Wahlfreiheit der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Wahlfreiheit der Krankenkasse
Muss man, wenn man 20 Jahre nicht krankenversichert war und sich nun ohne Einkommen freiwillig versichern möchte, auf die Wahlfreiheit der Krankenkasse verzichten und an die alten Kasse vor 20 Jahren wenden??
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn man in den letzten 20 Jahren im Ausland versichert war oder Beamter mit freier Heilfürsorge war und nun z.B. als normaler Arbeitnehmer pflichtversichert wird: Nein.
War aber nichts - wirklich nichts und man wird nach dem neuen § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V nachhrangig Versicherungspflichtig (rückwirkend ab 1.4.07), dann muss man zur alten Kasse - ohne wenn und aber.
Was war denn genau in den letzten 20 Jahren? Und was ist jetzt?
LG, Fee
wenn man in den letzten 20 Jahren im Ausland versichert war oder Beamter mit freier Heilfürsorge war und nun z.B. als normaler Arbeitnehmer pflichtversichert wird: Nein.
War aber nichts - wirklich nichts und man wird nach dem neuen § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V nachhrangig Versicherungspflichtig (rückwirkend ab 1.4.07), dann muss man zur alten Kasse - ohne wenn und aber.
Was war denn genau in den letzten 20 Jahren? Und was ist jetzt?
LG, Fee