Hallo ins Forum, ich habe mich eben hier angemeldet, nachdem ich einige Antworten auf Probleme von Versicherten gelesen habe-Respekt vor soviel Fachwissen-ist echt ne klasse Hilfe...
Zu mir: 43 Jahre, bis 2002 durchgehend AN, dann erkrankt, (Tinnitus), Reha, Umschulung...2006 ALG 1, 2007 ALG 2, selbstständig bis Juli 2008!
Dann habe ich noch mal die Chance genutzt und bin fest Angestellt, seit 6 Wochen. Seit letzte Woche geht das Geräusch im Kopf wieder los...(Tinnitus)
Der war auch nie ganz weg, aber jetzt wieder mit Schwindel, etc.
Ich traue mich nicht zum Arzt, denn der schreibt mich krank und dann ist der Job weg, (Probezeit)
Frage: Wenn ich über mehrere Monate krank geschrieben werde, wie ist das mit dem Krankengeld- wenn ich Entlassen werde?
- wenn ich eingestellt bleibe?
- wie verhält es sich mit dem Krankengeld, wenn
2 mal mit der gleichen Krankheit Leistung bean
tragt wird
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, Frank
Krankschreibung in der Probezeit
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
erst einmal ist es so, dass der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht. Und zwar unabhängig, ob Du in der Probezeit bist oder nicht. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht das Krankengeld. Entgeltfortzahlung braucht der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung nicht zu leisten.
Also Punkt 1: wenn Du also noch in den ersten 28 Tagen Deiner Beschäftigung bist, gehst Du nach dem Arbeitstag zum Arzt und lässt Dich auch ab diesem Tag krankschreiben. Somit umgehst Du den Wartetag
Zum Thema Krankengeld.... Wichtig zu wissen ist, wie lange Du und wann Du genau schon mal auf Tinnitus Krankengeld bezogen hast. Denn innerhalb eines bestimmten 3-Jahres-Zeitraumes hast Du nur für 546 Tage Anspruch auf Krankengeld wegen eben dieser Erkranung. Hast Du vor kurzem also schon mal diese Grenze ausgeschöpft, ist praktisch empty auch jetzt mit Krankengeld.
Wenn Du, sagen wir mal, "nur" ein halbes Jahr mal auf Tinnitus arbeitsunfähig warst, dann hast Du noch Luft. Im Falle einer Krankschreibung besteht Anspruch afu Krankengeld. Eine Kündigung im weiteren Verlauf der Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Höhe oder die Zahlung des Krankengeldes.
Aber Vorsicht: Es ist in jedem Fall günstiger, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Denn solltest Du gekündigt werden, gelten andere Vorschriften bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Schneller als Dir lieb ist, wirst Du den MDK kennenlernen und die Gesundschreibung bekommen. Denn arbeitsunfähig bist Du in dem Fall nur, wenn Du nicht vermittlungsfähig am allgemeinen Arbeitsmarkt bist. Und Deine Kranenkasse wird ein gesteigertes Interesse haben, Dich an den anderen Leistungsträger weiterzureichen (AA).
In jedem Fall eine verzwickte Situation. Je nachdem, wie lange die Probezeit ist, würde ich zum Durchhalten raten ... Das schützt zwar auch nicht vor einer späteren Kündigung, aber erhöht die Chancen auf Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses.
Du wirst also kurz- bis mittelfristig wahrscheinlich wieder bei Hartz IV landen. Keine rosigen Aussichten, denn Du musst Du ja noch 20 Jährchen auf dem Arbeitsmarkt voll kriegen. Deshalb ist jetzt dringend zu überlegen, wie man entweder die Krankheit heilt oder so in den Griff bekommt, dass das Arbeiten weiter geht. Oder man Plan B hat, anderer Job oder sonst was. Berentung aufgrund der Diagnose ist meiner Meinung nach als aussichtslos oder ein langwieriger Kampf, der entsprechende finanzielle Reserven erfordert. Hier wäre ggf. der VdK für Dich ein Anprchpartner, wenn es dann irgendwann mal um Widersprüche oder Klagen geht.
Leider habe ich für Deine schwierige Situation keine Patentlösung. Ich empfehle die Behandlung durch einen Facharzt und ggf. eine Rehabilitationsmaßnahme über den Rentenversicherungsträger. Leider gibt es für den chronischen Verlauf dieser Krankheit nicht wirklich eine erfolgversprechende Therapie. Jeder Fall ist anders. Der eine kommt mit Hörgeräten, Musik, Entspannungstechniken und der andere mit einer Psychotherapie zurecht. Die Infusionsbehandlung oder Überdrucktherapie sind eher was für den Akutfall.
Berichte mal, wie es weiter geht.
LG, Fee (ebenfalls Ohrengeräusche)
erst einmal ist es so, dass der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht. Und zwar unabhängig, ob Du in der Probezeit bist oder nicht. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht das Krankengeld. Entgeltfortzahlung braucht der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung nicht zu leisten.
Also Punkt 1: wenn Du also noch in den ersten 28 Tagen Deiner Beschäftigung bist, gehst Du nach dem Arbeitstag zum Arzt und lässt Dich auch ab diesem Tag krankschreiben. Somit umgehst Du den Wartetag
Zum Thema Krankengeld.... Wichtig zu wissen ist, wie lange Du und wann Du genau schon mal auf Tinnitus Krankengeld bezogen hast. Denn innerhalb eines bestimmten 3-Jahres-Zeitraumes hast Du nur für 546 Tage Anspruch auf Krankengeld wegen eben dieser Erkranung. Hast Du vor kurzem also schon mal diese Grenze ausgeschöpft, ist praktisch empty auch jetzt mit Krankengeld.
Wenn Du, sagen wir mal, "nur" ein halbes Jahr mal auf Tinnitus arbeitsunfähig warst, dann hast Du noch Luft. Im Falle einer Krankschreibung besteht Anspruch afu Krankengeld. Eine Kündigung im weiteren Verlauf der Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Höhe oder die Zahlung des Krankengeldes.
Aber Vorsicht: Es ist in jedem Fall günstiger, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Denn solltest Du gekündigt werden, gelten andere Vorschriften bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Schneller als Dir lieb ist, wirst Du den MDK kennenlernen und die Gesundschreibung bekommen. Denn arbeitsunfähig bist Du in dem Fall nur, wenn Du nicht vermittlungsfähig am allgemeinen Arbeitsmarkt bist. Und Deine Kranenkasse wird ein gesteigertes Interesse haben, Dich an den anderen Leistungsträger weiterzureichen (AA).
In jedem Fall eine verzwickte Situation. Je nachdem, wie lange die Probezeit ist, würde ich zum Durchhalten raten ... Das schützt zwar auch nicht vor einer späteren Kündigung, aber erhöht die Chancen auf Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses.
Du wirst also kurz- bis mittelfristig wahrscheinlich wieder bei Hartz IV landen. Keine rosigen Aussichten, denn Du musst Du ja noch 20 Jährchen auf dem Arbeitsmarkt voll kriegen. Deshalb ist jetzt dringend zu überlegen, wie man entweder die Krankheit heilt oder so in den Griff bekommt, dass das Arbeiten weiter geht. Oder man Plan B hat, anderer Job oder sonst was. Berentung aufgrund der Diagnose ist meiner Meinung nach als aussichtslos oder ein langwieriger Kampf, der entsprechende finanzielle Reserven erfordert. Hier wäre ggf. der VdK für Dich ein Anprchpartner, wenn es dann irgendwann mal um Widersprüche oder Klagen geht.
Leider habe ich für Deine schwierige Situation keine Patentlösung. Ich empfehle die Behandlung durch einen Facharzt und ggf. eine Rehabilitationsmaßnahme über den Rentenversicherungsträger. Leider gibt es für den chronischen Verlauf dieser Krankheit nicht wirklich eine erfolgversprechende Therapie. Jeder Fall ist anders. Der eine kommt mit Hörgeräten, Musik, Entspannungstechniken und der andere mit einer Psychotherapie zurecht. Die Infusionsbehandlung oder Überdrucktherapie sind eher was für den Akutfall.
Berichte mal, wie es weiter geht.
LG, Fee (ebenfalls Ohrengeräusche)
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- Beiträge: 2
- Registriert: 25.09.2008, 13:09
Danke für die schnelle Antwort, liebe Fee. Bin froh, dass ich von dir so viel Info zum Thema bekomme.
Ich wurde das letzte mal 2004 mit Tinnitus für 6 Wo. krank geschrieben und im Jahr 2007, 10 Wo. mit Burn-out.
Ich kann mich noch erinnern, dass mir ein Reha-Berater der Krankenkasse geraten hatte mich Arbeitslos zu melden, das ich sonst später keine Leistungen mehr von der KK beziehen könne. Muss mir die Kasse darüber im jetzigen Fall Auskunft geben, oder wäre es nicht so gut vor der Krank-Schreibung dieses zu erfragen?
Kannst du mir etwas über die Vdk sagen, Mitgliedschaft, etc., was können die tun?
Wegen Tinnitus Rente zu beantragen wäre aussichtlsos sagte man mir auch damals. Aber- es bringt ja auch nichts immer wieder krank zu sein, sage ich mir heute. Hilft da auch die Vdk?
Lg, Frank
Ich wurde das letzte mal 2004 mit Tinnitus für 6 Wo. krank geschrieben und im Jahr 2007, 10 Wo. mit Burn-out.
Ich kann mich noch erinnern, dass mir ein Reha-Berater der Krankenkasse geraten hatte mich Arbeitslos zu melden, das ich sonst später keine Leistungen mehr von der KK beziehen könne. Muss mir die Kasse darüber im jetzigen Fall Auskunft geben, oder wäre es nicht so gut vor der Krank-Schreibung dieses zu erfragen?
Kannst du mir etwas über die Vdk sagen, Mitgliedschaft, etc., was können die tun?
Wegen Tinnitus Rente zu beantragen wäre aussichtlsos sagte man mir auch damals. Aber- es bringt ja auch nichts immer wieder krank zu sein, sage ich mir heute. Hilft da auch die Vdk?
Lg, Frank
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Frank,
der Rehaberater von der Krankenkasse hat das gemacht, wofür er bezahlt wird: Krankengeldausgaben senken! In dem er Dich elegant zur Arbeitsagentur weitergereicht hat, war die Kasse Dich als Krankengeldempfänger los. Da jetzt noch mal nachzuhaken wäre sinnlos.
Luft für die Höchstanspruchsdauer besteht also noch. Das wäre geklärt.
Der VdK ist eine Organisation, die Menschen hilft, wenn Sie Probleme mit Behörden (auch Krankenkassen) haben. Man wird dort Mtglied und kann die Vorteile einer Mitgliedschaft (Rechtsberatung und Unterstützung) nutzen. Ursprünglich haben sie die Kriegsversehrten unterstützt. Aber sie kümmern sich viele Jahre schon auch um alle anderen Versicherten. Die sind seriös und günstig (wenn man das so sagen darf). Es ist eine Art Verein auf Gegenseitigkeit. Die helfen Dir auch, wenn Du künftig mal Probleme mit der Arge haben könntest...
Ich würde im Vorfeld nicht mit der Krankenkasse sprechen. Denn die werden dann versuchen den "Fall" im Vorfeld abzuwimmeln bzw. Dich direkt an die Arge weiterzureichen.
Wenn es nicht mehr mit der Arbeit geht, dann schlepp Dich den einen Tag noch ein paar Stunden hin und geh dann zum Arzt und lass Dich ab dem selben Tag noch krank schreiben. Der Rest wird dann seinen Lauf nehmen.
Wichtig ist, dass Dein Arzt weiss, was Du gerade beruflich machst. Solltest Du gekündigt werden, dann sag es auch Deinem Arzt. Bitte ihn Dir Bescheid zu geben, wenn die Kasse Fragebögen an ihn schickt. Und geh nicht nur zum Hausarzt, sondern auch zum Facharzt.
Liebe Grüße,
Fee
P.S. Was genau passieren wird - kann ich nicht sagen...
der Rehaberater von der Krankenkasse hat das gemacht, wofür er bezahlt wird: Krankengeldausgaben senken! In dem er Dich elegant zur Arbeitsagentur weitergereicht hat, war die Kasse Dich als Krankengeldempfänger los. Da jetzt noch mal nachzuhaken wäre sinnlos.
Luft für die Höchstanspruchsdauer besteht also noch. Das wäre geklärt.
Der VdK ist eine Organisation, die Menschen hilft, wenn Sie Probleme mit Behörden (auch Krankenkassen) haben. Man wird dort Mtglied und kann die Vorteile einer Mitgliedschaft (Rechtsberatung und Unterstützung) nutzen. Ursprünglich haben sie die Kriegsversehrten unterstützt. Aber sie kümmern sich viele Jahre schon auch um alle anderen Versicherten. Die sind seriös und günstig (wenn man das so sagen darf). Es ist eine Art Verein auf Gegenseitigkeit. Die helfen Dir auch, wenn Du künftig mal Probleme mit der Arge haben könntest...
Ich würde im Vorfeld nicht mit der Krankenkasse sprechen. Denn die werden dann versuchen den "Fall" im Vorfeld abzuwimmeln bzw. Dich direkt an die Arge weiterzureichen.
Wenn es nicht mehr mit der Arbeit geht, dann schlepp Dich den einen Tag noch ein paar Stunden hin und geh dann zum Arzt und lass Dich ab dem selben Tag noch krank schreiben. Der Rest wird dann seinen Lauf nehmen.
Wichtig ist, dass Dein Arzt weiss, was Du gerade beruflich machst. Solltest Du gekündigt werden, dann sag es auch Deinem Arzt. Bitte ihn Dir Bescheid zu geben, wenn die Kasse Fragebögen an ihn schickt. Und geh nicht nur zum Hausarzt, sondern auch zum Facharzt.
Liebe Grüße,
Fee
P.S. Was genau passieren wird - kann ich nicht sagen...