Darf die AOK das?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Frau Holle1234
Beiträge: 5
Registriert: 19.12.2014, 21:38

Darf die AOK das?

Beitrag von Frau Holle1234 » 21.12.2014, 13:24

Folgender Sachverhalt: ich bin in der Probezeit krankgeworden, der Arbeitgeber hat mich daraufhin einen Tag später fristlos gekündigt. Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Jetzt kommt die AOK ins Spiel, ich musste Krankenscheine, Klageschrift, Fragebogen über die Entlassung ausfüllen und einreichen. Dann passierte garnichts, außer das ich erst nach telefonischer Anfrage (3 Woche nach der Erstbescheinigung) die Antwort erhielt das die Krankenkasse weder in die Krankengeldzahlungen geht, noch den Versicherungsschutz aufrecht erhält, und das sie die Beendigung der Krankschreibung festgestellt haben. Dieses ist weder mit Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, oder dem zuständigen Mdk festgestellt worden. Jetzt meine Frage darf die AOK das, und was ich tun muss denn der Arzt hat eine weitere Krankschreibung befürwortet und hat eine weiterbehandlung eines Neurologen angeordnet.
Zwischenzeitlich hat eine außergerichtliche Einigung stattgefunden die die fristlose in eine ordentliche Kündigung gewandelt.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Darf die AOK das?

Beitrag von ratte1 » 21.12.2014, 16:01

Hallo,

ab wan bestand die Arbeitsunfähigkeit, wann wurde die diesbezügliche Bescheinigung vom Arzt ausgestellt. Wann wurde fristlos gekündigt (weshalb fristlos, was steht im Arbeitsvertrag?), wann erhielt der TE die Kündigung?

Mit welcher Begründung wurde die Krankengeldzahlung von der KK abgelehnt?

MfG
ratte1

Frau Holle1234
Beiträge: 5
Registriert: 19.12.2014, 21:38

Beitrag von Frau Holle1234 » 21.12.2014, 16:45

Zu den Eckpunkten:
Krank ab dem 17.11,
Kündigung erhalten am 18.11. zum ebenfalls 17.11.
Gründe angebliche Unterschlagung und Unterschriftsfälschung
KK lehnt die Lohnfortzahlung ohne Begründung ab, bzw verweist mich an das zuständige Jobcenter, gleichfalls sollte ich mich dort melden um meine Krankenversicherung aufrecht zu erhalten
Zum 30.11. nun per Einigung fristgerechte Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Holle

Ps. Die Aufhebung der Krankschreibung erfolgte zum 17.12

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.12.2014, 17:04

Wichtig zur Beurteilung wäre noch, wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt wurden und für welchen Zeitraum jeweils die Krankschreibung erfolgte.

Frau Holle1234
Beiträge: 5
Registriert: 19.12.2014, 21:38

Beitrag von Frau Holle1234 » 21.12.2014, 17:29

Die Erstbescheinigung erfogt am besagten 17.11. wo ich mich ordnungsgemäß bei AG.krank gemeldet habe, und die Verlängerungen erfolgten durchgehend dann 14 täglich bis 17.12.2014.
Jetzt erfolgte ebenfalls ohne eine Unterbrechung die Krankschreibung bis 07.01.2014.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Holle

Frau Holle1234
Beiträge: 5
Registriert: 19.12.2014, 21:38

Beitrag von Frau Holle1234 » 21.12.2014, 17:38

Die Erstbescheinigung erfogt am besagten 17.11. wo ich mich ordnungsgemäß bei AG.krank gemeldet habe, und die Verlängerungen erfolgten durchgehend dann 14 täglich bis 17.12.2014.
Jetzt erfolgte ebenfalls ohne eine Unterbrechung die Krankschreibung bis 07.01.2014.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Holle

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.12.2014, 18:11

Meiner Ansicht nach besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 01.12.14 (nach dem Ende der Lohnfortzahlung) und die Einstellung des Krankengeldes entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Ich würde an deiner Stelle einen schriftlichen Antrag auf Krankengeld stellen.

Frau Holle1234
Beiträge: 5
Registriert: 19.12.2014, 21:38

Beitrag von Frau Holle1234 » 21.12.2014, 18:39

Recht herzlichen Dank, für diese Infos werde jetzt erst einmal den Antrag stellen und dann mal sehen was passiert.
Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches 2015

Mit freundlichen Grüßen
Frau Holle

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 21.12.2014, 20:10

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Meiner Ansicht nach besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 01.12.14 (nach dem Ende der Lohnfortzahlung) und die Einstellung des Krankengeldes entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Ich würde an deiner Stelle einen schriftlichen Antrag auf Krankengeld stellen.
Dem kann ich nur beipflichten. Jeder Sozialleistungsträger ist zudem verpflichtet, Ablehnungen schriftlich zu begründen.

MfG
ratte1

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Darf die AOK das?

Beitrag von Bully » 22.12.2014, 08:05

Frau Holle1234 hat geschrieben: ich bin in der Probezeit krankgeworden, der Arbeitgeber hat mich daraufhin einen Tag später fristlos gekündigt. Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Jetzt kommt die AOK ins Spiel,ich musste Krankenscheine, Klageschrift,Fragebogen über die Entlassung ausfüllen und einreichen.
Kündigung erhalten am 18.11.
Gründe angebliche Unterschlagung und Unterschriftsfälschung
Hallo Frau Holle,

Da die AOK Dir niemals mitteilen wird, auf welchem Wege, und was, an andere Sozialträger weitergegeben wird, empfehle ich Dir dafür zu sorgen das die Klageschrift,ebenso den von Dir ausgefüllten Fragebogen, aus den Unterlagen der AOK
v e r s c h w i n d e t

bevor DIR irgendwann, mal NACHTEILE bei anderen Sozialträgern entstehen, oder bei eventuellen zukünftigen Arbeitgebern.


Du schreibst, Du MUSSTEST die Klageschrift bei Deiner AOK einreichen.
um die Arbeitsweise Deiner AOK besser einschätzen zu können,
schreib doch mal.

wie wurde dieses denn begründet ????????

wurde dafür ein gewisser Druck auf Dich ausgeübt ???????

fühltes Du Dich dazu genötigt, die Klageschrift weiterzureichen ?????

Gruß Bully

Antworten