Berechnung des Krankengeldes
Moderator: Czauderna
Berechnung des Krankengeldes
Erst einmal einen schönen guten Tag!
Ich weiß nicht, wie detailliert ich hier fragen darf:-) aber die Krankengeldberechnung meiner KK ist wohl fehlerhaft. Ausführliche Berechnungen schicken die einem nicht zu (hab ich schon probiert), sondern lassen es lieber bis zu einem Gerichtsverfahren darauf ankommen.
Ohne jetzt alle Werte zu nennen, meine Frage: Wie fließen beitragsfreie Einnahmen mit in die Berechnung ein? Dahingehend sind die diversen online-Rechner nämlich nicht ausgelegt.
Wenn es gewünscht ist, kann ich ja mal die Werte nennen, die die KK von meinem AG bekommen hat - für die, die nachrechnen wollen.
Vielen Dank!
Ich weiß nicht, wie detailliert ich hier fragen darf:-) aber die Krankengeldberechnung meiner KK ist wohl fehlerhaft. Ausführliche Berechnungen schicken die einem nicht zu (hab ich schon probiert), sondern lassen es lieber bis zu einem Gerichtsverfahren darauf ankommen.
Ohne jetzt alle Werte zu nennen, meine Frage: Wie fließen beitragsfreie Einnahmen mit in die Berechnung ein? Dahingehend sind die diversen online-Rechner nämlich nicht ausgelegt.
Wenn es gewünscht ist, kann ich ja mal die Werte nennen, die die KK von meinem AG bekommen hat - für die, die nachrechnen wollen.
Vielen Dank!
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Re: Berechnung des Krankengeldes
Überhaupt nicht.Stefl hat geschrieben:Wie fließen beitragsfreie Einnahmen mit in die Berechnung ein?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html§ 47 SGB V Höhe und Berechnung des Krankengeldes
(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).
Hmm, also im Normalfall meldet der Arbeitgeber: folgende Werte:
Brutto
Netto
Einmalzahlungen
beitragsfreie Einnahmen
Und diese beitragsfreien Einnahmen werden (zumindest bei meiner Kasse) anteilig von den jeweiligen Beträgen (kumuliertes Brutto/Netto) abgezogen; erst dann erhalte ich das tatsächliche Krankengeld. Nur, wie erfolgt die anteilige Berechnung?
So richtig komme ich nicht weiter.
Brutto
Netto
Einmalzahlungen
beitragsfreie Einnahmen
Und diese beitragsfreien Einnahmen werden (zumindest bei meiner Kasse) anteilig von den jeweiligen Beträgen (kumuliertes Brutto/Netto) abgezogen; erst dann erhalte ich das tatsächliche Krankengeld. Nur, wie erfolgt die anteilige Berechnung?
So richtig komme ich nicht weiter.
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Hier ist alles genau beschrieben:
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Ab Punkt 4.2 auf Seite 27 wird es interessant für dich.
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Ab Punkt 4.2 auf Seite 27 wird es interessant für dich.
@stefl: Hier mal ein Muster einer Verdienstbescheinigung welche der AG an die Kasse schickt zur KRG-Berechnung...beitragsfreie Beträge stehen da nicht mit drauf. Du kannst also GerneKrankenVersichert glauben.
https://www.meine-krankenkasse.de/filea ... 130228.pdf
Die Berechnung der Kasse ist übrigens nur so gut wie die Werte die der AG übermittelt hat...
https://www.meine-krankenkasse.de/filea ... 130228.pdf
Die Berechnung der Kasse ist übrigens nur so gut wie die Werte die der AG übermittelt hat...
Danke nochmal. Auf Seite 35/36 des Rundschreibens der KKen bin ich fündig geworden - beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt ist entsprechend anteilig abzuziehen. Trotzdem komme ich auf andere Werte wie meine KK - übrigens die ach so tolle TK...
P.S. Nett hier im Forum; vielleicht lasse ich mich mal öfters blicken.
P.S. Nett hier im Forum; vielleicht lasse ich mich mal öfters blicken.
So, kurze Rückmeldung nochmal:
Die Krankenkasse teilt - 1. Fehler - das Entgelt durch 31 Tage, weil der Bemessungszeitraum der Oktober ist.
Und jetzt habe ich mit 30 und auch mit 31 Tagen nachgerechnet. Selbst bei 31 Tagen zahlt die Kasse exakt 11 Cent pro Tag zu wenig; bei 30 Tagen natürlich entsprechend mehr.
Der Anruf bei der KK ergab überraschenderweise, dass sie mir die Berechnung, was zwar unheimlich viel Arbeit machen würde - zur Verfügung stellen könnten - bin gespannt.
Die Krankenkasse teilt - 1. Fehler - das Entgelt durch 31 Tage, weil der Bemessungszeitraum der Oktober ist.
Und jetzt habe ich mit 30 und auch mit 31 Tagen nachgerechnet. Selbst bei 31 Tagen zahlt die Kasse exakt 11 Cent pro Tag zu wenig; bei 30 Tagen natürlich entsprechend mehr.
Der Anruf bei der KK ergab überraschenderweise, dass sie mir die Berechnung, was zwar unheimlich viel Arbeit machen würde - zur Verfügung stellen könnten - bin gespannt.