An einem Patienten wird eine Standard-OP vorgenommen.
Lt Gebührenordnung bekommt KH pauschal 1500 Euro von Krankenkasse. Geplant ist Entlassung nach 2 Nächten.
Es kommt jedoch zu einer Komplikation.
a) Patient muß 4 Wochen im Krankenhaus bleiben und wird dann geheilt entlassen, Ausgaben zB. 50.000€. Minusgeschäft 48500Euro.
b) Patient verstirbt in der dritten Nacht, Ausgaben überschreiten nicht die 1500Euro. Behandlung war "Erfolgs/Kostenneutral"
Ist meine Gegenüberstellung korrekt? (Zahlen sind Beispiele)
Spielt es dabei eine Rolle, ob die Komplikation das "allgemeine Risiko" einer solchen OP war, oder ein Fehler des Krankenhauses war?
Fallpauschale bei Krankenhaus-OP
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Re: Fallpauschale bei Krankenhaus-OP
Nein, ist sie nicht.Patient Hans Meier hat geschrieben:Ist meine Gegenüberstellung korrekt?
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Die Infos auf Wiki sind naturgemäß zu allgemein um Das weiter beurteilen zu können.
Also gibt es nun eine Fallpauschale oder nicht? Die Kliniken beschweren sich doch darüber, daß der ganz unterschiedliche Aufwand unberücksichtigt bleibt.
In Fernsehberichten schilderten kleine Kliniken entsprechend, daß die von mir Oben geschilderten Fälle eine erhebliche finanzielle Belastung/Risiko werden können.
Wenn für umfangreichere Leistungen wieder neue Pauschalen abgerechnet werden können ist es ja letzlich keine Pauschale mehr.
PS: Danke Swantje B. für die vielen Infos.
Also gibt es nun eine Fallpauschale oder nicht? Die Kliniken beschweren sich doch darüber, daß der ganz unterschiedliche Aufwand unberücksichtigt bleibt.
In Fernsehberichten schilderten kleine Kliniken entsprechend, daß die von mir Oben geschilderten Fälle eine erhebliche finanzielle Belastung/Risiko werden können.
Wenn für umfangreichere Leistungen wieder neue Pauschalen abgerechnet werden können ist es ja letzlich keine Pauschale mehr.
PS: Danke Swantje B. für die vielen Infos.
@PHM: In diesem Fall sind in der Wiki die Erklärungen zum DRG sehr umfangreich. Bitte lesen, dann beantworten sich auch Deine Fragen, dass es "Die Fallpauschale" nicht gibt und dass Dauer sowie Komplikationen durch die aktuellen Vergütungsregelungen abgegolten werden.
Die Zahlung von Pauschalen beinhalten immer Vorteile und Nachteile, denn Pauschalen decken nie alle Eventualitäten ab. Nur: Positiv wie negativ. Zur Darstellung der Kliniken würde also auch gehören, dass diese mit den umgekehrten Fällen recht gut fahren. Aber Klappern gehört zum Handwerk, auch im Geschäft mit der stationären Versorgung.
Die Zahlung von Pauschalen beinhalten immer Vorteile und Nachteile, denn Pauschalen decken nie alle Eventualitäten ab. Nur: Positiv wie negativ. Zur Darstellung der Kliniken würde also auch gehören, dass diese mit den umgekehrten Fällen recht gut fahren. Aber Klappern gehört zum Handwerk, auch im Geschäft mit der stationären Versorgung.