gleitender Härtefall

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Timo1983
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gleitender Härtefall

Beitrag von Timo1983 » 18.12.2014, 12:56

Härtfallgrenze hier 1520,00 EUR

Das war soweit klar. Auch abgelehnt worden, zu recht ABER

Wir wollen den GLEITENDEN Härtefall geltend machen.

Die KK schreibt:

Zur Berechnung brauchen diese Arbechnungsunterlagrn vom ZA...

Ich dachte der Kosten und Heilplan der nun ausgefüllt zurückkkam wäre ausreichend?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.12.2014, 17:38

Der gleitende Härtefall kommt erst zum tragen, wenn der Zahnersatz abgerechnet ist.

Also vollständig eingegliedert

Timo1983
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Beitrag von Timo1983 » 18.12.2014, 17:41

Also das bedeutet der Patient stimmt den Kosten und Heilplan zu und lässt alles machen und am Ende gehts dann an die Rechnung?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.12.2014, 19:44

Jupp

Timo1983
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Beitrag von Timo1983 » 18.12.2014, 19:46

Das heisst auch Vorkasse für den Patienten? Ist nicht zumachen bei ca 1800 EUR

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.12.2014, 22:40

Mach eine Abtretungserklärung. Die Kasse soll halt den Erstattungsbetrag an den Zahnarzt zahlen

Timo1983
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Beitrag von Timo1983 » 18.12.2014, 22:53

Wir haben sowieso nur die Regelversorgung gewählt

Also 50 % , haben unsn das auch schon selber alles ausgerechnet unser Eigenanteil

Die KK muss das doch machen weil ist doch keine KANN Leistung, liegen ca 120 EUR über den Härtefallgrenze

Naj werden im neuen Jahr mit der Praxis sprechen.

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