Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rente

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Moderator: Czauderna

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duda
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Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rente

Beitrag von duda » 14.07.2014, 12:23

Hallo Forum,

seit rund einem Jahr bin ich arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres habe ich nach langer Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung beginnen dürfen.
Anfang Mai erhalte ich von der Krankenkasse die Aufforderung o.g. Antrag zu stellen.
Selbstverständlich stehe ich einer Maßnahme zur med. Reha positiv gegenüber, halte den Zeitpunkt jedoch für ungünstig. Daher erhebe ich fristgerecht Widerspruch und lege der Begründung eine Stellungnahme der Psychotherapeutin anbei.
Letzten Freitag erfolgte daraufhin eine Begutachtung durch den MDK. Ein schriftlicher Bescheid liegt mir noch nicht vor, jedoch muss ich nach diesem Gespräch davon ausgehen, dass der Widerspruch abgelehnt wird.
Im Rahmen der 10-Wochen-Frist wurde ich aufgefordert den Antrag bis zum 21.07.14 an die KK zurückzusenden.
Der Antrag ist durch die Kasse vorausgefüllt - so ist angekreuzt "Leistungen zur med. Reha". Da ich jedoch ein langjähriges Alkohol-Problem habe, welches ich den Ärzten gegenüber auch nicht verschwiegen habe, möchte ich eine med. Reha für Abhängigkeitskranke beantragen. Eine anerkannte Einrichtung, zu der ich wegen dieser Suchtproblematik schon längere Zeit Kontakt habe, würde mich bei der Antragsstellung unterstützen. Ein heutiger Anruf bei der DRV hat ergeben, dass ich den Antrag einfach dementsprechend ändern könnte.
Meine Frage nun - muss ich die KK über die Änderung in dem Antrag informieren?
Und die Antragsstellung soll auch direkt bei der DRV erfolgen. Die KK würde durch die Einrichtung, welche bei der Antragsstellung behilflich ist, lediglich schriftlich informiert werden.
Nun möchte ich natürlich nicht, dass sich durch diese Vorgehensweise für mich Nachteile ergeben - gleichzeitig bin ich nun durch die Frist bis zum 21.07. unter erheblichem Zeitdruck.
Aus diesem Grund bin ich für Tipps und Ratschläge sehr dankbar!

Freundlichen Gruß
d.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2014, 13:31

Hallo,
ich persönlich bin der Meinung, dass du den Antrag erst ausfüllst wie du ihn haben möchtest, unterschreibst und an den RV-Träger gibst.
Die Kasse zu informieren, dass du statt der medizinischen Reha eine Entwöhnungsbehandlung beantragt hast, das kann ich dir nur dringend empfehlen - eine Verpflichtung dazu sehe ich nicht, da die Einschränkung des Gestaltungsrechtes erst nach Abgabe des Antrags in Kraft tritt - meine ich.
Gruss
Czauderna

duda
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Beitrag von duda » 14.07.2014, 14:22

Hallo Czauderna,
danke für deine Antwort.
Darf ich fragen, weshalb du dringend nahelegst die Kasse zu informieren?
Die betreffende BKK setzt mich schon seit Monaten mal mehr, mal weniger massiv unter Druck - das letzte Gespräch beim MDK kann ich kaum wiedergeben, das war echt der Gipfel.
Das Vertrauen zu "meiner Krankenkasse" ist mir schon lange abhanden gekommen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.07.2014, 14:55

duda hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für deine Antwort.
Darf ich fragen, weshalb du dringend nahelegst die Kasse zu informieren?
Die betreffende BKK setzt mich schon seit Monaten mal mehr, mal weniger massiv unter Druck - das letzte Gespräch beim MDK kann ich kaum wiedergeben, das war echt der Gipfel.
Das Vertrauen zu "meiner Krankenkasse" ist mir schon lange abhanden gekommen.
Hallo,
gerade deshalb solltest du das "Heft des Handelns" in deinen Händen halten - der Kasse anzeigen, dass du der Aufforderung nachgekommen bist und den Reha-Antrag (hier: Entwöhnungsbehandlung) fristgemäß gestellt hast. Natürlich weiß ich nicht, wie deine Kasse reagiert, aber ich
glaube eher, dass eine (negative) Reaktion stärker ausfallen würde, wenn sie erst durch den RV-Träger davon Kenntnis erhalten würde.
Übrigens - Entwöhnungsbehandlungen dauern in der Regel wesentlich länger als andere, medizinische Reha-Maßnahmen, was bedeutet, dass die Kasse auch länger kein Krankengeld zahlen müsste. Aber wie geschrieben, nur meine Einschätzung.
Gruss
Czauderna

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Re: Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rent

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.07.2014, 16:11

duda hat geschrieben: Meine Frage nun - muss ich die KK über die Änderung in dem Antrag informieren?
Nein, Reha-Antrag ist Reha-Antrag.
duda hat geschrieben: Und die Antragsstellung soll auch direkt bei der DRV erfolgen. Die KK würde durch die Einrichtung, welche bei der Antragsstellung behilflich ist, lediglich schriftlich informiert werden.
Wichtig ist, dass der Antrag tatsächlich bis zum 21.07. bei der Rentenversicherung eingeht. Das hast du bei dieser Vorgehensweise nicht mehr in der Hand und unter Kontrolle. Deshalb ist im Normalfall der Weg über die Kasse der bessere, dann gilt das Datum des Eingangs bei der Kasse.

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