Fahrtkosten Tagesklinik

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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schemesch
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Fahrtkosten Tagesklinik

Beitrag von schemesch » 22.07.2014, 14:34

Patient muss ein Therapie in einer psychosomatischen Tagesklinik machen, die ca. 30 km entfernt vom Wohnort ist.
Übernimmt die Krankenkasse die täglichen Fahrtkosten hierfür?
Patient ist ALG II Empfänger und kann diese Kosten alleine nicht aufbringen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.07.2014, 15:42

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, je nachdem, ob eine

- teilstationäre Behandlung oder eine
- ambulante Behandlung durchgeführt wird, eine
- stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird,
- die nächste Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird

fällt die Antwort unterschiedlich aus.

schemesch
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Beitrag von schemesch » 22.07.2014, 17:50

Patient ist ambulant schon in psychologischer Behandlung, muss aber aufgrund seiner Erkrankung in diese Tagesklinik. Eine komplette stationäre Behandlung wird nicht angeraten, da Patient in seinem häuslichen Umfeld wohnen muss, um Erfolg zu haben.
Die Tagesklinik ist die nächst erreichbare

schemesch
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Beitrag von schemesch » 22.07.2014, 17:51

Wie definiert sich teilstationär?

Poet
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Beitrag von Poet » 23.07.2014, 18:06

@schemesch: Teilstationär bedeutet, dass die Unterbringung des Patienten nur entweder tagsüber oder nachts notwendig ist/erfolgt. Für die Übernahme von Fahrtkosten ist aber imho auch da eine Verordnung über eine KRKH-Behandlung vom überweisenden Behandler notwendig welche zur Kasse muss.

Camper1955
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Beitrag von Camper1955 » 31.10.2014, 23:26

Hallo zusammen

Der Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich kämpfe gerade auch um Fahrtkostenerstattung.

Der Grund? Ich leide, gutachterlich bestätigt, an Agoraphobie. Klaustrophobie oder Platzangst ist der dafür eher geläufige Begriff.

Ich kann jedenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ohne Gefahr zu laufen, umzukippen und ins Koma zu fallen.

Einmal ist das passiert und schon lag ich 5 Stunden im Koma.

Nun habe ich die Gutachten (erstellt für das Sozialgericht) eingereicht und um Fahrkostenerstattung gebeten. Mit dem eigenen Fahrzeug oder gegebenenfalls mit dem Taxi. Zu allen Ärzten und zur Physiotherapie.

Ich werde berichten, wie das Ganze weiter geht.

LG

Robert

broemmel
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Beitrag von broemmel » 01.11.2014, 00:11

Die Wahl des Transportmittels obliegt dem behandelnden Arzt.

Wende Dich also lieber an die Tagesklinik. Die müssen eine entsprechende Verordnung ausstellen.

schemesch
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Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von schemesch » 08.12.2014, 19:02

Patient hat nun nach einer langen Wartezeit einen Platz in einer psychosomatischen Tagesklinik erhalten. Die Behandlung erfolgt
teilstationär.
Müssen die Fahrtkosten vor Antritt der Behandlung genehmigt sein?
Wer ist für das Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
zuständig? Der einweisende Arzt? Wie lange dauert dann die Genehmigung der Krankenkasse?
Der Aufnahmetermin ist kurzfristig.
Der Patient darf in dieser Zeit nicht selber Auto fahren, da evtl.
Medikamtente (Antidepressiva) umgestellt werden müssen.
Er muss also öffentliche Verkehrsmittel nehmen.
Werden da auch alle Kosten von der KK übernommen?

GerneKrankenVersichert
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.12.2014, 19:39

schemesch hat geschrieben:Patient hat nun nach einer langen Wartezeit einen Platz in einer psychosomatischen Tagesklinik erhalten. Die Behandlung erfolgt
teilstationär.
Alle Auskünfte unter der Voraussetzung, dass es sich tatsächlich um eine teilstationäre Behandlung und nicht um eine ambulante Behandlung in einer Tagesklinik handelt. Ich kann nur raten, vorab bei der Kasse nachzufragen.
schemesch hat geschrieben: Müssen die Fahrtkosten vor Antritt der Behandlung genehmigt sein?
Nein
schemesch hat geschrieben: Wer ist für das Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
zuständig? Der einweisende Arzt? Wie lange dauert dann die Genehmigung der Krankenkasse?
Bei teilstationärer Behandlung ist eine Verordnung nur erforderlich, wenn der Patient nicht mit öffentlichem Verkehrsmittel fahren kann.
schemesch hat geschrieben: Werden da auch alle Kosten von der KK übernommen?
Günstigste Variante (Wochen-, Monatskarte) bis zur nächsten Behandlungsmöglichkeit unter Abzug des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt werden übernommen.

Nochmals: Frag bei deiner Kasse nach, in der Praxis kommt es oft zu MIssverständnissen, da das, was landläufig unter "teilstationär" verstanden wird nicht automatisch das ist, was zwischen Klinik und Kasse in den Verträgen vereinbart wurde. Nicht, dass du hinterher auf den Kosten sitzenbleibst.

schemesch
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Fahrtkosten genehmigt?

Beitrag von schemesch » 15.01.2015, 18:50

Mittlerweile hat der Patient die Verordnung (blaues Formular) genehmigt von der Krankenkasse zurück bekommen mit dem Hinweis: .....Fahrt wird wie folgt genehmigt: Hin- und Rückfahrt zur teilstationären Behandlung in die .......Klinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Soweit so gut.
Es lag aber auch ein Formblatt dabei mit folgendem Text.....
diesem Schreiben liegt ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Fahrtkosten werden bis........Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,-- Euro, höchstens jedoch 10,-- Euro und gilt für jede einzelne Fahrt......
Werden die Fahrtkosten nun doch nicht übernommen?
Muss für jede einzelne Fahrt (also täglich) mind. 5,-- Euro selber gezahlt werden?
Patient hat auch schon eine Zuzahlungsbefreiung für 2015, da er den fälligen Betrag im voraus gezahlt hat.

Czauderna
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Re: Fahrtkosten genehmigt?

Beitrag von Czauderna » 16.01.2015, 12:39

schemesch hat geschrieben:Mittlerweile hat der Patient die Verordnung (blaues Formular) genehmigt von der Krankenkasse zurück bekommen mit dem Hinweis: .....Fahrt wird wie folgt genehmigt: Hin- und Rückfahrt zur teilstationären Behandlung in die .......Klinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Soweit so gut.
Es lag aber auch ein Formblatt dabei mit folgendem Text.....
diesem Schreiben liegt ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Fahrtkosten werden bis........Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,-- Euro, höchstens jedoch 10,-- Euro und gilt für jede einzelne Fahrt......
Werden die Fahrtkosten nun doch nicht übernommen?
Muss für jede einzelne Fahrt (also täglich) mind. 5,-- Euro selber gezahlt werden?
Patient hat auch schon eine Zuzahlungsbefreiung für 2015, da er den fälligen Betrag im voraus gezahlt hat.
Hallo,
Dann muss er natürlich nix zahlen, er ist ja befreit
Gruß
Czauderna

schemesch
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Beitrag von schemesch » 18.01.2015, 18:56

Danke für die Auskunft.

schemesch
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Beitrag von schemesch » 21.03.2015, 13:23

Wie lange gilt diese Genehmigung für die Fahrtkosten?
Die Genehmigung wurde im Januar erteilt und bis jetzt konnte der Patient noch nicht aufgenommen werden. Er steht auf der Warteliste.
Gilt die Genehmigung für ein Quartal oder für das ganze Jahr?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2015, 17:34

Hallo,
wenn die Kasse damals keine Befristung mitgeteilt hat, dann gilt diese Bewilligung auf Dauer, d.h. bis die Kasse sie widerruft, meine ich.
Gruss
Czauderna

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