Hallo
Momentan bin ich Selbständig, wenn ich privat versichert bin und dann arbeitlos werde. Kann ich dann noch privat versichert bleiben?
Und wenn ja wie kann ich dann jemals wieder in die GKV?
PKV bei Arbeitlosigkeit ohne Beihilfe
Moderator: Czauderna
Bist du 5 Jahre lang in der PKV versichert gewesen, kannst Du dich fürs ALG I befreien lassen. Für ALG II gilt das nicht.
Da die meisten Selbständigen ins ALG II fallen, sind diese wieder versicherungspflichtig. Befreiung nicht möglich.
Bist zu kürzer als 5 Jahre in der PKV, bist du sofort wieder pflichtig und kannst Dich nicht befreien lassen.
Solange du aber keinen gültigen ALG II/Hartz IV Antrag vorweisen kannst, musst du die PKV weiterhin bezahlen. Die Hürdne für diesen Antrag muss ich jetzt sicherlich nicht weiter erläutern.
Da die meisten Selbständigen ins ALG II fallen, sind diese wieder versicherungspflichtig. Befreiung nicht möglich.
Bist zu kürzer als 5 Jahre in der PKV, bist du sofort wieder pflichtig und kannst Dich nicht befreien lassen.
Solange du aber keinen gültigen ALG II/Hartz IV Antrag vorweisen kannst, musst du die PKV weiterhin bezahlen. Die Hürdne für diesen Antrag muss ich jetzt sicherlich nicht weiter erläutern.
Danke!
Ich war in den letzten 5 Jahren auch GKV!
Ich möchte aber gerne in der PKV bleiben und werde kein ALG 1 oder ALG 2 beantragen!
Also kann ich dan einfach so lange PKV versichert bleiben bis ich dann wieder eine Anstellung aufnehme?
Und wenn ich dann 18 Monate nicht mehr in der GKV war kann ich mir die GKV dann auchsuchen oder muss ich in die alte?
Ich war in den letzten 5 Jahren auch GKV!
Ich möchte aber gerne in der PKV bleiben und werde kein ALG 1 oder ALG 2 beantragen!
Also kann ich dan einfach so lange PKV versichert bleiben bis ich dann wieder eine Anstellung aufnehme?
Und wenn ich dann 18 Monate nicht mehr in der GKV war kann ich mir die GKV dann auchsuchen oder muss ich in die alte?