Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankengeld
Hallo! Meine 78 Wochen Krankengeldbezug enden am 28.02.2015. Bis dahin schreibt mein Arzt mich auch weiterhin Arbeitsunfähig. Am 08.01.2015 habe ich (bin 64 Jahre) nun Altersrente eingereicht. Sie wird mir Rückwirkend ab 01.01.2015 gezahlt. Jedoch kommt die erste Rentenzahlung Ende März. Die LVA erklärte mir, dass die Rentenzahlungen mit den Krankengeldzahlungen verrechnet werden. Macht das nun die Krankenkasse auch mit, wenn ich ihr weiterhin einen vom Arzt unterschriebenen Auszahlungsschein einreiche. Auf dem letzten Auszahlungsschein, am 29.12.2014., habe ich schon erwähnt, das ich die Altersrente am 08.01.2015 beantrage. Oder stehe ich jetzt bis zur Rentenzahlung ohne Krankengeld da. Mfg. Taucher
Re: Krankengeld
Hallo,Taucher hat geschrieben:Hallo! Meine 78 Wochen Krankengeldbezug enden am 28.02.2015. Bis dahin schreibt mein Arzt mich auch weiterhin Arbeitsunfähig. Am 08.01.2015 habe ich (bin 64 Jahre) nun Altersrente eingereicht. Sie wird mir Rückwirkend ab 01.01.2015 gezahlt. Jedoch kommt die erste Rentenzahlung Ende März. Die LVA erklärte mir, dass die Rentenzahlungen mit den Krankengeldzahlungen verrechnet werden. Macht das nun die Krankenkasse auch mit, wenn ich ihr weiterhin einen vom Arzt unterschriebenen Auszahlungsschein einreiche. Auf dem letzten Auszahlungsschein, am 29.12.2014., habe ich schon erwähnt, das ich die Altersrente am 08.01.2015 beantrage. Oder stehe ich jetzt bis zur Rentenzahlung ohne Krankengeld da. Mfg. Taucher
nein, stehst du nicht. Die Krankenkasse hat dem RV-Träger einen Erstattungsanspruch zugesandt, was bedeutet, dass das gezahlte Krankengeld ab Rentenbeginn bis zur Höhe der Rente vom RV-Träger direkt der Kasse erstattet wird.
Gruss
Czauderna
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Der Krankengeldanspruch endet mit Beginn der Rente. Dabei ist nicht die laufende Zahlung (März), sondern der Rentenanspruch (1.1.) maßgeblich.
Ab dem Tag, an dem der Kasse die Rentenbewilligung zugeht, wird kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Für eventuelle Überzahlungen besteht ein Verrechnungsanspruch zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung.
Beispiel:
Rentenbescheid geht bei der Kasse am 20.01. ein. Die letzte Krankengeldzahlung erfolgte aufgrund des letzten Auszahlscheins bis zum 12.01.
==> Ab dem 20.01. wird keine Auszahlung mehr vorgenommen (auch nicht mehr für die "fehlende" Zeit vom 13.01. -19.01.). Für den Zeitraum 01.01. - 12.01. wurde bereits Krankengeld gezahlt, obwohl kein Anspruch mehr bestand. Für diese Zeit meldet die Kasse bei der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch an. Der Erstattungsanspruch (für 12 Tage 12/30 der monatlichen Nettorente) wird von der Rentenversicherung an die Kasse überwiesen. Die restliche Rentennachzahlung wird von der Rentenversicherung an den Versicherten ausgezahlt.
Es kommt also darauf an, wann die Kasse von der Rentenbewilligung erfährt. Das liegt aber nicht in deiner Hand, weil die Rentenversicherung die Kasse auch über die Bewilligung informiert.
Gruß
Swantje
Ab dem Tag, an dem der Kasse die Rentenbewilligung zugeht, wird kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Für eventuelle Überzahlungen besteht ein Verrechnungsanspruch zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung.
Beispiel:
Rentenbescheid geht bei der Kasse am 20.01. ein. Die letzte Krankengeldzahlung erfolgte aufgrund des letzten Auszahlscheins bis zum 12.01.
==> Ab dem 20.01. wird keine Auszahlung mehr vorgenommen (auch nicht mehr für die "fehlende" Zeit vom 13.01. -19.01.). Für den Zeitraum 01.01. - 12.01. wurde bereits Krankengeld gezahlt, obwohl kein Anspruch mehr bestand. Für diese Zeit meldet die Kasse bei der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch an. Der Erstattungsanspruch (für 12 Tage 12/30 der monatlichen Nettorente) wird von der Rentenversicherung an die Kasse überwiesen. Die restliche Rentennachzahlung wird von der Rentenversicherung an den Versicherten ausgezahlt.
Es kommt also darauf an, wann die Kasse von der Rentenbewilligung erfährt. Das liegt aber nicht in deiner Hand, weil die Rentenversicherung die Kasse auch über die Bewilligung informiert.
Gruß
Swantje