Kassenwechsel mit Krankengeldanspruch

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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wagerle
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Kassenwechsel mit Krankengeldanspruch

Beitrag von wagerle » 16.10.2008, 20:07

Ich bin derzeit als Selbständiger freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich habe mit der jede Menge Ärger, da diese unter fadenscheinigen Gründen jedesmal die Zahlung von Krankengeld verweigert. Da mein Gesundheitszustand labil ist und ich jedesmal, wenn ich Post von der Kasse bekomme, durch den Wind bin, Monate lang kein Geld habe und ständig Rechtsmittel einlegen muss, um letztendlich zu meinem Geld zu kommen, möchte ich zum Jahresende die Kasse wechseln. Mit dem neuen Gesundheitsfond wird jedoch das Krankengeld in seiner bisherigen Form abgeschafft. Was muss ich tun, wenn ich mich ab 01.01.2009 bei einer anderen gesetzlichen Kasse mit Anspruch auf Krankengeld nach dem 21. Krankheitstag neu versichern will und wo gibt's das jetzt?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.10.2008, 12:25

Halllo Wagerle,

die Krankenkassen können ab 01.01.09 einen "Wahltarif Krankengeld" anbieten. Mit Abschluss dieses Tarifes bindest du dich jedoch 3 Jahre an die Kasse. Wenn du im Oktober deine alte Kasse kündigst, hast du noch Zeit, dir bis zum 01.01.09 eine neue Kasse zu suchen.

Infos zu Barmer, DAK, TK, um mal die drei größten zu nennen. Bei anderen Kassen wirst du bestimmt auch auf der Homepage fündig.

GKV

Grampa
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Beitrag von Grampa » 20.10.2008, 12:06

soweit ich informiert bin muss ab 01.01.09 jede Kasse einen Tarif für SEL mit KRG-Anspruch anbieten, was bisher ja (da Satzungsleistung) nicht überall zutraf, insoweit hast du die Qual der Wahl, einige Kassen bieten sogar KRG ab dem 8. Tag an

wagerle
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Beitrag von wagerle » 20.10.2008, 23:31

Erstmal ein Danke an die Kolleginnen und Kollegen für's lesen und natürlich vor allem für die Antworten. Ich bin nun, weil mich die Chose unter den Nägeln brennt schon die ganze Zeit am Info sammeln. Die krankenkassen wissen nichts und wollen erst noch mal alles durchrechnen und ggf im November was auflegen. Die Dame vom Gesundheitsministerium, die ich in zäher Hartnäckigkeit an der Strippe hatte, konnte und wollte keine Angaben machen. Offensichtlich wissen die im Ministerium selbst nicht wie es läuft. Ob die Kassen eine solche Leistung anbieten müssen, ist danach auch nicht 100 % sicher. Vielmehr solle ich mir laut Aussage vom Ministerium von der neuen Kasse bestätigen lassen, dass diese mich dann auch mit einer Krankengeldversicherung aufnimmt. Wie ich das machen soll, fragt mich nicht. Auf meine Frage, ob mich nach einer Kündigung meine Kasse notfalls wieder aufnehmen müsse, konnte Sie auch keine Antwort geben. Das sei alles noch nicht geklärt. Auf meine Frage, wie man sich denn das im Gesundheitsministerium vorstelle, denn ich bräuchte Rechtssicherheit und müsse nun aber, um die Frist einzuhalten kündigen und könne nicht zuwarten, bekam ich nur ein tut mir Leid zu hören. Ich bin also weiter für alle Vorschläge und Infos dankbar. Wer was weiß, soll bitte schreiben. Gruß Wagerle

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