Blockfristen Krankengeld - Hinzutritt weiterer Erkrankung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 13.11.2014, 23:51
Blockfristen Krankengeld - Hinzutritt weiterer Erkrankung
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu Blockfristen beim Bezug von Krankengeld.
In den Jahren 2011 bis 2013 (mit Unterbrechungen) war ich wegen Krankheit A krankgeschrieben und bin dann nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert worden.
Im gleichen Zeitraum, allerdings ganz zum Ende hin kam eine andere Diagnose (Krankheit B) dazu. Ich musste operiert werden, die zwei Diagnosen stehen nicht in Zusammenhang.
Ich wurde 4 Wochen vor Auslauf des Krankengeldes wegen Krankheit B operiert und diese Diagnose stand dann zusätzlich zur Krankheit A mit auf dem letzten Krankengeldauszahlschein, den ich bei der Krankenkasse eingereicht habe.
Inzwischen befinde ich mich in einer beruflichen Rehamaßnahme und beziehe Übergangsgeld. Und nun steht leider wieder eine Operation an, wieder wegen Krankheit B.
Ich habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob ich einen Anspruch auf Krankgeld hätte, falls ich länger als 6 Wochen ausfallen würde. Das Übergangsgeld wird für max. 6 Wochen während Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Und da es lange Heilzeiten nach diesen OPs braucht, könnte das tatsächlich passieren dass ich länger als 6 Wochen krank wäre. Was mache ich dann?
Die Sachbearbeiterin der KK hat mir gesagt, dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeld hätte. Krankheit B sei während des Krankengeldbezugs für Krankheit A aufgetreten bzw. die Diagnose stand auf dem Krankengeldauszahlschein.
Meine Fragen dazu sind:
Wie sieht das mit den Blockfristen für Krankengeld aus? Handelt es sich hier um eine oder zwei Blockfristen?
Falls ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe und länger als 6 Wochen ausfalle, an wen wende ich mich dann zur Sicherung meines Lebensunterhalts?
Falls ich Anspruch auf Krankengeld haben sollte, wonach berechnet sich dann das Krankengeld? Nach dem Übergangsgeld, dass ich zurzeit erhalte oder nach dem letzten Arbeitsentgelt?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Ein großes Dankeschön dafür im Voraus!
ich habe eine Frage zu Blockfristen beim Bezug von Krankengeld.
In den Jahren 2011 bis 2013 (mit Unterbrechungen) war ich wegen Krankheit A krankgeschrieben und bin dann nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert worden.
Im gleichen Zeitraum, allerdings ganz zum Ende hin kam eine andere Diagnose (Krankheit B) dazu. Ich musste operiert werden, die zwei Diagnosen stehen nicht in Zusammenhang.
Ich wurde 4 Wochen vor Auslauf des Krankengeldes wegen Krankheit B operiert und diese Diagnose stand dann zusätzlich zur Krankheit A mit auf dem letzten Krankengeldauszahlschein, den ich bei der Krankenkasse eingereicht habe.
Inzwischen befinde ich mich in einer beruflichen Rehamaßnahme und beziehe Übergangsgeld. Und nun steht leider wieder eine Operation an, wieder wegen Krankheit B.
Ich habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob ich einen Anspruch auf Krankgeld hätte, falls ich länger als 6 Wochen ausfallen würde. Das Übergangsgeld wird für max. 6 Wochen während Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Und da es lange Heilzeiten nach diesen OPs braucht, könnte das tatsächlich passieren dass ich länger als 6 Wochen krank wäre. Was mache ich dann?
Die Sachbearbeiterin der KK hat mir gesagt, dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeld hätte. Krankheit B sei während des Krankengeldbezugs für Krankheit A aufgetreten bzw. die Diagnose stand auf dem Krankengeldauszahlschein.
Meine Fragen dazu sind:
Wie sieht das mit den Blockfristen für Krankengeld aus? Handelt es sich hier um eine oder zwei Blockfristen?
Falls ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe und länger als 6 Wochen ausfalle, an wen wende ich mich dann zur Sicherung meines Lebensunterhalts?
Falls ich Anspruch auf Krankengeld haben sollte, wonach berechnet sich dann das Krankengeld? Nach dem Übergangsgeld, dass ich zurzeit erhalte oder nach dem letzten Arbeitsentgelt?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Ein großes Dankeschön dafür im Voraus!
Hallo,
so, wie geschildert, sehe ich ich einen Anspruch auf Krankengeld.
Zwar hat die damals hinzu-getretene Erkrankung keine Verlängerung des Krankengeldanspruchs bewirkt, jetzt aber, nachdem zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat und es nur noch um die "neue" Diagnose geht, meine ich schon, dass da ein Krankengeldanspruch ausgelöst wurde.
Über die Krankengeldberechnung möchte ich jetzt noch nichts sagen, erst mal die Meinung der anderen Experten abwarten.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert, sehe ich ich einen Anspruch auf Krankengeld.
Zwar hat die damals hinzu-getretene Erkrankung keine Verlängerung des Krankengeldanspruchs bewirkt, jetzt aber, nachdem zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat und es nur noch um die "neue" Diagnose geht, meine ich schon, dass da ein Krankengeldanspruch ausgelöst wurde.
Über die Krankengeldberechnung möchte ich jetzt noch nichts sagen, erst mal die Meinung der anderen Experten abwarten.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 13.11.2014, 23:51
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 13.11.2014, 23:51
Wie meinen Sie das? Welche Art Erkrankung oder geht es nur um das Datum des Auftretens der Erkrankung?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Um diese Frage beantworten zu können, müsste man wissen, für welche Erkrankung welche 3-Jahres-Frist gilt. Je nachdem kann das Ergebnis nämlich unterschiedlich ausfallen.
Dankeschön für Ihre Hilfe
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 13.11.2014, 23:51
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo Kollegen,
fachlich ich im Krankengeld-Thema nicht mehr so tief drin. Aber wenn ich mir das letzte Gemeinsame Rundschreiben vom 26.09.2012 anschaue, verstehe ich nicht, wie ihr so sicher seid, dass ein erneuter Anspruch gegeben ist.
Wenn ich der Einfachheit halber davon ausgehe, dass beide Erkrankungen vor 2011 nicht aufgetreten sind, trifft doch das Beispiel 20 zu:
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... 8868%2C14/
Sofern wir uns noch in der Blockfrist von 2011 - 2014 befinden, sehe ich hier keinen Anspruch auf Krankengeld.
Etwas anderes wäre es, wenn eine erneute Blockfrist begonnen hätte und es um die Bedingungen des § 48 Abs. 2 SGB V ginge. Dann würde ich einen erneuten Krankengeldanspruch ebenfalls bejahen. Allerdings nur, wenn es sich um einen klassischen Hinzutritt handelt. Rein theoretisch könnte ja auch ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
@KlaraSprudel:
Ohne die kompletten Daten, die der Krankenkasse vorliegen, sehe ich mich außerstande, den Sachverhalt zu beurteilen. Mein Tipp: Beantrage schriftlich Krankengeld und lass dir eine Ablehnung schriftlich geben. In diesem Schreiben müssen dann die Vorerkrankungen und Blockfristen aufgeführt werden, dann kannst du eigentlich relativ leicht anhand des oben zitierten Rundschreibens herausfinden, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht.
fachlich ich im Krankengeld-Thema nicht mehr so tief drin. Aber wenn ich mir das letzte Gemeinsame Rundschreiben vom 26.09.2012 anschaue, verstehe ich nicht, wie ihr so sicher seid, dass ein erneuter Anspruch gegeben ist.
Wenn ich der Einfachheit halber davon ausgehe, dass beide Erkrankungen vor 2011 nicht aufgetreten sind, trifft doch das Beispiel 20 zu:
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... 8868%2C14/
Sofern wir uns noch in der Blockfrist von 2011 - 2014 befinden, sehe ich hier keinen Anspruch auf Krankengeld.
Etwas anderes wäre es, wenn eine erneute Blockfrist begonnen hätte und es um die Bedingungen des § 48 Abs. 2 SGB V ginge. Dann würde ich einen erneuten Krankengeldanspruch ebenfalls bejahen. Allerdings nur, wenn es sich um einen klassischen Hinzutritt handelt. Rein theoretisch könnte ja auch ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
@KlaraSprudel:
Ohne die kompletten Daten, die der Krankenkasse vorliegen, sehe ich mich außerstande, den Sachverhalt zu beurteilen. Mein Tipp: Beantrage schriftlich Krankengeld und lass dir eine Ablehnung schriftlich geben. In diesem Schreiben müssen dann die Vorerkrankungen und Blockfristen aufgeführt werden, dann kannst du eigentlich relativ leicht anhand des oben zitierten Rundschreibens herausfinden, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht.
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 13.11.2014, 23:51
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe nun bei meiner Krankenkasse um Zusendung einer Auflistung aller AU-Zeiten gebeten.
Wenn ihr von "Arbeitsunfähigkeit" sprecht, meint ihr damit immer nur die Zeiten in denen ich Krankengeld bezogen habe?
AU ist doch erstmal einfach nur eine Krankmeldung (gelber Schein) für den Arbeitgeber, oder?
Gelten die Blockfristen nur für AU-Zeiten ab denen Krankengeld gezahlt wurde oder generell für alle AUs, auch ohne Bezug von Krankengeld?
Also 1. gelber Schein für eine Erkrankung = Beginn einer Blockfrist?
Ich habe nun bei meiner Krankenkasse um Zusendung einer Auflistung aller AU-Zeiten gebeten.
Wenn ihr von "Arbeitsunfähigkeit" sprecht, meint ihr damit immer nur die Zeiten in denen ich Krankengeld bezogen habe?
AU ist doch erstmal einfach nur eine Krankmeldung (gelber Schein) für den Arbeitgeber, oder?
Gelten die Blockfristen nur für AU-Zeiten ab denen Krankengeld gezahlt wurde oder generell für alle AUs, auch ohne Bezug von Krankengeld?
Also 1. gelber Schein für eine Erkrankung = Beginn einer Blockfrist?
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo KlaraSprudel,
Gerechnet wird ab erstmaliger Diagnose einer Krankheit und losgelöst vom Bezug "Krankengeld".
Jedenfalls wurde das bei mir so gemacht und auch noch behauptet, ich hätte zuviel geleistete Beiträge zurückzuzahlen, da man nach meinem Widerspruch gegen die Einstellung von KG festgestellt hatte, dass meine Krankheit viel früher begonnen hätte.
LG
ReallyAngry
deren Klage gegen ihre KK jetzt, nach fast 3 Jahren Wartezeit im Januar 2015 nun endlich verhandelt werden soll.
Aus eigener Erfahrung dazu folgende Antwort:Gelten die Blockfristen nur für AU-Zeiten ab denen Krankengeld gezahlt wurde oder generell für alle AUs, auch ohne Bezug von Krankengeld?
Gerechnet wird ab erstmaliger Diagnose einer Krankheit und losgelöst vom Bezug "Krankengeld".
Jedenfalls wurde das bei mir so gemacht und auch noch behauptet, ich hätte zuviel geleistete Beiträge zurückzuzahlen, da man nach meinem Widerspruch gegen die Einstellung von KG festgestellt hatte, dass meine Krankheit viel früher begonnen hätte.
LG
ReallyAngry
deren Klage gegen ihre KK jetzt, nach fast 3 Jahren Wartezeit im Januar 2015 nun endlich verhandelt werden soll.