Hallo zusammen,
ich war vom 01.10 - 30.11.14 beschäftigt, durch einen Arbeitsunfall am 15.10.14 hat die BG über die Krankenkasse an mich Verletztengeld gezahlt da der Arbeitgeber ja aufgrund des kurzen Beschäftigungsverhältnis nicht in der Pflicht war eine Lohnfortzahlung zu leisten.
Ab dem 01.11.14 zahlte der Arbeitgeber wieder da ich dann ja 1 Monat in Beschäftigung war Lohnfortzahlung bis zum 30.11.14 da ich die ordentliche Kündigung zum 30.11.14 bekommen habe.
ich bin seit dem 15.10.14 durchgehend krankgeschrieben (wahrscheinlich bis ende Dezember) .
Ab dem 01.12.14 springt dann ja wieder die BG über die Krankenkasse ein da durchgängig krank und seit 30.11.14 ohne Job.
Soweit sogut.
Jetzt stehen mir noch 5 Tage Urlaub zu die mir mein ehemaliger Arbeitgeber mit der Dezember Abrechnung auszahlen will.
Jetzt die Frage, da ich im Dezember ja noch Verletztengeld erhalte muss ich die Auszahlung der Urlaubstage bei der Krankenkasse/BG als Gehaltseinkommen angeben ?
Danke und Gruß
Verletztengeld durch die BG und Kündigung
Moderator: Czauderna
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