Bodylift Kostenübernhame

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Yumi
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Bodylift Kostenübernhame

Beitrag von Yumi » 10.07.2014, 09:27

Hallo, hoffe das einige mir hier villeicht helfen können :) Kurze Schilderung der Sachlage.

Ich habe leider ziemliches Übergewicht :oops: Allerdings läuft meine Diät im Moment echt gut und ich bin zuversichtlich. Im Moment habe ich ungefähr zwanzig Kilo runter. Ich möchte natürlich weitermachen bis ich ein vernünfitges Geswicht habe.

Das ist im Ende eine Abnahme von etwas über 50 Kilo. Das ist natürlich einfach nen Verlust wo sich die Haut nicht mehr komplett zurückbildet. Ich würde deshalb gerne irgendwann wenn ich mein Ziel erreicht habe ein Bodylift machen.

Ich weiß das es extrem schwer die Kosten für sowas bei der Krankenkasse durchzukriegen. Deshalb wollte ich fragen ob einige eventuell Tipps und Ratschläge haben wie man es am besten angeht (Dokumentation der Abnahme (Wenn ja muss das beim Arzt oder so sein) Vorher/Nachher Bilder ect.)

Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet ^.^

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.07.2014, 18:08

Hallo,

wenn jemand viel abnimmt und z.B. eine (leere) Fettschürze mit Krankheitswert zurückbleibt, kann ein Antrag auf Entfernung gestellt werden. Diese leeren Hautschürzen lassen sich oft nicht wegtrainieren und in den Hautfalten können schlimme Ekzeme entstehen.

In einem solchen Fall wäre es sinnvoll selbst darzulegen, was man an Sport-Training schon versucht hat und wie viel man abgenommen hat. Ebenso ein Attest des Arztes, der eine Entfernung befürwortet mit entsprechenden Fotos.

Ein generelles Bodylift oder eine Straffung von ein paar hängenden Körperteilen hat rein kosmetischen Charakter und wird von den Kassen nicht übernommen.

LG, Fee

Shumway
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Registriert: 11.07.2014, 16:13

Beitrag von Shumway » 14.07.2014, 19:27

Hallo Yumi,

es ist in der Tat nicht sehr einfach eine Kostenzusage für so eine plastische Operation zu bekommen. Deine Krankenkasse wird prüfen, ob es sich bei den geplanten Eingriff um eine rein kosmetische Operation handelt oder ob ein krankheitswertiger Befund vorliegt. Ein krankheitswertiger Befund liegt beispielsweise vor, wenn durch die erschlaffte Haut massive Bewegungseinschränkungen vorliegen oder du unter therapieresistenten Infektionen unter den Hautumschlagfalten leidest, die sich trotz fachdermatologischer Behandlung über längere Zeit nicht bessern.

Du solltest zunächst einmal soweit abnehmen, dass du einen Body Mass Index im Bereich des Normalgewichtes erreicht hast. Wichtig: Das Normalgewicht sollte über mindestens 6 Monate gehalten werden, ehe du einen Antrag bei der Krankenkasse stellst. Den Gewichtsverlauf würde ich durch den Hausarzt dokumentieren lassen.

Solltest du dein Normalgewicht erreicht und gehalten haben, stellst du dich am Besten bei einem plastischen Chirurgen in deiner Nähe vor (Adressen von Vertragsärzten erhälst du bei der Kassenärztlichen Vereinigung). Dieser wird einen Arztbrief formulieren (dieser enthält z. B. Angaben über deine Beschwerden und Angaben, was genau operiert werden soll) und eine aktuelle Fotodokumentation von dir erstellen.

Mit diesen Unterlagen kannst du dann einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Solltest du noch weitere Atteste von deinen behandelnden Ärzten haben (z. B. Hautarzt), solltest du diese natürlich unbedingt mit einreichen. Nicht sinnvoll ist es psychologische Atteste einzureichen, da psychische Beschwerden nicht berücksichtigt werden. Hierzu gibt es bereits zahlreiche Urteile des Bundessozialgerichtes.

LG
Shumway

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