Hallo,
brauchte mal dringend Rat. Habe Anfang April ein Hüft-Tep bekommen. War vom 31.03.14 bis 09.09.14 AU geschrieben. Am 04.09. bekam ich ein Schreiben von meiner KK, daß sie meine Akte im Juli dem MDK vorgelegt haben. Laut der uns vorliegenden sozialmedizinischen Stellungnahme liegt bei Ihnen ein positives Leistungsbild auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Wir werden Ihnen daher Ihre Krankengeldzahlung an dem Tag, an dem Sie diesen Bescheid erhalten einstellen.
Ich habe aber immer noch Probleme. Kann nicht länger als eine halbe Stunde am Stück laufen, habe Schmerzen von der Hüfte bis zum Knie und im Knie. Außerdem noch andere degenerative Erkrankungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Unter anderem zwei Bandscheibenvorfälle mit Nervenwurzelkontakt in der LWS. Coxarthrose III Grades auch im anderen Hüftgelenk.
Am 09.09. bin ich mit dem Schreiben der KK zu meinem Orthopäden gegangen. War ja noch bis dahin AU geschrieben. Als ich ihm das Schreiben vorlegte, meinte er nur - Tja, dagegen könne ich zwar Widerspruch einlegen, der würde aber sowieso immer abgelehnt und dann müsste ich klagen vorm Sozialgericht, das dauert 4-5 Jahre bis dahin sind sie längst wieder am arbeiten. Ich würde mir damit auch nur selber schaden weil ich dann auch kein Arbeitslosengeld bekommen würde. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, das die AU lt. AU-Richtlinien nach der letzten Tätigkeit zu bewerten wäre, fragte er "wer sagt das?" ich wiederholte nochmals das steht in den AU-Richtlinien. Dann stand er auf und meinte - darüber diskutiere ich doch garnicht, das ist mir zu dumm. Darauf das ich noch Beschwerden habe ging er garnicht mehr ein. Hat mich also auch nicht weiter AU geschrieben.
Ich habe zuletzt in der Produktion gearbeitet, Geh- u. Steh Arbeitsplatz.
Das Arbeitsverhältnis war befristet bis zum 31.05.14. Die AU trat wärend des Beschäftigungsverhältnisses ein.
Meine Frage ist zunächst mal kann ich überhaupt noch etwas tun, da ich ja nicht mehr AU geschrieben bin weil mein Arzt nicht hinter mir steht, und kann ich mich überhaupt auf die AU-Richtlinien berufen, weil im Reha-Entlassungsbericht steht das die Tätigkeit aus ärztlicher Sicht für mich nicht mehr zumutbar ist. Dagegen wäre die Tätigkeit als Einzelhandelskauffrau mit dem verbliebenen Leistungsvermögen vereinbar. ???? Ist das kein Geh- und Steh Arbeitsplatz??? Außerdem arbeite ich schon 34 Jahre nicht mehr in dem Beruf.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wäre ich nach voraussichtlich 12 Wochen postoperativ vollschichtig leistungsfähig für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen.
Die Einschätzung 12 Wochen postoperativ wieder leistungsfähig kann ich übehaupt nicht nachvollziehen, war nach dem Krankenhausaufenthalt erst für 6 Wochen Zuhause, durfte nicht belasten, weil Knochen aufgebaut werden musste. Bin dann für 4 Wochen zur Reha gekommen.
Nach deren Angaben hätte ich 2 Wochen nach der Reha wieder arbeiten können. Das wäre überhaupt nicht möglich gewesen. Ich denke hier wurde einfach die durchschnittliche AU Dauer bei Hüft-Tep eingesetzt.
Nach meiner vorgeschichte (seit 30 Jahren die Altersnorm deutlich überschreitende Arthrose) dauert es manchmal Monate bis sich der Körper an die veränderte Statik gewöhnt hat. Man kann doch nicht alle Hüft-Patienten über einen Kamm scheeren.
Sorry, das ich hier so weit ausgeholt habe. Bin psychisch im Moment auch ganz schön daneben.
LG
Krankengeld eingestellt jetzt Lücke bei AU
Moderator: Czauderna
Hallo,
wir haben heute den 15.09.2014 - ich fürchte, du bist zu spät dran.
Was deinen Arzt angeht, ein unglaubliches Verhalten und eine noch ungeheuerlichere Argumentation die er da an den Tag legte. Er hat nicht die Traute sein eigene Beurteilung zu "verteidigen". Da hat er dich wirklich hängen lassen. Was kannst du jetzt und heute, bzw. morgen noch tun ?
Du solltest auf jeden Fall Widerspruch (schriftlich) einlegen - ich nehme mal an, dass das Schreiben der Kasse keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und auch keine gesetzliche Erläuterung. Eine Begründung für deinen Widerspruch musst du zwar nicht zwingend abgeben, aber ohne medizinische Begründung, also die eines bzw. deines Arztes hast du schlechte Karten. Was in jedem Fall von dir als Begründung gegeen werden könnte ist die Tatsache, dass die Kasse angeblich schon seit Juli ein Gutachten des MDK vorliegen hat, dass du einsehen solltest. Sehr merkwürdig ist, dass die Kasse aufgrund eines Gutachtens vom Juli, wenn es denn überhaupt ein Gutachten gibt, im September deshalb deine Arbeitsunfähigkeit beendet hat- das hätte, wenn überhaupt direkt erfolgen müssen.
Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, aber du hättest dich nicht so von deinem Arzt abfertigen lassen dürfen, mindestens aber am 9.9. einen anderen Arzt aufsuchen müssen, der dir u.U. eine weitere Folgekrankmeldung ausgestellt hätte, und so, wie du deinen Gesundheitszustand geschildert hast, wäre die Wahrscheinlichkeit groß gewesen.
Also, mein Rat - Widerspruch einlegen und nochmal zum Arzt, damit er dir
etwas Schriftliches gibt und vor allen Dingen dies mit dem 9.9.2014 datiert.
Etwas anderes fällt mir zu so später Stunde auch nicht mehr ein und ich kann dir auch wirklich keinen Erfolg garantieren.
Gruss
Czauderna
wir haben heute den 15.09.2014 - ich fürchte, du bist zu spät dran.
Was deinen Arzt angeht, ein unglaubliches Verhalten und eine noch ungeheuerlichere Argumentation die er da an den Tag legte. Er hat nicht die Traute sein eigene Beurteilung zu "verteidigen". Da hat er dich wirklich hängen lassen. Was kannst du jetzt und heute, bzw. morgen noch tun ?
Du solltest auf jeden Fall Widerspruch (schriftlich) einlegen - ich nehme mal an, dass das Schreiben der Kasse keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und auch keine gesetzliche Erläuterung. Eine Begründung für deinen Widerspruch musst du zwar nicht zwingend abgeben, aber ohne medizinische Begründung, also die eines bzw. deines Arztes hast du schlechte Karten. Was in jedem Fall von dir als Begründung gegeen werden könnte ist die Tatsache, dass die Kasse angeblich schon seit Juli ein Gutachten des MDK vorliegen hat, dass du einsehen solltest. Sehr merkwürdig ist, dass die Kasse aufgrund eines Gutachtens vom Juli, wenn es denn überhaupt ein Gutachten gibt, im September deshalb deine Arbeitsunfähigkeit beendet hat- das hätte, wenn überhaupt direkt erfolgen müssen.
Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, aber du hättest dich nicht so von deinem Arzt abfertigen lassen dürfen, mindestens aber am 9.9. einen anderen Arzt aufsuchen müssen, der dir u.U. eine weitere Folgekrankmeldung ausgestellt hätte, und so, wie du deinen Gesundheitszustand geschildert hast, wäre die Wahrscheinlichkeit groß gewesen.
Also, mein Rat - Widerspruch einlegen und nochmal zum Arzt, damit er dir
etwas Schriftliches gibt und vor allen Dingen dies mit dem 9.9.2014 datiert.
Etwas anderes fällt mir zu so später Stunde auch nicht mehr ein und ich kann dir auch wirklich keinen Erfolg garantieren.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für deine schnelle Antwort.
Zu diesem Orthopäden gehe ich ganz bestimmt nicht mehr. Könnte höchstens versuchen ob mein Hausarzt mir hilft. Aber selbst wenn er das tut, werden sie es wahrscheinlich nicht anerkennen. War bis zum 15.09. noch zur Reha Nachsorge. Bei Mitpatienten wurde der Widerspruch auch immer abgelehnt, trotzdem sich ihre Ärzte wirklich für sie eingesetzt haben und voll hinter ihnen standen.
Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, ob mit oder ohne ärztliche Rückendeckung, muß ich dann befürchten auch kein ALG zu bekommen. Habe direkt am 05.09. den Antrag gestellt, und mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung zur verfügung gestellt.
Wenn mir keiner hilft, könnte ich dann nicht beim Arbeitsamt auf Amtsärztliche Untersuchung drängen? Könnte doch sein, das er dann zu dem Ergebnis kommt, das AU durchgehend bestanden hat. Wohlgemerkt für meine letzte Tätigkeit. Würde mich ja trotzdem zur Verfügung stellen.
Aber wie du schon sagst bin ich wohl zu spät dran.
Bin ja aus dem KG Bezug raus und ALG ist noch nicht bewilligt. Die Chancen sind hier glaube ich sehr gering und wenn würde ich KG sicher nicht mehr in der letzten Höhe bekommen, sondern nur in höhe des ALG und das ist sehr viel niedriger, weil nach dem vorletzen Job (15 Std. Woche) berechnet. Habe danach noch nicht wieder 12 Monate gearbeitet. Wird ja dann erst neu berechnet.
Würde ja auch gerne arbeiten, habe aber Angst ich schaffe es nicht und muß mich wieder AU melden.
Meine andere Hüfte wird auch in absehbarer Zeit fällig werden. Tolle Aussichten. Muß dann wohl meine Altersvorsorge aufessen. Auf ALG II habe ich keinen Anspruch. Den Arzt müsste man wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen.
LG Gizmo
danke für deine schnelle Antwort.
Zu diesem Orthopäden gehe ich ganz bestimmt nicht mehr. Könnte höchstens versuchen ob mein Hausarzt mir hilft. Aber selbst wenn er das tut, werden sie es wahrscheinlich nicht anerkennen. War bis zum 15.09. noch zur Reha Nachsorge. Bei Mitpatienten wurde der Widerspruch auch immer abgelehnt, trotzdem sich ihre Ärzte wirklich für sie eingesetzt haben und voll hinter ihnen standen.
Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, ob mit oder ohne ärztliche Rückendeckung, muß ich dann befürchten auch kein ALG zu bekommen. Habe direkt am 05.09. den Antrag gestellt, und mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung zur verfügung gestellt.
Wenn mir keiner hilft, könnte ich dann nicht beim Arbeitsamt auf Amtsärztliche Untersuchung drängen? Könnte doch sein, das er dann zu dem Ergebnis kommt, das AU durchgehend bestanden hat. Wohlgemerkt für meine letzte Tätigkeit. Würde mich ja trotzdem zur Verfügung stellen.
Aber wie du schon sagst bin ich wohl zu spät dran.
Bin ja aus dem KG Bezug raus und ALG ist noch nicht bewilligt. Die Chancen sind hier glaube ich sehr gering und wenn würde ich KG sicher nicht mehr in der letzten Höhe bekommen, sondern nur in höhe des ALG und das ist sehr viel niedriger, weil nach dem vorletzen Job (15 Std. Woche) berechnet. Habe danach noch nicht wieder 12 Monate gearbeitet. Wird ja dann erst neu berechnet.
Würde ja auch gerne arbeiten, habe aber Angst ich schaffe es nicht und muß mich wieder AU melden.
Meine andere Hüfte wird auch in absehbarer Zeit fällig werden. Tolle Aussichten. Muß dann wohl meine Altersvorsorge aufessen. Auf ALG II habe ich keinen Anspruch. Den Arzt müsste man wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen.
LG Gizmo
ist ja allerhand mit deinem Arzt. Das ist auf jeden Fall Unterlassung, der hatte wohl keinen Bock den Widerspruch zu schreiben, denn da verdient er ja nix dran... Pfff
Hast du dir schon mal überlegt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Wenn du nicht weniger als 6 Std. täglich arbeiten kannst, hast du Anspruch darauf. Wäre ja wenigsten eine kleine finanzielle Unterstützung?!
Hast du dir schon mal überlegt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Wenn du nicht weniger als 6 Std. täglich arbeiten kannst, hast du Anspruch darauf. Wäre ja wenigsten eine kleine finanzielle Unterstützung?!
Hallo norby,
habe beim Sozialdienst der Reha-Klinik gefragt ob ich eine Chance auf EU-Rente, wenigstens auf Teil-Erwerbsminderungsrente hätte.
Der Sozialarbeiter hat gleich abgewunken und gemeint nur auf das Orthopädische haben sie keine Chance, das kann ich ihnen jetzt schon sagen.
Meine Leistungsfähigkeit wurde im Entlassungsbericht folgenermaßen beurteilt:
Auf dem allgem. Arbeitsmarkt vollschichtig leistungsfähig für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen. Mit einigen Einschränkungen z.b. keine längeren Zwangshaltungen, kein schweres Heben usw.
Für meine letzte Tätigkeit wurde ich ja quasi Berufsunfähig geschrieben.
Hatte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Wurde natürlich
auch abgelehnt, mit der Begründung - Ihre Erwärbsfähigkeit ist nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine zumutbare Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin auszuüben.
Wenn ich jetzt von der AFA auch keine Umschulung od. Weiterbildung bekomme sehe ich ein Problem.
Habe beruflich schon alles mögliche gemacht. Auch im Büro gearbeitet. Bin aber schon zu lange raus, sodaß ich hier kaum noch Chancen sehe.
Weiß eigentlich garnicht für welche Tätigkeiten ich mich zur Verfügung stellen soll. Kann wirklich nicht lange gehen oder stehen. Jedenfalls noch nicht. Hoffe ja es bessert sich noch. Nur das nützt mir momentan nicht viel. Habe auch nur 7,5 Monate Anspruch auf Alg.
habe beim Sozialdienst der Reha-Klinik gefragt ob ich eine Chance auf EU-Rente, wenigstens auf Teil-Erwerbsminderungsrente hätte.
Der Sozialarbeiter hat gleich abgewunken und gemeint nur auf das Orthopädische haben sie keine Chance, das kann ich ihnen jetzt schon sagen.
Meine Leistungsfähigkeit wurde im Entlassungsbericht folgenermaßen beurteilt:
Auf dem allgem. Arbeitsmarkt vollschichtig leistungsfähig für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen. Mit einigen Einschränkungen z.b. keine längeren Zwangshaltungen, kein schweres Heben usw.
Für meine letzte Tätigkeit wurde ich ja quasi Berufsunfähig geschrieben.
Hatte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Wurde natürlich
auch abgelehnt, mit der Begründung - Ihre Erwärbsfähigkeit ist nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine zumutbare Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin auszuüben.
Wenn ich jetzt von der AFA auch keine Umschulung od. Weiterbildung bekomme sehe ich ein Problem.
Habe beruflich schon alles mögliche gemacht. Auch im Büro gearbeitet. Bin aber schon zu lange raus, sodaß ich hier kaum noch Chancen sehe.
Weiß eigentlich garnicht für welche Tätigkeiten ich mich zur Verfügung stellen soll. Kann wirklich nicht lange gehen oder stehen. Jedenfalls noch nicht. Hoffe ja es bessert sich noch. Nur das nützt mir momentan nicht viel. Habe auch nur 7,5 Monate Anspruch auf Alg.
Hallo Gizmo,
lasse dich nicht so einfach nach einer Aussage der Klinik von etwas abbringen.
Versuche es trotzdem, fülle nur den Antrag auf EU-Rente aus mit Bedacht aus. Es ist wichtig , wie du etwas formulierst.
Wenn du nur 50% rente mal für 3 Jahre bekommst würde das schon weiterhelfen, oder?
Versuche es trotzdem, fülle nur den Antrag auf EU-Rente aus mit Bedacht aus. Es ist wichtig , wie du etwas formulierst.
Wenn du nur 50% rente mal für 3 Jahre bekommst würde das schon weiterhelfen, oder?