Ich habe eine Frage bezüglich meines Krankengeldanspruchs:
Im September habe ich eine befristete Beschäftigung begonnen. Im Arbeitsvertrag stand als Beschäftigungszeitraum „voraussichtlich 13.09.14 bis 07.11.14“. Am 03.11. wurde ich dann bis zum 21.11. krankgeschrieben. In diesem Zeitraum habe ich mein Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber auf ein Zeitkontomodell umstellen lassen. Dadurch habe ich nun eine Arbeitsbescheinigung vom 13.09. bis 03.12. vorliegen. In dieser Bescheinigung steht: „Das Arbeitsverhältnis war bei Abschluss des Arbeitsvertrages befristet bis zum 03.12.“. Vor der Umstellung auf das Zeitkontomodell war ich bei der Krankenkasse ermäßigt angemeldet, das wurde dann storniert und ich wurde nachträglich zum vollen Satz angemeldet.
Am 21.11. wurde ich für die Zeit 24.11. bis 12.12. krankgeschrieben, am 12.12. für den Zeitraum 15.12. bis 06.01.
Im ursprünglichen Vertrag war also eine voraussichtliche Beschäftigung von unter 10 Wochen angegeben, diese hat sich durch das Zeitkontomodell aber auf über 10 Wochen verlängert. Habe ich nun Anspruch auf Krankengeld? Meine Krankenkasse (BKK Mobil Oil) verneint das. Sie bietet aber an, die Unterlagen noch mal zu prüfen. Aufgrund eines Brands liegt mir nun der Arbeitsvertrag nicht mehr vor, nur die Arbeitsbescheinigung sowie die Lohnsteuerbescheinigung. Mein Arbeitgeber hat auf die Vertragsanforderung durch die BKK nicht reagiert, ich vermute mal das wird sich auch nicht ändern.
Mir wäre es nun sehr wichtig, ob mir Krankengeld zusteht und wie (Paragrafen usw.) ich das der Kasse gegenüber begründen bzw. durchsetzen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Habe ich Krankengeldanspruch??? Befristeter Vertrag
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 16.12.2014, 19:20
@EM: Ohne die Begründung der Kasse zu kennen, hier meine Meinung:
Ich würde die Zahlung von Krankengeld auch verneinen. Du hättest als kurzfristig Beschäftigter Dein Wahlrecht zur Absicherung mit Krankengeld zu Beginn ausüben können.
Die Veränderung der Arbeitszeit in ein Zeitkontenmodell ändert nichts an der Befristung und auch nicht am KG-Anspruch. By the way halte ich den befristeten Arbeitsvertrag bzgl. der Befristungsformulierung für unwirksam und alle Veränderungen/Verlängerungen/Umwandlungen hätten der Schriftform bedurft.
Dann wäre noch die Frage: Wie bist Du denn eigentlich versichert? Als kurzfristig Beschäftigter ist man es nicht über die Beschäftigung und als Nicht-KG-Bezieher auch nicht...
Ich würde die Zahlung von Krankengeld auch verneinen. Du hättest als kurzfristig Beschäftigter Dein Wahlrecht zur Absicherung mit Krankengeld zu Beginn ausüben können.
Die Veränderung der Arbeitszeit in ein Zeitkontenmodell ändert nichts an der Befristung und auch nicht am KG-Anspruch. By the way halte ich den befristeten Arbeitsvertrag bzgl. der Befristungsformulierung für unwirksam und alle Veränderungen/Verlängerungen/Umwandlungen hätten der Schriftform bedurft.
Dann wäre noch die Frage: Wie bist Du denn eigentlich versichert? Als kurzfristig Beschäftigter ist man es nicht über die Beschäftigung und als Nicht-KG-Bezieher auch nicht...