Reha: Krankengeld wenn die RV kein Übergangsgeld zahlt?

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Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.09.2014, 11:10

Wurde ja auch schon von mir so geschrieben, das grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht..

manoli
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Beitrag von manoli » 12.09.2014, 11:31

Ok, danke. Nur wird dann das KG wohl erst nach Ablauf von 6 Wochen AU gezahlt und nicht mit Rehabeginn (s. meine 2. Frage). D.h. jemand der vor der Reha nicht AU war, bekommt ALG I bis Rehaende (dauert ja auch meist 6 Wochen) - korrekt??

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.09.2014, 11:34

Das käme denn drauf an wie die Agentur für Arbeit das sieht....... grundsätzlich aber ja.

manoli
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Beitrag von manoli » 12.09.2014, 12:14

...hab eben mit der AA gesprochen: die sieht das anders! Abmeldung zum Beginn der Reha ist schon vorgemerkt.

Das würde heißen, ich hab eine Lücke von ca. 2 Wochen bis evtl. die KK einspringt... kann das sein?? Es geht ja nicht nur um die Kohle, ich müsste mich dann ja für diese Zeit auch freiwillig krankenversichern etc.

Das ist ein bürokratischer Albtraum! Ich fühl mich wie verschollen im Bermudadreieck zwischen AA, RV und KK.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.09.2014, 12:17

Mit welcher Begründung soll denn das ALG eingestellt werden??

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.09.2014, 12:18

manoli hat geschrieben:...hab eben mit der AA gesprochen: die sieht das anders! Abmeldung zum Beginn der Reha ist schon vorgemerkt.

Das würde heißen, ich hab eine Lücke von ca. 2 Wochen bis evtl. die KK einspringt... kann das sein?? Es geht ja nicht nur um die Kohle, ich müsste mich dann ja für diese Zeit auch freiwillig krankenversichern etc.

Das ist ein bürokratischer Albtraum! Ich fühl mich wie verschollen im Bermudadreieck zwischen AA, RV und KK.
Hallo,
Die Krankenkasse anrufen und klären.
Es wird für dich keine finanzielle Lücke geben.
Gruss
Czauderna

manoli
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Beitrag von manoli » 12.09.2014, 12:26

@CiceroOWL: Begründung = Beginn einer Reha, zuständiger Leistungsträger ist dann die RV.

@Czauderna: die Krankenkasse hatte ich bereits vor der AA angerufen und da wurde mir eben gesagt, wie oben geschrieben, dass sie erst nach Ablauf der 6 Wochen AU zahlen und nicht mit Rehabeginn und dass die AA diese Lücke ausfüllen müsste.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.09.2014, 12:30

manoli hat geschrieben:@CiceroOWL: Begründung = Beginn einer Reha, zuständiger Leistungsträger ist dann die RV.

@Czauderna: die Krankenkasse hatte ich bereits vor der AA angerufen und da wurde mir eben gesagt, wie oben geschrieben, dass sie erst nach Ablauf der 6 Wochen AU zahlen und nicht mit Rehabeginn und dass die AA diese Lücke ausfüllen müsste.
Hallo,
Deshalb schrieb ich ja "klären" - von deiner Krankenkasse kannst du erwarten, dass diese sich ggf. Mit dem AA. In Verbindung setzt, u.U. Auch in der Frage des Übergangsgeldanspruches mit der Rentenversicherung - wenn diese beiden nicht zahlen muss die Krankenkasse zahlen, das ist die Crux an der Sache, und wenn die Kasse das nicht will, muss sie das klären, nicht du.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.09.2014, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.

manoli
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Beitrag von manoli » 12.09.2014, 12:37

ja, gut, aber die Krankenkasse ist doch formal erst dann zuständig, wenn ich einen Übergangsgeldablehnungsbescheid (uff!) der RV vorlege?!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.09.2014, 12:44

Korrekt..

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.09.2014, 13:52

Hallo,
ja, das wird die Voraussetzung schon sein, jedenfalls würde ich als Krankenkassenmitarbeiter erst mal sehen wollen was Sache ist, ehe ich in Berlin oder sonst wo anrufen würde.
Gruss
Czauderna

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