Einstellung Krankengeld nach Ablehnung Teilhabe am Arbeitsle
Moderator: Czauderna
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Einstellung Krankengeld nach Ablehnung Teilhabe am Arbeitsle
Hallo,
beim Stöbern im Internet habe ich dieses Forum gefunden. In den Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann bzw. ich Tipps zum weiteren Vorgehen an die Hand bekomme, möchte ich kurz den Fall meines Mannes schildern.
Mein Mann stand über 10 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Während dieser Zeit und auch davor hat er sich - trotz Vorliegen einer chronischen Erkrankung (Psoriasis Arthritis) sowie von Depressionen - nie krankschreiben lassen. In 20 Jahren war mein Mann nicht einmal krankgeschrieben, sondern ist immer arbeiten gegangen, egal was war.
Im Juli dieses Jahr ist der Druck so groß geworden, dass nix mehr ging. Der Arbeitgeber hat ihm während einer Krankschreibung fristlos gekündigt. Als Kündigungsgrund wurden Versäumnisse bei der Arbeit bzw. Fehlen von Geldern in der Kasse genannt. Hiergegen ist mein Mann selbstverständlich angegangen. Der Gerichtstermin steht aber erst im Mai 2015 an.
Die Krankschreibung erfolgte mit der Begründung Posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode mittelgradiger Natur und in der Richtung noch ein zwei Sachen mehr.
Vorher, d. h. während er noch in seinem Arbeitsverhältnis stand, haben wir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beim Rententräger gestellt. Die erfolgte auch auf Anraten seines Rheumatologen. Mein Mann befindet sich im mittleren Stadium der PSA, Gelenke sind mittlerweile betroffen. Ein Stehen ist ihm immer schwerer gefallen, teilweise gings tagelang nur mit ganz starken Schmerzmitteln.
Diesser Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung, dass mein Mann weiter in seinem Beruf als Fachmann für Systemgastronomie arbeiten kann. Hiergegen wollen wir selbstverständlich Widerspruch einlegen. Natürlich kann er in seinem Beruf arbeiten, aber wenn er in einem Schub ist nur unter starken Schmerzen und das Wegstecken fällt immer schwerer. Auch hat sich in den letzen Jahren die Depression verstärkt, da mein Mann auch Psoriatis Plaque, also sichtbare Schuppenflechte im Gesicht und auf der Haut, ebenso wie eine Nagelplaque hat. Dies hat zu Schwierigkeiten im Verkauf geführt, da sich viele Leute vor ihm geekelt haben oder ihm gesagt haben, er soll sich waschen und solche Sprüche.
Die Krankenkasse hat jetzt diesen Ablehnungsbescheid des Rententrägers zum Anlass genommen und meinem Mann mitgeteilt, dass sie ab dem 24.10.2014 das Krankengeld einstellen werden, da der Antrag auf Teilhabe am Arbeitleben abgelehnt sei.
Bei einem Gespräch mit dem Fall-Management teilte die Sachbearbeiterin auch mit, dass sie meinen Mann für arbeitsunfähig hält, allerdings hätte das keine Auswirkungen, sie wäre gehalten, das Krankengeld einzustellen.
Wir verstehen die Welt nicht mehr. Selbstverständlich ist uns klar, dass mein Mann gegen die Depressionen was tun muss und arbeiten will er ja auch, aber er kann im Moment einfach nicht mehr. Er hat eingesehen, dass er selbst was tun muss, geht in eine Psychotherapie, geht zu einem Psychologen und stellt sich regelmäßig beim Rheumatologen vor.
Psychotherapeutin und Psychologe halten ihn noch eine ganze Weile nicht für arbeitsfähig, der Psychologe wird ihn auch weiter krankschreiben.
Die Krankmeldungen sind seit 15.07.2014 fortlaufend, es gibt keine Unterbrechungen. Die letzte Krankschreibung ist vom Facharzt, hierauf hat die AOK gedrängt.
Ich weiß, wir müssen gegen den Bescheid der Krankenkasse, der uns am Samstag zugegangen ist, Widerspruch einlegen, aber was dann? Als er sich vorsorglich nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitslos melden wollte, haben die gleich abgewunken, mit Krankschreibung keine Arbeitlosenmeldung. Aber wo kriegen wir denn jetzt Geld her?
Die Situation ist bei uns etwas vertrackt, da auch ich letztens fristlos gekündigt wurde in der Probezeit und erst mal ohne Geld bin, da ich am letzten Arbeitstag krank wurde, von der Kündgung nix ahnte und zum Feierabend diese erhielt und nicht mehr vorher krank melden konnte. Arbeitsamt will während der Krankphase bei mir nicht zahlen, weil ich nicht vermittelbar war und Krankenkasse rührt sich seit vier Wochen nicht.
Ich wäre für Tipps wirklich sehr dankbar!
beim Stöbern im Internet habe ich dieses Forum gefunden. In den Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann bzw. ich Tipps zum weiteren Vorgehen an die Hand bekomme, möchte ich kurz den Fall meines Mannes schildern.
Mein Mann stand über 10 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Während dieser Zeit und auch davor hat er sich - trotz Vorliegen einer chronischen Erkrankung (Psoriasis Arthritis) sowie von Depressionen - nie krankschreiben lassen. In 20 Jahren war mein Mann nicht einmal krankgeschrieben, sondern ist immer arbeiten gegangen, egal was war.
Im Juli dieses Jahr ist der Druck so groß geworden, dass nix mehr ging. Der Arbeitgeber hat ihm während einer Krankschreibung fristlos gekündigt. Als Kündigungsgrund wurden Versäumnisse bei der Arbeit bzw. Fehlen von Geldern in der Kasse genannt. Hiergegen ist mein Mann selbstverständlich angegangen. Der Gerichtstermin steht aber erst im Mai 2015 an.
Die Krankschreibung erfolgte mit der Begründung Posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode mittelgradiger Natur und in der Richtung noch ein zwei Sachen mehr.
Vorher, d. h. während er noch in seinem Arbeitsverhältnis stand, haben wir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beim Rententräger gestellt. Die erfolgte auch auf Anraten seines Rheumatologen. Mein Mann befindet sich im mittleren Stadium der PSA, Gelenke sind mittlerweile betroffen. Ein Stehen ist ihm immer schwerer gefallen, teilweise gings tagelang nur mit ganz starken Schmerzmitteln.
Diesser Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung, dass mein Mann weiter in seinem Beruf als Fachmann für Systemgastronomie arbeiten kann. Hiergegen wollen wir selbstverständlich Widerspruch einlegen. Natürlich kann er in seinem Beruf arbeiten, aber wenn er in einem Schub ist nur unter starken Schmerzen und das Wegstecken fällt immer schwerer. Auch hat sich in den letzen Jahren die Depression verstärkt, da mein Mann auch Psoriatis Plaque, also sichtbare Schuppenflechte im Gesicht und auf der Haut, ebenso wie eine Nagelplaque hat. Dies hat zu Schwierigkeiten im Verkauf geführt, da sich viele Leute vor ihm geekelt haben oder ihm gesagt haben, er soll sich waschen und solche Sprüche.
Die Krankenkasse hat jetzt diesen Ablehnungsbescheid des Rententrägers zum Anlass genommen und meinem Mann mitgeteilt, dass sie ab dem 24.10.2014 das Krankengeld einstellen werden, da der Antrag auf Teilhabe am Arbeitleben abgelehnt sei.
Bei einem Gespräch mit dem Fall-Management teilte die Sachbearbeiterin auch mit, dass sie meinen Mann für arbeitsunfähig hält, allerdings hätte das keine Auswirkungen, sie wäre gehalten, das Krankengeld einzustellen.
Wir verstehen die Welt nicht mehr. Selbstverständlich ist uns klar, dass mein Mann gegen die Depressionen was tun muss und arbeiten will er ja auch, aber er kann im Moment einfach nicht mehr. Er hat eingesehen, dass er selbst was tun muss, geht in eine Psychotherapie, geht zu einem Psychologen und stellt sich regelmäßig beim Rheumatologen vor.
Psychotherapeutin und Psychologe halten ihn noch eine ganze Weile nicht für arbeitsfähig, der Psychologe wird ihn auch weiter krankschreiben.
Die Krankmeldungen sind seit 15.07.2014 fortlaufend, es gibt keine Unterbrechungen. Die letzte Krankschreibung ist vom Facharzt, hierauf hat die AOK gedrängt.
Ich weiß, wir müssen gegen den Bescheid der Krankenkasse, der uns am Samstag zugegangen ist, Widerspruch einlegen, aber was dann? Als er sich vorsorglich nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitslos melden wollte, haben die gleich abgewunken, mit Krankschreibung keine Arbeitlosenmeldung. Aber wo kriegen wir denn jetzt Geld her?
Die Situation ist bei uns etwas vertrackt, da auch ich letztens fristlos gekündigt wurde in der Probezeit und erst mal ohne Geld bin, da ich am letzten Arbeitstag krank wurde, von der Kündgung nix ahnte und zum Feierabend diese erhielt und nicht mehr vorher krank melden konnte. Arbeitsamt will während der Krankphase bei mir nicht zahlen, weil ich nicht vermittelbar war und Krankenkasse rührt sich seit vier Wochen nicht.
Ich wäre für Tipps wirklich sehr dankbar!
Hallo,
Ich meine dass die Ablehnung des Antrags durch den Rentenversicherungstraeger zunächst mal nix mit der laufenden Arbeitsunfaehigkeit zu tun hat. Während es sich bei der Sache mit dem RV-Traeger um die Erwerbsfaehigkeit dreht, geht es bei der Arbeitsunfaehigt schlicht und einfach darum dass dein Ehemann derzeit aus gesundheitlichen Gruenden nicht arbeiten kann, das ist ein Unterschied und wenn die Kasse das nicht unterscheidet, macht sie es sich da etwas einfach. Um eine solche Entscheidung treffen zu können müsste die Kasse eigentlich ein MDK-Gutachten haben, was meiner Meinung nach nicht der Fall ist. Mein Rat, natürlich den Widerspruch schriftlich einlegen , Einsichtnahme in das MDK-Gutachten verlangen und weiterhin die Arbeistunfaehigkeitsbescheinigungen bei der Kasse einreichen und dabei immer schön auf die Ūberschneidung/Ūberlappung der bescheinigten Zeiten achten, was die Feststellung durch den Arzt betrifft.
Gruß
Czauderna
Ich meine dass die Ablehnung des Antrags durch den Rentenversicherungstraeger zunächst mal nix mit der laufenden Arbeitsunfaehigkeit zu tun hat. Während es sich bei der Sache mit dem RV-Traeger um die Erwerbsfaehigkeit dreht, geht es bei der Arbeitsunfaehigt schlicht und einfach darum dass dein Ehemann derzeit aus gesundheitlichen Gruenden nicht arbeiten kann, das ist ein Unterschied und wenn die Kasse das nicht unterscheidet, macht sie es sich da etwas einfach. Um eine solche Entscheidung treffen zu können müsste die Kasse eigentlich ein MDK-Gutachten haben, was meiner Meinung nach nicht der Fall ist. Mein Rat, natürlich den Widerspruch schriftlich einlegen , Einsichtnahme in das MDK-Gutachten verlangen und weiterhin die Arbeistunfaehigkeitsbescheinigungen bei der Kasse einreichen und dabei immer schön auf die Ūberschneidung/Ūberlappung der bescheinigten Zeiten achten, was die Feststellung durch den Arzt betrifft.
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 17.10.2014, 10:14
Danke für die Einschätzung!
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei Durchsicht des Einstellungsbescheides habe ich auch nur den Kopf geschüttelt. Die Krankenkasse finde ich macht es sich hier bei meinem Mann ziemlich einfach.
Dass mein Mann nicht arbeitsfähig ist, bestritt die Bearbeiterin der Krankenkasse in einem persönlichen Gespräch am Do. gar nicht. Nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten teilte sie jedoch mit, sie sei gehalten, erst einmal einzustellen.
Ein Gutachten des MDK gibt es nicht. Hier in Köln dauern die Termine bei einem Facharzt ziemlich lange, da wollte die Kasse dann tatsächlich, dass mein Mann 10 Therapiestunden beim MDK macht, diesen von der Schweigepflicht entbindet und alle Unterlagen der AOK zugängiglich macht. Als ich die Vereinbarung gelesen hab, die man meinem Mann vor die Nase gehalten hat, dachte ich fast, mich tritt ein Pferd. Wir haben dankend abgewunken, zeitnah einen Psychologen gefunden und die Bescheinigung eines Facharztes mussten sie dann zähneknischend akzeptieren.
Ich sehe dass richtig, ich lege Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass wir Einsichtnahme in die ärztlichen Unterlagen verlangen, die vorliegen (oder auch nicht). Außerdem versuchen wir ihn beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden und auch rein vorsorglich Hartz IV zu beantragen. Ich rechne da mit negativen Bescheiden. Damit und mit dem Ablehnungsbescheid wollte ich zusätzlich zum Sozialgericht und dort für meinen Mann einen Eilantrag stellen, damit die Krankenkasse weiter Geld zahlt.
Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse meinte ja, der Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung, d. h. Krankengeld würde erst mal nicht ausgezahlt. Um dem entgegenzuwirken, müsste doch der Eilantrag das probate Mittel sein, weil über den Widerspruch wohl erst in ca. 3 Monaten entschieden würde (so die Angestellte), dann würde der Ausschuss wieder tagen und so lange können wir nicht warten. Dadurch, dass ich im vergangenen Monat auch nichts kriege, ist das Krankengeld meines Mannes die einzige Einkommensquelle, die zumindest die Fixkosten bezahlt.
Falls ich jetzt irgend was falsch oder durcheinander gebracht habe, wäre ich für Hinweise dankbar. In so einer Situation waren mein Mann und ich noch nie, dass ist echt einfach to much, mein Mann fertig und meine Depressis feuern gerade ein so ununterbrochenes Signal, dass ich mich am liebsten wieder in meiner Essstörung verkriechen könnte, damit ich nix mehr hören und sehen muss
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei Durchsicht des Einstellungsbescheides habe ich auch nur den Kopf geschüttelt. Die Krankenkasse finde ich macht es sich hier bei meinem Mann ziemlich einfach.
Dass mein Mann nicht arbeitsfähig ist, bestritt die Bearbeiterin der Krankenkasse in einem persönlichen Gespräch am Do. gar nicht. Nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten teilte sie jedoch mit, sie sei gehalten, erst einmal einzustellen.
Ein Gutachten des MDK gibt es nicht. Hier in Köln dauern die Termine bei einem Facharzt ziemlich lange, da wollte die Kasse dann tatsächlich, dass mein Mann 10 Therapiestunden beim MDK macht, diesen von der Schweigepflicht entbindet und alle Unterlagen der AOK zugängiglich macht. Als ich die Vereinbarung gelesen hab, die man meinem Mann vor die Nase gehalten hat, dachte ich fast, mich tritt ein Pferd. Wir haben dankend abgewunken, zeitnah einen Psychologen gefunden und die Bescheinigung eines Facharztes mussten sie dann zähneknischend akzeptieren.
Ich sehe dass richtig, ich lege Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass wir Einsichtnahme in die ärztlichen Unterlagen verlangen, die vorliegen (oder auch nicht). Außerdem versuchen wir ihn beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden und auch rein vorsorglich Hartz IV zu beantragen. Ich rechne da mit negativen Bescheiden. Damit und mit dem Ablehnungsbescheid wollte ich zusätzlich zum Sozialgericht und dort für meinen Mann einen Eilantrag stellen, damit die Krankenkasse weiter Geld zahlt.
Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse meinte ja, der Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung, d. h. Krankengeld würde erst mal nicht ausgezahlt. Um dem entgegenzuwirken, müsste doch der Eilantrag das probate Mittel sein, weil über den Widerspruch wohl erst in ca. 3 Monaten entschieden würde (so die Angestellte), dann würde der Ausschuss wieder tagen und so lange können wir nicht warten. Dadurch, dass ich im vergangenen Monat auch nichts kriege, ist das Krankengeld meines Mannes die einzige Einkommensquelle, die zumindest die Fixkosten bezahlt.
Falls ich jetzt irgend was falsch oder durcheinander gebracht habe, wäre ich für Hinweise dankbar. In so einer Situation waren mein Mann und ich noch nie, dass ist echt einfach to much, mein Mann fertig und meine Depressis feuern gerade ein so ununterbrochenes Signal, dass ich mich am liebsten wieder in meiner Essstörung verkriechen könnte, damit ich nix mehr hören und sehen muss
Hallo,
Also, arbeitslos melden, das , so meine ich, ist hier nicht der richtige Weg, denn wenn er sich arbeitslos meldet, dann hat er meiner Meinung nach den "Bescheid" der Kasse akzeptiert. ALG-2 , um die finanzielle Lage einigermaßen aufrecht zu erhalten, das kommt eher hin. Dem Antrag unbedingt den " Bescheid" der Kasse einschl. Widerspruchsschreiben beifügen.
Die Frage ist auch, ob der "Bescheid" der Kasse auch wirklich ein solcher ist.
Ein Bescheid muss grundsätzlich folgende Kriterien enthalten, Sachlage, Entscheidung, Entscheidungsbegruendung sowie die gesetzlichen Grundlagen und auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ich vermute dass das Schreiben der Kasse diese Kriterien nicht enhält. Ich wūrde auch das Gespraech mit der Kassenmitarbeiterin Sinngemäß so im Widerspruchsschreiben erwähnen.
Gruß
Czauderna
Also, arbeitslos melden, das , so meine ich, ist hier nicht der richtige Weg, denn wenn er sich arbeitslos meldet, dann hat er meiner Meinung nach den "Bescheid" der Kasse akzeptiert. ALG-2 , um die finanzielle Lage einigermaßen aufrecht zu erhalten, das kommt eher hin. Dem Antrag unbedingt den " Bescheid" der Kasse einschl. Widerspruchsschreiben beifügen.
Die Frage ist auch, ob der "Bescheid" der Kasse auch wirklich ein solcher ist.
Ein Bescheid muss grundsätzlich folgende Kriterien enthalten, Sachlage, Entscheidung, Entscheidungsbegruendung sowie die gesetzlichen Grundlagen und auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ich vermute dass das Schreiben der Kasse diese Kriterien nicht enhält. Ich wūrde auch das Gespraech mit der Kassenmitarbeiterin Sinngemäß so im Widerspruchsschreiben erwähnen.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 13
- Registriert: 17.10.2014, 10:14
Beischeid ???
Hi,
also im Brief/Bescheid steht sinngemäß erster Absatz Antrag Teilhabe am Abreitsleben abgelehnt, Erwerbsfähigkeit nicht erhebcuh gefährdert/gemindertm Beschäftigung weiter ausübbar. Krankengeld ist beabsichtigt zum 24.10.2014 einzustellen.
Zweiter Absatz steht wörtlich. WIr werden daher Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit zahlen (§ 44 SGB, 5. Buch - SGB V).
Dann wollen Sie den Auszahlungsschein zurück, den mein Mann Ihnen aber schon eingereicht hat und lt. dessen er erst mal bis 30.10.2014 arbeitsunfähig geschrieben ist.
Dann kommt der undezente Hinweis mit dem Arbeitsamt, die für die weitere finanzielle Absicherung sorgen sollen und der Hinweis auf ein Merkblat Meldepflicht Arbeitsagentur (ist beigefügt).
Dann sollen wir einen neuen Krankengeldantrag stellen - wieso, die Diagnose wird sich auch zukünftig nicht ändern, noch mehr Papierkram muss doch echt nicht sein.
Dann kommt die Rechtsmittelbelehrung. Anschließend noch der fast witzige Satz - wenn wir noch Rückfragen haben, beraten sie uns gerne weiter bei der AOL (nee klar).
Ich denke, das Schreiben enthält bis auf die gesetzlichen Grundlagen alle gefoderten Kriterien, lasse mich in dem Fall aber gerne eines besseren belehren.
Durch den Widerspruch erkenne ich ja den Bescheid nicht an, deshalb dürfte aus meines Sicht der Arbeitslosenantrag unschädlich sein.
Finanziell ist momentan kein Anwalt drin, sonst hätten wir schon längst alles einem Anwalt gegeben. Die Kosten, für die wir in Vorlage treten müssten, haben wir momentan einfach nicht. Wir hatten uns überlegt, beim VDK anzurufen und einzutreten in der Hoffnung, dass die uns vielleicht weiterhelfen können.
Grüße von einer schlaflosen
romanwelt1971
also im Brief/Bescheid steht sinngemäß erster Absatz Antrag Teilhabe am Abreitsleben abgelehnt, Erwerbsfähigkeit nicht erhebcuh gefährdert/gemindertm Beschäftigung weiter ausübbar. Krankengeld ist beabsichtigt zum 24.10.2014 einzustellen.
Zweiter Absatz steht wörtlich. WIr werden daher Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit zahlen (§ 44 SGB, 5. Buch - SGB V).
Dann wollen Sie den Auszahlungsschein zurück, den mein Mann Ihnen aber schon eingereicht hat und lt. dessen er erst mal bis 30.10.2014 arbeitsunfähig geschrieben ist.
Dann kommt der undezente Hinweis mit dem Arbeitsamt, die für die weitere finanzielle Absicherung sorgen sollen und der Hinweis auf ein Merkblat Meldepflicht Arbeitsagentur (ist beigefügt).
Dann sollen wir einen neuen Krankengeldantrag stellen - wieso, die Diagnose wird sich auch zukünftig nicht ändern, noch mehr Papierkram muss doch echt nicht sein.
Dann kommt die Rechtsmittelbelehrung. Anschließend noch der fast witzige Satz - wenn wir noch Rückfragen haben, beraten sie uns gerne weiter bei der AOL (nee klar).
Ich denke, das Schreiben enthält bis auf die gesetzlichen Grundlagen alle gefoderten Kriterien, lasse mich in dem Fall aber gerne eines besseren belehren.
Durch den Widerspruch erkenne ich ja den Bescheid nicht an, deshalb dürfte aus meines Sicht der Arbeitslosenantrag unschädlich sein.
Finanziell ist momentan kein Anwalt drin, sonst hätten wir schon längst alles einem Anwalt gegeben. Die Kosten, für die wir in Vorlage treten müssten, haben wir momentan einfach nicht. Wir hatten uns überlegt, beim VDK anzurufen und einzutreten in der Hoffnung, dass die uns vielleicht weiterhelfen können.
Grüße von einer schlaflosen
romanwelt1971
@romanwelt: Nicht verzweifeln, die besagte Kassenart taucht nicht das erste Mal hier im Forum damit auf. Auf dem bereits erhaltenen Auszahlschein würde ich den Behandler nahtlos weiter die laufende AU attestieren lassen. Am besten immer einen Tag bevor der Zeitraum abläuft, das meint Czauderna mit "überlappend." Keine spätere Feststellung und auch keine neue Erkrankung! Wenn es kein Gutachten gibt, dann spricht um so mehr dafür dass der Widerspruch Erfolg hätte. Die besagte Kasse lehnt sich auch aus meiner Sicht weit aus dem Fenster. Zusätzlich kann im Widerspruch auch die persönliche Vorstellung gefordert werden. Dem Widerspruch fügt Ihr am besten alle med. Unterlagen bei und wenn möglich ein Statement des aktuellen Behandlers. Dieser muss/sollte die aktuelle Arbeitsunfähigkeit med. begründen. Einige sind damit gut gefahren, den Widerspruch mit allen Unterlagen einmal an den zuständigen Sachbearbeiter und einmal direkt an den Widerspruchsausschuss zu senden. Damit stellt man wohl sicher, dass wirklich alle Unterlagen dort vorliegen zur Entscheidung wenn es tats. bis zum Widerspruchsausschuss geht. Diese tagen tatsächlich i.d.R. einmal im Quartal.
Die Mitarbeiter der AfA/in den Jobcentern kennen das Vorgehen schon, es muss also nicht zwingend abgelehnt werden und Überzahlungen könn(t)en auch zwischen den SV-Trägern verrechnet werden.
Der VdK kann Euch auch jetzt schon vor einer ev. Klage im Vorgehen unterstützen aber vor's Sozialgericht geht es erst wenn Euer Widerspruch abgelehnt wurde, denn dieser ist erstmal das nächste Rechtsmittel. Bis dahin braucht man eigtl. nicht zwingend einen Anwalt.
Die Mitarbeiter der AfA/in den Jobcentern kennen das Vorgehen schon, es muss also nicht zwingend abgelehnt werden und Überzahlungen könn(t)en auch zwischen den SV-Trägern verrechnet werden.
Der VdK kann Euch auch jetzt schon vor einer ev. Klage im Vorgehen unterstützen aber vor's Sozialgericht geht es erst wenn Euer Widerspruch abgelehnt wurde, denn dieser ist erstmal das nächste Rechtsmittel. Bis dahin braucht man eigtl. nicht zwingend einen Anwalt.
Re: Beischeid ???
Hallo romanwelt1971romanwelt1971 hat geschrieben:
also im Brief/Bescheid steht sinngemäß erster Absatz Antrag Teilhabe am Abreitsleben abgelehnt, Erwerbsfähigkeit nicht erhebcuh gefährdert/gemindertm Beschäftigung weiter ausübbar. Krankengeld ist beabsichtigt zum 24.10.2014 einzustellen.
Als er sich vorsorglich nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitslos melden wollte, haben die gleich abgewunken,
hat Euch die AOK einen Antrag nach § 125 SGB III empfohlen ???
wie sagt man noch "Et hät noch immer jot jejange!"
darum schreibe ich mal, was ich machen würde
da das krankengeld ab Freitag den 24.10.2014 eingestellt wird, würde ich mit diesem Bescheid am Donnerstag den 23.10.2014 einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen,alleine schon aus dem Grund um keine Leerzeiten zu haben
da ich selbstverständlich entsprechend meiner Gesundheit bereit bin zu arbeiten
denn für die Agentur gilt
§ 20 Untersuchungsgrundsatz
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html
und gleichzeitig einen Antrag auf vorläufige Entscheidung bei der Agentur stellen
§ 328
Vorläufige Entscheidung
3)zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/328.html
einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bei Ablehnung des Arbeitslosengeldantrages, würde ich selbstverständlich verlangen
bei Ablehnung erfolgt die gleiche Prozedur beim Jobcenter
wenn es so aussieht, würde ich mir vom Amtsgericht vorab einen Beratungsschein holen.romanwelt1971 hat geschrieben: Finanziell ist momentan kein Anwalt drin, sonst hätten wir schon längst alles einem Anwalt gegeben.
ohne wenn und aber, würde ich einen Anwalt hinzuziehen, und der würde auch meine Widersprüche bearbeiten.
alleine schon um in vorderster Front meine Ansprüche gegenüber der AOK Rheinland geltend zu machen
einen Anwalt meines Vertrauens würde ich auf den Hohenzollernring in köln oder im nahen Siegburg finden. ja
viele Grüße aus dem Bergischen
Bully