ist geboten für alle, die dieses Angebot verlockend finden und den Text nicht genau lesen!
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- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Probemitgliedschaft
Hallo,
so neu kommt mir das mit der Probemitgliedschaft nicht vor. Ich glaube ich habe sowas schon einmal bei der BKK FTE gelesen. Kann das jemand bestätigen?
Der Lohnbuchhalter
so neu kommt mir das mit der Probemitgliedschaft nicht vor. Ich glaube ich habe sowas schon einmal bei der BKK FTE gelesen. Kann das jemand bestätigen?
Der Lohnbuchhalter
Also ich weiß, dass die BKK Fahr damit mal eine ganze Weile auf Mitgliederfang gegangen ist.
Ist allerdings auch alles im Rahmen des Erlaubten.
§ 175 (4) SGB V
Satz 1: Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, (...).
Satz 7: Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, das die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll.
Grüße, Agion
Ist allerdings auch alles im Rahmen des Erlaubten.
§ 175 (4) SGB V
Satz 1: Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, (...).
Satz 7: Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, das die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll.
Grüße, Agion
Die KKH verzichtet auf die 18-monatige Bindungsfrist, wenn ein Neukunde die
Kasse nach den ersten Monaten wieder verlassen will - allerdings nur beim
Wechsel zu einer Ersatzkasse.
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) bietet für Neukunden ab 01.10.2008 eine
Testmitgliedschaft an. "Mit diesem Angebot ermöglichen wir allen Interessenten, unsere
Leistungen sowie unseren Service unverbindlich kennen zu lernen", so Ingo Kailuweit,
Vorstandsvorsitzender der KKH am Dienstag in Hannover. Die KKH ist nach eigener
Aussage die erste Ersatzkasse, die eine solche Testmitgliedschaft anbietet. "Bevor ich
mich für ein neues Auto entscheide, mache ich in der Regel ja auch eine Probefahrt",
vergleicht der KKH-Chef. Ist der Versicherte zufrieden, bleibe die Mitgliedschaft bestehen.
Wer mit der KKH nicht zufrieden ist, könne diese nach Ablauf von zwei Kalendermonaten
wieder verlassen, dann allerdings nur in Richtung einer anderen Ersatzkasse.
Wechsel zur AOK, BKK oder IKK ausgeschlossen
Die Bindungsfrist bei der Wahl einer neuen Krankenkasse beträgt laut Gesetz 18 Monate
(vgl. "Links zum Thema"). Hiervon kann eine Krankenkasse nur dann abweichen, wenn
sie dies in ihrer Satzung vorsieht. Weitere Voraussetzung für den Verzicht auf die
Bindungsfrist ist, dass der Versicherte im Anschluss an seine Mitgliedschaft zu einer
anderen Krankenkasse der selben Kassenart (hier: Ersatzkasse) wechselt.
Im Sinnbild des KKH-Chefs hieße dies also: Autointeressenten, die einen VW-Golf Probe fahren,
müssen im Anschluss auf jeden Fall einen Volkswagen kaufen. Wird bei der Probefahrt
auch die optionale Klimaanlage getestet, verpflichtet dies zum Kauf des Golfs. Dies ist
darin begründet, dass optionale Wahltarife der Kassen (z. B. mit Beitragsrückerstattung
oder Selbstbehalt) über eigene Bindungsfristen von bis zu drei Jahren verfügen.
Alle mal hier rufen, die der Argumentation nicht intelligent folgen können!!
Kasse nach den ersten Monaten wieder verlassen will - allerdings nur beim
Wechsel zu einer Ersatzkasse.
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) bietet für Neukunden ab 01.10.2008 eine
Testmitgliedschaft an. "Mit diesem Angebot ermöglichen wir allen Interessenten, unsere
Leistungen sowie unseren Service unverbindlich kennen zu lernen", so Ingo Kailuweit,
Vorstandsvorsitzender der KKH am Dienstag in Hannover. Die KKH ist nach eigener
Aussage die erste Ersatzkasse, die eine solche Testmitgliedschaft anbietet. "Bevor ich
mich für ein neues Auto entscheide, mache ich in der Regel ja auch eine Probefahrt",
vergleicht der KKH-Chef. Ist der Versicherte zufrieden, bleibe die Mitgliedschaft bestehen.
Wer mit der KKH nicht zufrieden ist, könne diese nach Ablauf von zwei Kalendermonaten
wieder verlassen, dann allerdings nur in Richtung einer anderen Ersatzkasse.
Wechsel zur AOK, BKK oder IKK ausgeschlossen
Die Bindungsfrist bei der Wahl einer neuen Krankenkasse beträgt laut Gesetz 18 Monate
(vgl. "Links zum Thema"). Hiervon kann eine Krankenkasse nur dann abweichen, wenn
sie dies in ihrer Satzung vorsieht. Weitere Voraussetzung für den Verzicht auf die
Bindungsfrist ist, dass der Versicherte im Anschluss an seine Mitgliedschaft zu einer
anderen Krankenkasse der selben Kassenart (hier: Ersatzkasse) wechselt.
Im Sinnbild des KKH-Chefs hieße dies also: Autointeressenten, die einen VW-Golf Probe fahren,
müssen im Anschluss auf jeden Fall einen Volkswagen kaufen. Wird bei der Probefahrt
auch die optionale Klimaanlage getestet, verpflichtet dies zum Kauf des Golfs. Dies ist
darin begründet, dass optionale Wahltarife der Kassen (z. B. mit Beitragsrückerstattung
oder Selbstbehalt) über eigene Bindungsfristen von bis zu drei Jahren verfügen.
Alle mal hier rufen, die der Argumentation nicht intelligent folgen können!!
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Genau so sehe ich das auch. Werbung und Realität sind zwei verschiedeneDiesel hat geschrieben: Ein neuer Werbegag.
Also, vorsicht ist geboten für alle, die dieses Angebot verlockend finden und den Text nicht genau lesen!
Sachen.
So sollte sich man mal über die anderen Bereiche Leistung, Service, Beitragshöhe kundig machen. z.B. Service= 0180er kostenpflichtige Rufnummern!, sehr wenig Niederlassungen, d.h. fahren bei persönlilcher Vorsprache usw....
Das hätten die wohl gerne. Daher VORHER informieren!Krankenkassenfee hat geschrieben:
*ring Aber wenigstens ist die KKH mal wieder in aller Munde. Und aus vertraulichen Quellen weiss ich, dass die Leute der Kasse die Bude einrennen
LG, Fee
Mein Lebenspartner hatte nur "Zirkus" mit der Kasse (längere Zeit krank und massive Probleme beiKrankengeldzahlung. Er hat jetzt gekündigt und ist zu einer anderen bekannten Krankenkasse gewechselt (kostenlose Rufnummer, Servicestelle am Ort, geringer Beiträge u.v.m.)
Durch Zufall habe ich die "BILD am Sonntag vom 19.10.2008" gelesen. Dort findet man einen umfassenden Krankenkassenvergleichsbericht, deren Inhalt AUF KRANKENKASSENANGABEN basiert, also deren offizielle Antworten nach Befragung durch die BILD-Zeitung.
Hier bestätigt sich meine geschilderten schlechten Erfahrungen wie Service, Leistungen usw. bei der KKH.
Warum also diese Krankenkasse noch testen?!
Hier bestätigt sich meine geschilderten schlechten Erfahrungen wie Service, Leistungen usw. bei der KKH.
Warum also diese Krankenkasse noch testen?!
es soll Leute geben, die möchten sich ihr eigenes Bild von einer Sache machen, egal ob nun eine KK oder was anderes
sich hier jetzt hinzustellen mit seiner (bzw. der des Partners) schlechten Erfahrung und absolutes Unverständnis vorheucheln wie man diese KK auch nur testen kann ist ja fast schon wieder witzig...
niemand zwingt dich von dem Angebot Gebrauch zu machen, regst du dich auch über jede Werbung eines Autoherstellers auf wo eine Probefahrt angeboten wird, nur weil mal irgendwer den du kennst mit einem Fahrzeug dieses Herstellers ein Problem hatte?
made my day
p.s.
ich arbeite übrigens bei der KKH, nur um etwaigen Spekulationen gleich vorzubeugen
sich hier jetzt hinzustellen mit seiner (bzw. der des Partners) schlechten Erfahrung und absolutes Unverständnis vorheucheln wie man diese KK auch nur testen kann ist ja fast schon wieder witzig...
niemand zwingt dich von dem Angebot Gebrauch zu machen, regst du dich auch über jede Werbung eines Autoherstellers auf wo eine Probefahrt angeboten wird, nur weil mal irgendwer den du kennst mit einem Fahrzeug dieses Herstellers ein Problem hatte?
made my day
p.s.
ich arbeite übrigens bei der KKH, nur um etwaigen Spekulationen gleich vorzubeugen