Zählt der Bezug einer vollen EU Rente mit zur Blockfrist?
z.B.
erkrankt 1.1.2010 danach 77 Wochen Krankengeldbezug, dann 2 Jahre EU Rente, hätte man dann Mitte 2013, also seit erster AU Meldung vom 1.1.2010 über 3 Jahre.
Zählt der Bezug einer vollen EU Rente mit zur Blockfrist?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
wenn bei Beginn der "neuen" Arbeitsunfähigkeit wegen der "alten" Erkrankung grundsätzlich eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, was bei Bezug einer EM-Vollrente doch eher unwahrscheinlich ist, dann wird von da aus rückschauend die Beurteilung des erneuten Anspruchs auf Krankengeld vorgenommen - die Art der Versicherung in dieser Zeit spielt dabei keine Rolle - da wird eher eine Rolle spielen, ob in dieser Zeit mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, wobei Erwerbsminderung nicht grundsätzlich mit arbeitsunfähig gleichzusetzen ist.
Gruss
Czauderna
wenn bei Beginn der "neuen" Arbeitsunfähigkeit wegen der "alten" Erkrankung grundsätzlich eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, was bei Bezug einer EM-Vollrente doch eher unwahrscheinlich ist, dann wird von da aus rückschauend die Beurteilung des erneuten Anspruchs auf Krankengeld vorgenommen - die Art der Versicherung in dieser Zeit spielt dabei keine Rolle - da wird eher eine Rolle spielen, ob in dieser Zeit mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, wobei Erwerbsminderung nicht grundsätzlich mit arbeitsunfähig gleichzusetzen ist.
Gruss
Czauderna