Hallo,
thematisch passt die Frage in kein Forum...sorry...
Mein Anwalt hat wegen eines Behandlungsfehlers ein MDK-Gutachten in Auftrag gegeben. Das dauert wohl so 3-6 Monate.
Kann ich zwischenzeitlich die Kasse wechseln oder sollte ich warten bis das MDK-Gutachten da ist?
Der MDK ist doch ansich für alle Kassen tätig...?
Danke.
Kassenwechsel während MDK-Gutachten wg. Behandlungsfehler?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo, ich denke,
dass dürfte kein Hinderungsgrund für einen Wechsel sein, es geht ja um die Vergangenheit und nicht um die Zukunft.
Allerdings kann bei einem Behandlungsfehler ein Anwalt kein "Gutachten durch den MDK" in Auftrag geben, das macht die Krankenkasse nach eigener Entscheidung. Ich bin nun kein Rechtsexperte, meine mich aber erinnern zu können, dass die Kassen bei solchen Klageverfahren ihren Versicherten (unmittelbar Geschädigte) durch eben solche Gutachten behilflich sind, weil sie als Kasse (mittelbar Geschädigte) selbst nicht klagen können (dürfen), aber da hilft ein Rechtskundiger bestimmt besser weiter.
Gruss
Czauderna
dass dürfte kein Hinderungsgrund für einen Wechsel sein, es geht ja um die Vergangenheit und nicht um die Zukunft.
Allerdings kann bei einem Behandlungsfehler ein Anwalt kein "Gutachten durch den MDK" in Auftrag geben, das macht die Krankenkasse nach eigener Entscheidung. Ich bin nun kein Rechtsexperte, meine mich aber erinnern zu können, dass die Kassen bei solchen Klageverfahren ihren Versicherten (unmittelbar Geschädigte) durch eben solche Gutachten behilflich sind, weil sie als Kasse (mittelbar Geschädigte) selbst nicht klagen können (dürfen), aber da hilft ein Rechtskundiger bestimmt besser weiter.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 50
- Registriert: 08.08.2011, 13:41
Rein formal dürfte Das kein Problem sein Das auseinander zu halten.
Der Patient wird aber mit der alten KV dann nicht mehr die Folgen/Konsequenzen, die sich aus dem Gutachtenergebnis ergeben besprechen können.
Die Folge ist doppelter Aufwand: Die Mitarbeiter der neuen KV müssen sich in das Gutachten reinarbeiten um sinnvolle Hinweise(medizinisch, zT auch rechtlich) geben zu können.
@Czauderna: Daß die Krankenversicherungen klagende Patienten offiziell in irgendeinerweise unterstützen, ist -so vermute ich- die absolute Ausnahme.
Der Patient sitzt alleine damit, ohne Anwalt keine Chance.
....sofern überhaupt ein Behandlungsfehler stattfand u n d eine Klage einen Sinn macht.
Der Patient wird aber mit der alten KV dann nicht mehr die Folgen/Konsequenzen, die sich aus dem Gutachtenergebnis ergeben besprechen können.
Die Folge ist doppelter Aufwand: Die Mitarbeiter der neuen KV müssen sich in das Gutachten reinarbeiten um sinnvolle Hinweise(medizinisch, zT auch rechtlich) geben zu können.
@Czauderna: Daß die Krankenversicherungen klagende Patienten offiziell in irgendeinerweise unterstützen, ist -so vermute ich- die absolute Ausnahme.
Der Patient sitzt alleine damit, ohne Anwalt keine Chance.
....sofern überhaupt ein Behandlungsfehler stattfand u n d eine Klage einen Sinn macht.
Hallo,Patient Hans Meier hat geschrieben:Rein formal dürfte Das kein Problem sein Das auseinander zu halten.
Der Patient wird aber mit der alten KV dann nicht mehr die Folgen/Konsequenzen, die sich aus dem Gutachtenergebnis ergeben besprechen können.
Die Folge ist doppelter Aufwand: Die Mitarbeiter der neuen KV müssen sich in das Gutachten reinarbeiten um sinnvolle Hinweise(medizinisch, zT auch rechtlich) geben zu können.
@Czauderna: Daß die Krankenversicherungen klagende Patienten offiziell in irgendeinerweise unterstützen, ist -so vermute ich- die absolute Ausnahme.
Der Patient sitzt alleine damit, ohne Anwalt keine Chance.
....sofern überhaupt ein Behandlungsfehler stattfand u n d eine Klage einen Sinn macht.
ich kann natürlich nur aus eigener Erfahrung argumentieren, aber ich denke dass es nicht nur einzelne Kassen sind, die ihren Versicherten
bei diesem Thema hilfreich zur Seite stehen, nicht nur mit Rat sondern auch mit Tat.
Gruss
Czauderna