Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen
Moderator: Czauderna
Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Meine Lebensgefährtin war bis vor kurzem verheiratet und somit über ihren EX-Mann gesetzlich Krankenverichert. Sie hat kein eigenes Einkommen, bekommt keinen Unterhalt und bezieht auch keine Gelder vom Staat.
Soweit ich weiß, kann sie sich jetzt nach der Scheidung selbst gesetzlich versichern und bekommt wohl einen ermäßigten Beitragssatz, da sie ja kein eigenes Einkommen hat.
Ich bin privat versichert.
Was pasiert, wenn wir heiraten? Kann sie weiter gesetzlich versichert bleiben? Wie wirkt sich das auf den Beitragsatz aus? Ein eigenes Einkommen wird sie ja auch dann nicht haben.
Spielt da irgendwie mein Einkommen mit rein, oder ist das unabhängig voneinander?
Danke für jede Antwort.
ich habe folgende Frage:
Meine Lebensgefährtin war bis vor kurzem verheiratet und somit über ihren EX-Mann gesetzlich Krankenverichert. Sie hat kein eigenes Einkommen, bekommt keinen Unterhalt und bezieht auch keine Gelder vom Staat.
Soweit ich weiß, kann sie sich jetzt nach der Scheidung selbst gesetzlich versichern und bekommt wohl einen ermäßigten Beitragssatz, da sie ja kein eigenes Einkommen hat.
Ich bin privat versichert.
Was pasiert, wenn wir heiraten? Kann sie weiter gesetzlich versichert bleiben? Wie wirkt sich das auf den Beitragsatz aus? Ein eigenes Einkommen wird sie ja auch dann nicht haben.
Spielt da irgendwie mein Einkommen mit rein, oder ist das unabhängig voneinander?
Danke für jede Antwort.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Danke für die schnelle Antwort
weißt Du zufällig wo ich sowas genau nachlesen könnte (z.B. die genauen Grenzen, bis zu denen mein Gehalt berücksichtigt wird)
Theoretisch sollte die GK die man nimmt ja in Zukunft relativ egal sein oder? Die Leistungen sind ja gesetzlich geregelt und die Beiträge werden ab 1.1.09 auch gleich sein oder?
Der einzige Unterschied ist das, was die Kassen Ihren Kunden zurückzahlen wenn sie weniger als den gesetzlichen Satz benötigen. Habe ich das richtig verstanden?
weißt Du zufällig wo ich sowas genau nachlesen könnte (z.B. die genauen Grenzen, bis zu denen mein Gehalt berücksichtigt wird)
Theoretisch sollte die GK die man nimmt ja in Zukunft relativ egal sein oder? Die Leistungen sind ja gesetzlich geregelt und die Beiträge werden ab 1.1.09 auch gleich sein oder?
Der einzige Unterschied ist das, was die Kassen Ihren Kunden zurückzahlen wenn sie weniger als den gesetzlichen Satz benötigen. Habe ich das richtig verstanden?
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
noch findest Du die Beitragsbemessung hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html und in der Satzung des Krankenkasse. Auf jeden Fall werden Ehepaare "bestraft", wo ein Partner nicht gesetzlich versichert ist.
Ab 1.1. sollen einheitliche Bemessungsgrundlagen gelten. Deshalb ist interessant, was da noch genaues kommen wird.
LG, Fee
P.S. Ab 1.1. gibt es den Gesundheitsfond. Richtig ist, dass der Beitrag gleich ist. Es wird Kassen geben, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen und welche, die vielleicht etwas zurückzahlen. Die Zahlen für die Berechnungen kennt noch keiner, und ich glaube nicht, dass irgendeine Kasse ab 1.1. was zurückzahlt
noch findest Du die Beitragsbemessung hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html und in der Satzung des Krankenkasse. Auf jeden Fall werden Ehepaare "bestraft", wo ein Partner nicht gesetzlich versichert ist.
Ab 1.1. sollen einheitliche Bemessungsgrundlagen gelten. Deshalb ist interessant, was da noch genaues kommen wird.
LG, Fee
P.S. Ab 1.1. gibt es den Gesundheitsfond. Richtig ist, dass der Beitrag gleich ist. Es wird Kassen geben, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen und welche, die vielleicht etwas zurückzahlen. Die Zahlen für die Berechnungen kennt noch keiner, und ich glaube nicht, dass irgendeine Kasse ab 1.1. was zurückzahlt
Das ist bei einer Kasse, die einen hohen Beitragsatz hat sicherlich der Fall. Bei der Big oder ähnlich günstigen, fällt dieser Beitrag deutlich geringer ausDer Mindestbeitrag beträgt ca. 140 € (incl. Pflegeversicherung).
Und ab 1.Januar soll alles gleich sein.....wenn die Kassen nicht Prämien bzw Zusatzbeiträge verlangen. Aber was da kommt.....großes Fragezeichen
LG Bine
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
da es sich um eine Versicherung ab "jetzt" handelt und die Mindestbemessung bei allen Kassen gleich ist, unterhalten wir uns hier um eine mögliche Ersparnis bei einer günstigen Kasse von um die 5 € im Monat.
Da die Beitragsberechnung künftig nicht einfacher wird, ist vielleicht doch eine Kasse vor Ort empfehlenswert. In Anbetracht einer möglichen Ersparnis von 4 x 5 €....
LG, Fee
da es sich um eine Versicherung ab "jetzt" handelt und die Mindestbemessung bei allen Kassen gleich ist, unterhalten wir uns hier um eine mögliche Ersparnis bei einer günstigen Kasse von um die 5 € im Monat.
Da die Beitragsberechnung künftig nicht einfacher wird, ist vielleicht doch eine Kasse vor Ort empfehlenswert. In Anbetracht einer möglichen Ersparnis von 4 x 5 €....
LG, Fee
Geschieden!
Bist du denn schon rechtskräftig geschieden? Ansonsten kannst du noch fami-versichert bleiben.
brinki
brinki
Hallo, danke für die Antworten.
Ja, sie ist mittlerweile rechtskräftig geschieden, somit fällt die familienversicherung weg.
Ich habe mittlerweile auch zwei verschiedene Aussagen gehört, was die Anrechnung meines Einkommens betrifft. Klar ist, das es zur Hälfte angerechnet wird. Die Frage ist nur, bis zu welcher Grenze. Eine KK behauptete, das die Anrechnung bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt (also 3600€), die 2. KK hat gesagt, das die Anrechnung nur bis zur halben BBG (also 1800€) erfolgt. Was stimmt denn nun?
Ich hoffe mal letzteres
Ich habe noch eine andere Frage und hoffe, das Ihr mir da auch weiterhelfen könnt. Momentan bin ich privat versichert. das kostet so ca 260€ im Monat. Dazu bezahlt mir mein Arbeitgeber 50%, also ca. 130€ im Monat dazu. Was passiert, wenn ich verheiratet bin?. Müsste er dann nicht auch zum Beitrag meiner Frau etwas dazubezahlen? Ich könnte ja auch gesetzlich versichert sein und hätte dann zwar meine Frau mitversichert, aber entsprechend höhere Beiträge. Wie ich das System hier kenne, gibt es dafür bestimmt einen Ausgleich. Wenn ja, wie viel zahlt er dann zusätzlich?
Gruß
Thomas
Ja, sie ist mittlerweile rechtskräftig geschieden, somit fällt die familienversicherung weg.
Ich habe mittlerweile auch zwei verschiedene Aussagen gehört, was die Anrechnung meines Einkommens betrifft. Klar ist, das es zur Hälfte angerechnet wird. Die Frage ist nur, bis zu welcher Grenze. Eine KK behauptete, das die Anrechnung bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt (also 3600€), die 2. KK hat gesagt, das die Anrechnung nur bis zur halben BBG (also 1800€) erfolgt. Was stimmt denn nun?
Ich hoffe mal letzteres
Ich habe noch eine andere Frage und hoffe, das Ihr mir da auch weiterhelfen könnt. Momentan bin ich privat versichert. das kostet so ca 260€ im Monat. Dazu bezahlt mir mein Arbeitgeber 50%, also ca. 130€ im Monat dazu. Was passiert, wenn ich verheiratet bin?. Müsste er dann nicht auch zum Beitrag meiner Frau etwas dazubezahlen? Ich könnte ja auch gesetzlich versichert sein und hätte dann zwar meine Frau mitversichert, aber entsprechend höhere Beiträge. Wie ich das System hier kenne, gibt es dafür bestimmt einen Ausgleich. Wenn ja, wie viel zahlt er dann zusätzlich?
Gruß
Thomas