Guten Tag,
ich bin freiwillig bei einer ges. KK versichert.
Ich bin im betrieblichen Vorruhestand und beziehe ein monatliches Einkommen von meinem früheren Arbeitgeber in Form von vorgezogener Rente (Lebenslang) und eine Abfindung in Raten bis zum Alter von 60 J.
Dieses Einkommen habe ich selbstverständlich bei der KK angegeben.
Meine KK will nun den EKST-Bescheid haben? Da ich verheiratet bin, werden mein Mann und ich ja zusammen veranlagt.
Er arbeitet noch und ist bei einer GKV, wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, auch freiwillig versichert.
Frage: Ist es zwingend, dass der EKST-Bescheid vorgelegt werden muss? Mein Mann ist natürlich nicht begeistert, sein Einkommen einer ihm fremden KK offenzulegen.
Vielen Dank
freiwillig versichert
Moderator: Czauderna
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