Hallo,Ich bin durch einen Arbeitsunfall aus dem Berufsleben geworfen worden und nach Aussteuerung und 2 Jahre Nahtlosigkeit/Arbeitsamt in Rente.
Ohne diesen Unfall hätte ich die 9/10 Regel spielend geschafft,aber Unfallbedingt fehlen mir einige Monate dazu.Ich habe gehört ,daß es Ausnahmen in solchen Fällen gibt,wie sieht das aus ?
Vielen Dank für Infos
Durch Arbeitsunfall in Rente
Moderator: Czauderna
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Hallo PePo,
es gibt keine Ausnahmen. Entweder die Vorversicherungszeit ("9/10-Regelung") ist erfüllt oder nicht. Maßgeblich für die Berechnung sind die erstmalige Aufnahme der Erwerbstätigkeit und das Datum des Rentenantrags. Immer.
Wenn du jetzt "nur" Erwerbsminderungsrente (evtl. sogar als Zeitrente) beziehen solltest und die 9/10 nicht erfüllt sind, wird beim späteren Antrag auf Altersrente aber ggf. unter bestimmten Voraussetzungen neu geprüft, ob die Vorversicherungszeit dann (für die Altersrente) erfüllt ist.
Gruß
Swantje
es gibt keine Ausnahmen. Entweder die Vorversicherungszeit ("9/10-Regelung") ist erfüllt oder nicht. Maßgeblich für die Berechnung sind die erstmalige Aufnahme der Erwerbstätigkeit und das Datum des Rentenantrags. Immer.
Wenn du jetzt "nur" Erwerbsminderungsrente (evtl. sogar als Zeitrente) beziehen solltest und die 9/10 nicht erfüllt sind, wird beim späteren Antrag auf Altersrente aber ggf. unter bestimmten Voraussetzungen neu geprüft, ob die Vorversicherungszeit dann (für die Altersrente) erfüllt ist.
Gruß
Swantje