Krankengeld abgeschlossen.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 04.01.2015, 13:12

msdeljlh hat geschrieben:Also ab am 01.12.14 zum Arzt und ausfühlen.
Am nächsten Morgen vor der Arbeit mit einem Kollegen noch schnell dort vorbei und persönlich abgeben und einen neuen gleich mitbekommen.
Wenn ich das richtig lese, wurde die AU vor Zeugen persönlich abgegeben - was durchaus Beweiswert hat. msdelijh hat an diesem Tag auch wieder einen neuen Auszahlschein bekommen - was ja darauf hinweist, dass er tatsächlich da war. Deshalb habe ich in meinem Beitrag oben auch geschrieben... und wenn die AOK nicht darauf eingeht, kann man auch noch darauf hinweisen, dass es einen Zeugen gibt, der die Aussage bestätigen kann.

Woraus hier fehlende Mitwirkung konstruiert werden soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass sich die AOK darauf beruft, aber ich glaube nicht, dass sie damit durchkommt.

Bully
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Beitrag von Bully » 04.01.2015, 15:12

Hallo

@Lady, die AOK ist eine VERMUTUNG von MIR, wir wissen es aber noch nicht genau.

fehlende Mitwirkung ???
ob Sie letztendlich damit durchkommt ????

aber es dürfte ausreichen, das die Geschichte im Widerspruchsausschuss landet.
und wann tagt der, ich schätze mal Ende März 2015
und wie ist Sohnemann bis dahin versichert ??? ( Fami )

wie komme ich darauf,
msdeljlh hat geschrieben: Als ich den Mann darauf ansprach das mein Sohn jetzt z.Z. nicht versichert ist erklärte mir dieser das die Abteilung nach Recklinghausen gezogen ist
natürlich ist dieses allein von der Menge her, garnicht an einem Tag zu bewältigen. Ohne den Übergabezeitpunkt zu kennen, würde ich sagen
das es keine 2 Vorgänge zu dem Thema gibt.d.h. einer zum gleichen Zeitpunkt in Dorsten und einer in Recklinghausen.
demnach müsste die AU in Recklinghausen liegen.
msdeljlh hat geschrieben: Dann habe ich da angerufen und nachgefragt. Dort erklärte mir eine Frau das der Schein bei ihnen nicht vorliegt.


Ich erklärte ihr das ich Diesen persönlich mit meinen Kollegen dort abgegeben habe aber das wollte sie nicht glauben.

Ich hatte letzten Montag meinen Widerspruch und ein Duplikat des fehlenden Auszahlungsschein (nicht meine Kopie) sowie den neuen Auszahlungsschein der bis zum 19.01.2014 läuft persönlich mit einem Zeugen abgegeben.

Einen Nachweiss habe ich totz Anfrage nicht bekommen.



Aber dann am 20.12.14 erhielten wir einen Brief das er ab dem 02.12.14 kein Krankengeld mehr erhält da und er auch nicht mehr versichert ist
@msdeljlh, das ist meine ganz persönliche Meinung und Einschätzung, da ich glaube, das dieses Thema für Euch Neuland ist, solltet Ihr einen Anwalt einschalten,
und den würde ich schnellstens aufsuchen.

Gruß Bully

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 10.01.2015, 20:04

Hallo und schönen Abend an alle.

Leider habe ich mich heute erst wieder eingelogt, da ich die Woche erst einmal warten wollte ob sich von Seite der Krankenkasse etwas tut.
Somit habe ich auch nicht die letzten Beiträge gelesen.

Um die Frage der Krankenkasse zu klären:es ist die Knappschaft.

Natürlich ist das mit dem Rechtsanwalt gut gemeint, aber leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und unser Sohn auch nicht.
Also sind wir somit wohl damit reingefallen.

Gruß aus Dorsten
Herbert

Bully
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Beitrag von Bully » 11.01.2015, 13:38

msdeljlh hat geschrieben:


Um die Frage der Krankenkasse zu klären:es ist die Knappschaft.

Also sind wir somit wohl damit reingefallen.
Hallo msdeljlh,

wie sagt man so schön " Ihr werft die Flinte ins Korn "

ich persönlich, finde es beschämend wenn sich Deine KK nicht mal die Mühe macht zu recherchieren ob die AU Deines Sohnes nicht einem anderen Vorgang zugeordnet wurde, oder einfach die Größe besitzt einen Fehler Ihrerseits einzuräumen und aus der Welt zu schaffen.

dann muß man sich auch die Frage stellen, nach dem warum, ja warum wird so gehandelt. ???
dann ist es nicht von der Hand zuweisen, wenn gesagt wird,
so werden Ausgaben minimiert.

das Verhalten Deiner KK führt dazu ( ich verallgemeinere es nicht )das man auf die Idee kommen könnte, das nicht der Grundgedanke der GKV im Vordergrund steht, sondern das es sich um ein Unternehmen handelt, wo es knallhart darum geht Umsätze zu generieren und Gewinne einzufahren.

Du schreibst :
msdeljlh hat geschrieben: Am nächsten Morgen vor der Arbeit mit einem Kollegen noch schnell dort vorbei und persönlich abgeben

Natürlich ist das mit dem Rechtsanwalt gut gemeint, aber leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und unser Sohn auch nicht.
Ich vertrete die Meinung, das man ersteinmal zusammen reden sollte,das Fakten auf den Tisch gelegt werden sollten,ja natürlich, wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne.
aber wenn so keine Einigung zu erzielen ist, dann muß man sich überlegen ob man es unter Lehrgeld verbucht, oder man beschreitet den Rechtsweg.

Du schreibst, das Dein Sohnemann KEINE Rechtsschutzversicherung besitzt, ich weiß jetzt nicht ob er schon volljährig ist, aber es spielt auch keine Rolle.
im öffentlichen Recht,haben auch Minderjährige eine gewisse Handlungsfähigkeit, d.h. im Sozialrecht ist Dein Sohnemann ab dem vollendeten 15.Lebensjahr handlungsfähig.

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... igkeit.pdf

Personen, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (vgl.§ 106 BGB),
12
wenn die Anträge nicht im Zusammenhang mit Sozialleistungen
gestellt werden.Minderjährige dürfen Willenserklärungen auch ohne
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben, wenn sich daraus
lediglich ein rechtlicher Vorteil für den Minderjährigen ergibt (vgl. § 107 BGB).

Auf das Sozialversicherungsrecht übertragen ergibt sich daraus unbeschränkte Handlungsfähigkeit für alle Anträge bzw.
Willenserklärungen, die für den Minderjährigen ausschließlich
vorteilhaft sind.
Dabei ist zu beachten, dass gesetzlich vorgesehene Anträge, die auf einen vorteilhaften
Rechtserfolg zielen, mit rechtlichen Nachteilen verbunden sind. Das gilt für alle
Anträge, die auf die Begründung, Fortsetzung oder Beendigung von
Versicherungsverhältnissen in der Sozialversicherung zielen, weil damit stets auch rechtliche Nachteile wie die Beitragspflicht oder die Beendigung des Versicherungsschutzes verbunden sind

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html
§ 36 SGB 1

§ 36 Handlungsfähigkeit
(1) Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen. Der Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen unterrichten.

Frage,
Warum nimmst Du nicht Deinen Sohnemann am langen Arm, und er holt sich vom AG einen Beratungsschein, für den ANWALT :)

Gruß Bully
.

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 11.01.2015, 14:43

Hallo Bully

Nein, mit reingefallen meint ich das mein Sohn keine Rechtschutzversicherung hat.
Warum sollte ich jetzt aufgeben?
Dann hätte ich hier nicht um Hilfe bitten müssen und hätte somit mitte Dezember schon "Die Flinte ins Korn geschmissen".
Auch spricht ja schon die Aussage dafür das ich extra einen Zeugen mit bei der Abgabe hatte. Welchen Sinn hatte es wohl meinen Arbeitskollegen persönlich mit zunehmen.
Er war ja auch dabei als der Mitarbeiter der Zweigstelle sagte das die Stelle von Marl nach Recklinghausen gezogen ist und somit diese wohl dort etwas durcheinander gekommen sind.
Die scheinen sowieso ein wenig durcheinander. Mir ist heute aufgefallen das oben rechts im Kopf bei "Beginn der Arbeitsunfähigkeit" auf jeden Briefkopf ein anderes Datum steht.
20.05.2014
oder
12.05.2014
oder
28.04.2014
oder
12.06.2014.
Die Wissen anscheinend nicht wann er überhaupt krank geschrieben wurde.
Es macht mich auch nachdenklich das beim telefonat mit Recklinghausen die junge Dame mich fragte "War er überhaupt schon einmal beim ärztlichen Dienst der Krankenkasse?".
Er ist seit Ende März 2014 Krankgeschrieben und hatte nicht eine einzige Einladung zu einem solchen Termin von denen Kollegen mir immer erzählten wenn sie länger krank waren.
Mein Schwiegersohn ist auch etwas länger krank (5. Woche) und hat jetzt solch eine Einladung im Briefkasten.
Dann oben in den Briefköpfen ist er:

Das Beschäfftigungsverhältnis wurde zum 30. Juni gekündigt.
oder
Der Versicherte steht in einem ungekündigten Versicherungsverhältnis.
oder
Der Versicherte ist seit dem 2 Dezember 2014 arbeitslos.
oder
alles ist leer
Also er ist jetzt 9 Monate krankgeschrieben und musste nicht einmal zum Arzt.
Ich schreibe das deswegen weil die junge Dame so erstaunt sagte:
"Dann bekommt er ABER demnächst eine Einladung zum ärztlichen Dienst".

Werde morgen mal Anrufen und Fragen wie der Stand der Dinge ist.

Gruß aus Dorsten und vielen Dank für die Hilfe
Gruß Herbert

Bully
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Beitrag von Bully » 11.01.2015, 19:17

Hallo msdeljlh,

OK :)

es wäre sehr Nett von Dir, wenn Du mal Bescheid gibst wie Deine KK es weiter händelt

wünsche Euch viel Erfolg

Gruß Bully

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 12.01.2015, 14:05

Guten Tag aus Dorsten

Ich habe noch eine Frage zu meinem Merkblatt was ich vorne noch im Ordner ganz am Anfang hatte.

Welche Bedeutung hat die Aussage auf dem Merkblatt
Wichtige Information (Stand April 2014) Punkt IV Absatz 3

Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung muss spätestens 7 Tage nach ärztlicher Feststellung bei uns sein.
Bei verspätetem Eingang RUHT der Anspruch auf Krankengeld.

Also was bedeute ruht?

Gruß aus Dorsten
Herbert

Bully
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Beitrag von Bully » 12.01.2015, 14:54

Hallo msdeljlh,

Schau mal hier,

http://www.finkenbusch.de/?p=776

Gruß Bully

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 12.01.2015, 17:01

Danke Bullly

Einen kleinen Zwischenstand

Ich habe mich gerade entschieden einmal in Marl-Hüls(alte Bearbeitungsstelle)anzurufen um einen neuen Auszahlungsschein zu bekommen. Eigentlich ist der Stand das seit 02.12.2014 kein Krankengeld mehr bezahlt wird.
Der Dame habe ich erklärt das ich für meinen Sohn so einen Schein brauche.
Sie erklärte freundlich:" Da muss ich Sie weiter verbinden nach Recklinghausen"

Dann eine freundliche Stimme:
" Frau sowieso Knappschaft in Recklinhausen wie kann ich Ihnen helfen?".

Meiner einer:
"Oh Verzeihung ich dachte ich wäre in Marl-Hüls"

"Nein in Recklinghausen, worum geht es denn"

Ich dachte ich hätte in Recklinghausen angerufen, denn ich brauche einen Auszahlungsschein".

"Hier sind Sie schon richtig, wir sind seit Angang Dezember 2014 hier

Also erst einmal alle Daten durchgeben.

Dann:
"Ich sehe hier das Ihr Sohn seit dem 01.12.2014 keinen Anspruch hat und hier ausgetragen ist.

"Nein mein Sohn ist weiter in ärztlicher Behandlung und bis zum 19.01.2015 krank geschrieben. Zudem soll er ab dem 15.02.2015 in eine Rehamaßnahme.

Ich habe ihn nur bis zum 01.12.2014 danach habe ich keine Einträge.

Unser Sohn ist vom, ich lese Ihnen meine letzten fünf vor:
13.10.14-11.11.14 ausgestellt 13.10.14
10.11.14-01.12.14 ausgestellt 10.11.14
01.12.14-15.12.14 ausgestellt 01.12.14
15.12.14-29.12.14 ausgestellt 15.12.14
29.12.14-19.12.14 ausgestellt 29.12.14
krank geschrieben.
Die letzten drei habe ich alle persönlich mit einem Zeugen abgegeben.

Ich habe hier keine weiteren vorliegen. nur bis zum 01.12.2014.
War er den am 01.12.2014 vorstellig.

Ja sonst würde jetzt einer lügen. Entweder wir oder der Arzt.

Warum der Arzt?

Na der rechnet mit Ihnen doch ab. Und der möchte doch bestimmt das Gespräch und seinen Eintrag in der Akte bezahlt haben. Dorst ist ja auch eingetragen das er am 01.12.2014 vorstellig war und auch Kopien vom Rehaantrag abgegeben hat

Der Junge war aber am 01.12.2014 am 15.12.2014 und 29.12.2014 beim Arzt in der Sprechstunde. Der Schein vom 01.12.2014 hat zusätzlich den Eintrag oder Vermerk das er ab Mitte Februar in die Reha soll welche auch schon genehmigt ist.

Ich habe hier keine weiteren Unterlagen. Schicken Sie mir die doch bitte die letzten drei einmal zu.

Sie gibt mir ihre FAXnummer und ich sende ihr dieses zu.
Nach zehn Minuten rufe ich sie zurück und frage ob die Daten angekommen sind und erkläre ihr das noch mit der Reha.
Einen Teil des Rehaantrages mit den fehlenden Auszahlungsscheinen vom 01.12.2014 und den vom 29.12.2014 habe ich auch in Dorsten abgegeben.
Da erklärt sie mir das sie diesen Antrag auch nicht bekommen hat aber haben müßte

Nach kurzer Unterbrechung erklärt sie mir das sie mit Dorsten gesprochen hätte und der Rehaantrag dort liegt weil der Sachbearbeiter in Dorsten davon ausgegangen ist das ja sowieso zum 01.12.2014 Schluss war.

Jetzt hat sie mir erklärt das sie sich die Unterlagen anschaut und mit Ihrer Vorgestzte
noch sprechen muss. Sie würde mich zurück rufen um weiteres zu klären.

Sie war bei diesem Gespräch kein einziges mal unfreundlich.

Soooooooooooooooooooooooooooo der Anruf gerade.

Wie haben uns die Unterlagen angeschaut und wissen nicht wie das passieren konnte.
Wir haben das Geld zur Zahlung angewiesen es wird in zwei bis drei Tagen auf Ihrem Konto sein. Schicken Sie mir den nächsten Auszahlungsschein per FAX dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ich kann aus meiner Sicht jetzt nur sagen:"Ich bin erst einmal froh" Mein Sohn der neben mir steht natürlich auch.

Jetzt warte ich bis die Papiere da sind und melde mich einmal.

Auf diesem Wege möchte ich mich noch einmal bei allen für die Unterstützung bedanken. Zudem melde ich mich noch einmal und würde gerne wissen wo ich bei dieser Sache Fehler gemacht habe.


Vielen Dank und Gruß aus Dorsten
Herbert

Bully
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Beitrag von Bully » 12.01.2015, 17:18

Hallo,

Das freut mich für Euch beide :):)
ist doch schön, wenn das neue Jahr so beginnt
msdeljlh hat geschrieben:
Wie haben uns die Unterlagen angeschaut und wissen nicht wie das passieren konnte.
Wir haben das Geld zur Zahlung angewiesen es wird in zwei bis drei Tagen auf Ihrem Konto sein.

Zudem melde ich mich noch einmal und würde gerne wissen wo ich bei dieser Sache Fehler gemacht habe.
Der Fehler lag wohl eher bei Deiner KK

aber meine Güte, Fehler machen wir doch alle einmal,
und wenn er sich so beheben läßt, ist doch alles guuuuuut

Ich wünsche Deinen Sohnemann ganz viel Erfolg in der Reha

Viele Grüße Bully

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 12.01.2015, 18:29

Hallo Bully
Danke und wir hoffen das es klappt und er endlich ein Neubeginn hat.
Es ist schwer zu ertragen wie ein Sohn an etwas zugrunde geht was er eigentlich nie wollte und immer nur auf Wunsch der Eltern, Oma, Opa, Tanten und Onkel gemacht hat.
Ich hoffe das er jetzt den Mut hat und auch die Kraft aufbringt zu sagen was er wirklich in seinem Leben, was ja noch vor ihm steht, möchte.
Zudem habe auch ich erst mit 25 Jahren meinen "WILLEN" durchgesetzt und das Gelernt was ich gerne wollte. Ich komme auch aus einer Bergmannsfamilie wo der Opa, Vater, Onkel und Brüder Bergmänner waren. Natürlich ich hinterher auch und sieben Jahre später mein Bruder auch noch. Aber als dann mit 23 Jahren ein Erkrankung mich nach übertage versetzte und ich nur Hilfsarbeiter war, machte ich auf anraten der Ärztin eine Umschulung.
Der Arbeitsberater sagte mir ich solle einen Berufsfindungsmaßnahme machen in der ich in den Beruf des technischen Zeichners schauen sollte. Wie geschrieben "SOLLTE". Ich weiss auch nicht warum der Arbeitsberater mich in den Beruf des technischen Zeichner steckte
In Köln war ich dann mit 19 anderen. Alle saßen auf ihren Plätzen und ich blieb stehen.
Nebenan war ein Raum mit Lötstationen. Und ich sagte dem Ausbilder:"Ich würde lieber gerne Löten".
Die Antwort von ihm: "Sie müssen ja noch 40 Jahre in dem Beruf arbeiten, warten Sie bitte bis zum Mittag dann habe ich die Sachlage geklärt".
Heute kann ich nur sagen :"Es war gut das zu machen"
19 technische Zeichner und ein einiziger Informationselektroniker. Heute noch bin ich in diesem Bereich tätig und ich bereue meine Entscheidung nicht.

Und genau das Wünsche ich auch meinen Sohn, den Mut und das Glück in einem
Beruf zu kommen der ihm Spass macht.

Somit möchte ich mich nochmals und man kann es nicht oft genug sagen:
DANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKEDANKE............
an alle für die Unterstützung und ich hoffe das dieses Forum auch anderen weiter großen Mut zuspricht wie ihr es für uns getan habt.

Gruß aus Dorsten
Herbert

PS. Wenn ich denn Brief erhalte melde ich mich noch einmal

msdeljlh
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Beitrag von msdeljlh » 15.01.2015, 20:57

Guten Abend

Gestern hat unser Junge die Bestätigung erhalten das er das Krankengeld in den nächsten 3 bis 4 Tagen erhalten wird.
Heute hatte er den Betrag schon erhalten. Zudem hat er auch einen neuen Auszahlungschein bekommen. Einziger Nachteil das das Datum der Arbeitsunfähigkeit, wie vorher schon einmal erwähnt, wieder ein anderes Datum hat. Diesmal ist es der 30.06.2014.
Ausserdem har er heute die Nachricht erhalten das er schon ab dem 02.02.2015 in der Reha erscheinen kann. Also 14 Tage vor dem frühesten Termin. Dann hat auch dieses Warten ein Ende, denn je länger er warten muss umso mehr zweifelt er ob es ein Sinn macht diese Maßnahme anzutreten.
Ach da fällt mir was ein. Wir haben heute Post von der Knappschaft bekommen das unsere Tochter seit dem 08.09.2014 nicht mehr versichert ist da sie an einer BAB teilnimmt. Sie könnte aber dort Mitglied werden.
Telefonisch habe ich aber niemanden erreicht.
Im ganzen sind wir sehr glücklich das alles z.Z. so gut verlaufen ist und man kann sich nicht oft genug bedanken.
Danke für die Unterstützung und Hilfestellungen.

Gruß aus Dorsten
Herbert

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