Zurück in die GKV, da nur 5 Monate gearbeitet . .
Moderator: Czauderna
Zurück in die GKV, da nur 5 Monate gearbeitet . .
Ich bin Mitte 1961 geboren und bin seit gut 20 Jahren privat krankenversichert. Ich werde Ende Mai 2015 mit Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung (diese erst im Januar 2016) aus meinem Unternehmen ausscheiden. Meine Absicht ist es von Juni bis Dezember 2015 nicht mehr zu arbeiten. Mein monatliches Gehalt liegt zwar über der für mich gültigen 4050.- €, jedoch werde ich in 2015 auf das Jahr gesehen unter die Pflichtversicherungsgrenze von 48600.- € rutschen, da ich nur 5 Monate Gehalt bekomme. Am 1.6.2015 werde ich mich nur für einen Tag arbeitslos melden, um meine ALG I festschreiben zu lassen. Wegen auferlegter Sperr- und Ruhenszeiten bekomme ich für diesen Tag natürlich kein ALG I.
Fragen: In 2015 werde ich ja unter die JahresPflichtversicherungsgrenze kommen und habe somit -nach meinem Verständnis- die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren. Ja ? Falls nein, warum nicht ?
Falls ja: Wann kann ich frühestens aus der PKV raus ? Ende 2015 erst oder bereits im Juni 2015, wenn ich z.B. schriftlich erkläre, dass ich in 2015 kein weiteres Einkommen haben werde ?
Welche Bescheinigung muss ich meiner PKV vorlegen, damit die mich raus lassen bzw damit mich eine GKV nehmen muss (z.B. Jahressteuerbescheinigung).
Vorab schon mal vielen Dank für Antworten !
Fragen: In 2015 werde ich ja unter die JahresPflichtversicherungsgrenze kommen und habe somit -nach meinem Verständnis- die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren. Ja ? Falls nein, warum nicht ?
Falls ja: Wann kann ich frühestens aus der PKV raus ? Ende 2015 erst oder bereits im Juni 2015, wenn ich z.B. schriftlich erkläre, dass ich in 2015 kein weiteres Einkommen haben werde ?
Welche Bescheinigung muss ich meiner PKV vorlegen, damit die mich raus lassen bzw damit mich eine GKV nehmen muss (z.B. Jahressteuerbescheinigung).
Vorab schon mal vielen Dank für Antworten !
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Re: Zurück in die GKV, da nur 5 Monate gearbeitet . .
Antwort b) ist richtig, nein. Während deines Beschäftigungsverhältnisses bleibst du versicherungsfrei, da du die anteilige JAG überschreitest. Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses tritt kein anderweitiger Pflichtversicherungstatbestand ein (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld), so dass ein Wechsel in die GKV nicht möglich ist.DJ1308 hat geschrieben: Fragen: In 2015 werde ich ja unter die JahresPflichtversicherungsgrenze kommen und habe somit -nach meinem Verständnis- die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren. Ja ? Falls nein, warum nicht ?
Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung
Danke für die Antwort.
Beispiel: Wenn ich nun ab Juni 2015 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen würde, ich z.B. für nur einen Monat 1000 € verdienen würde, wäre ich dann nicht wieder versicherungspflichtig ? (Hinweis: Paragraf 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB), Entfall der Vorversicherungszeit)
Beispiel: Wenn ich nun ab Juni 2015 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen würde, ich z.B. für nur einen Monat 1000 € verdienen würde, wäre ich dann nicht wieder versicherungspflichtig ? (Hinweis: Paragraf 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB), Entfall der Vorversicherungszeit)
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Re: Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung
??? Da geht einiges durcheinander. Und nein, Tipps, wie du nun in die GKV zurückkommst, wirst du von mir nicht bekommen. Da sind andere zuständig, die diese Beratung gegen Entgelt anbieten.DJ1308 hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Beispiel: Wenn ich nun ab Juni 2015 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen würde, ich z.B. für nur einen Monat 1000 € verdienen würde, wäre ich dann nicht wieder versicherungspflichtig ? (Hinweis: Paragraf 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB), Entfall der Vorversicherungszeit)
Deine Reaktion zeigt mir ja nur, dass ich da auf dem richtigen Weg bin. Und ich will hier im Forum auch keine kostenlose qualifizierte Beratung erschleichen. Ich wollte nur einen Tipp wie ". . ich habe ähnliche Erfahrung gemacht mir hat Anwalt für Sozialrecht XYZ helfen können" oder so ähnlich. Wirklich wohl fühlt sich sicherlich kein privat Krankenversicherter, wenn er Wege zurück in die GKV Solidargemeinschaft wählt. Trotzdem danke für deine Antworten !
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Ich gehe davon aus, dass du demnächst per pn von einem Profi in dieser Richtung kontaktiert wirst. Insofern ist das schon der richitge Weg.
Was mich aber interessiert, ist die Frage, warum du, wenn es alterstechnisch in die Richtung geht, dass du die versprochenen Privilegien als PKV-Versicherter auch mal nutzen kannst/musst, wieder in die Holzklasse GKV möchtest?
Was mich aber interessiert, ist die Frage, warum du, wenn es alterstechnisch in die Richtung geht, dass du die versprochenen Privilegien als PKV-Versicherter auch mal nutzen kannst/musst, wieder in die Holzklasse GKV möchtest?
Es ist einfach zu erklären, warum ich einst in die PKV wechselte und warum ich zurück in die GKV strebe. Vor gut 20 Jahren war die PKV einfach günstiger. Ich bezahlte damals umgerechnet 130.- €, heute bin ich bei 780.- €. Und auf „die Privilegien“ als Privatpatient legte ich nie wirklich wert. Mir sind Ärzte suspekt, die diesbezüglich offensichtlich Unterschiede machen und auf einen Professor, der mir einmal die Hand drückt und dann mit xxx Euro auf der Rechnung steht, kann ich auch verzichten.
Übrigens, Bisher habe ich noch keine PN erhalten !
Übrigens, Bisher habe ich noch keine PN erhalten !