Einspruch zurückziehen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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AndreaH
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Einspruch zurückziehen

Beitrag von AndreaH » 04.08.2014, 08:43

Hallo,
nachdem ich seit 4 Monaten Krankengeld erhalte, hat die Krankenkasse mich aufgefordert, eine Reha Maßnahme zu beantragen. Diese wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Ich habe dagegen Einspruch erhoben, würde diesen Einspruch jetzt aber gern zurückziehen.
Darf ich das einfach so oder brauche ich hierzu das Einverständnis der Krankenkasse? Könnten Sie mir auch die entsprechenden Paragraphen nennen wo ich das nachlesen kann?

Vielen Dank, Andrea

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.08.2014, 08:50

Wenn die Kasse Dich aufgefordert hat dann wohl nach § 51 SGB V

In dem Fall ist Dein Gestaltungsrecht eingeschränkt. Anträge können nur zurückgezogen werden mit Zustimmung der Kasse.

AndreaH
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Beitrag von AndreaH » 04.08.2014, 09:30

Den Antrag ziehe ich auch nicht zurück, dieser wurde ja abgelehnt. Ich bin ja auch nicht verpflichtet einen Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen. Insofern kann ich doch eigentlich diesen Einspruch auch wieder zurückziehen ohne mir ein Einverständnis von der Krankenkasse holen zu müssen bzw. ohne hieraus Probleme zu erhalten.
§ 51 spricht nur vom Antrag und nicht von irgendwelchen Rechtsmitteln, die eingelegt wurden, richtig?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.08.2014, 09:56

Hier kommt der § 66 SGB I ins Spiel. Und der regelt die Mitwirkungspflichten.

Deine Version funktioniert nur wenn man den Widerspruch losgelöst vom Antrag sieht.

Meiner Meinung nach klappt das nicht.

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