Hi,
bitte wann wird ein Beitritt zur neuen KK wirksam? Wenn ich mich per Internet anmelde oder erst dann, wenn ich dort anjgemeldet bin + die Kündigung der alten vorgelegt habe?
Danke, LG, Liza
Wirksamkeit Beitreitt neue KK
Moderator: Czauderna
Hallo,
wirksam wird der Beitritt zu dem Tag, zu dem der Beitritt erklärt wird und die gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind, d.h., allein durch eine Erklärung per Internet wird das nicht der Fall sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen sehen, explizit bei einer freiwilligen Versicherung vor, dass der neuen Kasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, bzw. ein Nachweis der Versicherung, vorgelegt werden muss.
Gruss
Czauderna
wirksam wird der Beitritt zu dem Tag, zu dem der Beitritt erklärt wird und die gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind, d.h., allein durch eine Erklärung per Internet wird das nicht der Fall sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen sehen, explizit bei einer freiwilligen Versicherung vor, dass der neuen Kasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, bzw. ein Nachweis der Versicherung, vorgelegt werden muss.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Am besten schilderst du den konkreten Fall, denn es gibt viele verschiedene Konstellationen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html