meine Frau bezieht Elterngeld. Sie hat sich für die halbierte Auszahlungsvariante (also den verlängerten Auszahlungszeitraum) entschieden und ist für den gesamten Auszahlungszeitraum beitragsfrei bei der AOK versichert.
Nun ist der Bezugszeitraum zu Ende und sie befindet sich im verlängerten Auszahlungszeitraum. Sie hat gerade eine GmbH gegründet und ist alleiniger Gesellschafter ohne Anstellungsvertrag. Damit würde sich, lt. AOK, ihr Versicherungsstatus von pflichtversichert auf freiwillig versichert ändern (weil 100% seltstsändig) und sie müsse entweder die Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen oder sich privat versichern.
Ich bin der Meinung, dass die beitragsfreie Versicherung bei der AOK weiter läuft, bis der verlängerte Auszahlungszeitraum des Elterngeldes endet.
Ich habe im Internet recherchiert und leider keine wirklich belastbaren Aussagen gefunden. Das BMFSFJ schreibt in seiner Elterngeld-Broschüre:
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Wie ist die Krankenversicherung bei Bezug von Elterngeld und in der Elternzeit geregelt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit fort. Wird das Elterngeld bei halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt, bleibt die Mitgliedschaft während des gesamten verlängerten Auszahlungszeitraums erhalten.
Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende Beitragspflichten aus. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen.
Sie ist mit ihrer GmbH gerade erst in der Gründungsphase und hat auch keinen Anstellungsvertrag als Gesellschafter. Das heißt, sie wird bis zum Ende des des Auszahlungszeitraums auch voraussichtlich kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
Der AOK-Mitarbeiter meint aber nach wie vor, dass die Statusänderung von pflicht- in freiwillig versichert ausreiche, um die Beitragsfreiheit zu verwirken.
Leider komme ich hier nicht mehr weiter.
Deshalb bin ich für Tipps, Informationen und vielleicht auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen sehr dankbar.
Beste Grüße
Rüdiger