Hallo liebe Forumsmitglieder ,
ich bin neu hier und möchte mich ganz herzlich für die Aufnahme bedanken. Ich habe auch ein Problem mit der KK , würde Euch das gerne schildern:
Ganz kurz zur Vorgeschichte:
2012 - 6 Mon. Krankgeschrieben wg. 3 BSV HWS, dann anschl. im Dez. in Reha, Rehabericht: voll erwerbsfähig, selber Widerspruch eingelegt, Reha-Bericht wurde im Mai 2013 abgeändert auf erwerbsfähig für 3-6 Std. nur für leichte Arbeiten. EM-Rente eingereicht 08.11.13 auf Anraten meiner Schmerztherapeutin, Gutachtertermin war am 31.03.14 aber bei einem Psychologischen Gutachter ?!?, EM-Rente aber eingereicht wegen der diversen WS-Krankheiten.
Habe mehrere "Baustellen" HWS, LWS (hochgrade Spinalkanalstenose wegen Gleitwirbel, BS-Vorwölbungen, 1 BSV usw.), zwischenzeitlich wurde auch Arthrose Grad 4 in meinem re. Knie festgestellt, Athroskopie 09/13, Diagnose: neues Kniegelenk muss her, aber versuche das noch rauszuschieben so lange ich noch laufen kann.
War aber nie AU (außer bei der Athroskopie mal 4 Wochen) da ich schon während und nach Reha arbeitslos war (hatte befristseten Arbeitsvertrag welcher während meienr 6-monatigen AU 2012 ausgelaufen ist). Mein Ortho hatte den Standpunkt "bist ja sowieso arbeitslos".
Dann verschlechterte sich Ende 2013 mein Rückenleiden enorm, neues MRT, neue Diagnosen, daraufhin dann doch AU ab Mitte März 2014. ALG 1 lief fast gleichzeitig am 01.04.14 aus, d.h. Krankengeld ab 02.04.14.
Bis vorige Woche lief alles ganz normal, bis die Sachbearbeiterin von der Barmer anrief und mir erzählte, dass sie bei der DRV angerufen!! hätte und mein Gutachten haben wolle, die es ihr aber nicht geben ohne meine Zustimmung. Sie hatte mir dann gesagt, dass sie mir eine Schweigepflichtentbindungserklärung zuschickt, damit sie an das GA kommt.
Irgendwie habe ich jetzt ganz schöne Bauchschmerzen und brauche jetzt wirklich mal Eure Hilfe. Sorry, dass ich soviel schreibe, aber habe immer die Angst, dass man nicht versteht worum es geht, dabei habt Ihr mehr Ahnung wie ich. Habe hier schon viel gelesen. Auch von "freiwillig" auf den Formularen und "Mitwirkungspflicht".
Freitag ist nun das Schreiben der BEK angekommen. Das kommt mir alles spanisch vor, da ist nirgends was von "freiwillig" oder "Mitwirkungspflicht" zu lesen.
Ich schildere Euch mal kurz das Anschreiben: """ .... sie sind seit 02.04.14 AU. Die verantwortsvolle Tätigkeit des beh. Arztes wird durch den MDK sinnvoll ergänzt. Dieser soll durch eine Beurteilung des Krankheitsverlaufes dazu beitragen, den Heilerfolg zu sichern.
Durch Vorlage der Krankenakte beim MDK besteht die Möglichkeit, den beh. Arzt in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Eine umfassende Beurteilung des Krankheisverlaufes nach Aktenlage kann nur erfolgen, wenn dem/der Gutachter/in des MDK ausführliche Unterlagen vorliegen. Hierzu benötigen wir den Entlassungsbericht. Durch Vorlage der Krankenakte zusammen mit dem Entlassungsbericht beim MDK der KV soll eine persönliche körperliche Untersuchung entbehrlich gemacht werden.
Eine Übersendung setzt jedoch die Einwilligung durch Sie voraus. ...... bitte unterschreiben und zurücksenden..."""
dann die Schweigepflichtentbindung (auch nichts von freiwillig"):
"""....... Hiermit entbinde ich meinen beh. Arzt von der Schweigepflicht und bin damit einverstanden, wenn er/sie an den MDK der KV folgende Unterlagen übermittelt:
*Gutachten Rentenversicherungsträger*
Sofern es für weitere Prüfungen erforderlich wird, bin ich mit der Weitergabe dieser Unterlagen durch die Barmer GEK an den MDK der KV einverstanden.
Ort/ Datum Unterschrift """
Nun ENDLICH meine Fragen:
Was bezweckt die BEK??
Wollen die mich nur aus der KG-Zahlg. raushaben, da ich ja KG bekomme ohne KK-Beiträge zu zahlen??, da ich ja seit 2 Wochen vor Ablauf meines ALG1-Bezuges AU bin, d.h. nach Ablauf meines ALG1 bekam ich sofort Krankengeld!!
Oder wollen die mich in Reha schicken??
Da steht nichts von „freiwillig“ oder „Mitwirkungspflicht“ drauf, nirgendwo, auch nichts von irgendwelchen Paragraphen.
Ich gehe nun davon aus, dass die den GA-Bericht haben wollen, damit mich der MDK nach Aktenlage beurteilen soll. Aber was bringt mir das für mein Krankengeld? Ich bin AU wegen meiner Wirbelsäulenkrankheiten, aber das GA ist vom Psychologen!!!! Er hat mir nach dem GA-Termin nur gesagt, ich hätte eine mittlere Depression und wäre bisschen introvertiert. Da kann der MDK doch gar nichts mit anfangen, denn das GA, welches ich ja nicht kenne, sagt bestimmt nichts oder so gut wie nichts über meine WS-Leiden aus.
Außerdem war ich doch im Dez.'12 erst in Reha, und EM-Rente habe ich auch schon beantrag, das weiß die KK doch alles.
Was mache ich wenn mich der MDK nach Aktenlage wider erwarten gesund schreibt, hat das Auswirkungen auf meinen EM – Rentenantrag???
Achso, ich hatte Donnerstag Arzttermin und habe am gleichen Tag der BEK einen neuen Auszahlungsschein fürs KG geschickt. Können die aufgrund dessen jetzt schon die KG-Zahlung verweigern?
Vielleicht noch zur Info:
Ich hatte vor einiger Zeit von DRV so einen Vordruck "Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen nach Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" erhalten, den sollte ich der AfA ausfüllen lassen und an die DRV zurückschicken, habe ich auch alles erledigt. Da dachte ich eigentlich, dass das bedeutet, dass mein Rentenantrag "durch" ist. Deswegen war ich eigentlich ja guter Dinge und dachte, die KK lässt mich so lange in Ruhe, da sie ja weiß, dass ich einen EM-Antrag gestellt habe. Und jetzt diese ganze Aufregung.
Habe dann am Freitag mal bei der DRV angerufen um nach dem Stand der Dinge (EM-Rentenantrag) zu fragen. Die SB sagte, sie dürfe mir am Tel. keine Auskunft geben, aber das der Renten-Gutachter (oder wie auch immer der Doc bei der DRV heißt) seine Entscheidung gefällt hätte und meine Akte jetzt beim Vorgesetzten (oder so ähnlich) läge zwecks letzter Entscheidung. Aber gleichzeitig erwähnte sie "so eine Rentenberechnung braucht ja auch seine Zeit und ich solle doch nächste Woche noch mal nachfragen". Also nächste Woche wird sie mir dann ja auch keine Auskunft am Tel. geben, wenn sie das nicht darf. Aber warum sagt sise "Rentenberechnung". Eine Rente berechnen tut man doch m.E. nur, wenn die EM-Rente auch genehmigt ist. Ich gehe mal davon aus, dass das ein Standardsatz war, weil sie keine Auskunft geben wollte oder durfte.
Ich sagte der Dame von der DRV dann noch, dass die KK mir eine Schweigepflichtentbindungserklärung geschickt hätte, die ich unterschreiben soll zwecks GA-Einsicht.
Die SB sagte mir, ich solle der KK das ruhig unterschreiben und zusenden, das wäre "gang und gäbe und ganz normal"!!!!
Entschuldigt für mein vieles Schreiben, aber ich bin total konfus, weiß i.M. nicht weiter, nicht was ich machen soll. Ich möchte natürlich die KV und auch den MDK und auch die DRV nicht verärgern. Möchte nichts schlimmer machen für mich. Andererseits weiß ich nicht was Recht und Billig ist im Augenblick.
Ich möchte meinen EM-Rentenantrag natürlich nicht gefährden.
Soll ich das Schreiben der KK ignorieren? Welche Folgen kommen dann auf mich zu?
Oder soll ich einfach noch 1 Woche das ganze aussitzen, nicht der KK antworten, viell. ist ja bis dahin der Bescheid (welcher auch immer) von der DRV da, obwohl ich da auch nicht dran glaube.
Ich bin weiblich, 58 Jahre alt, und habe mein Leben lang -bis auf kleine Ausnahmen- gearbeitet und brav alle Beiträge, auch die von der KK (zu 90 % immer an die BEK) bezahlt.
Ach Männo, ich bräuchte Eure Hilfe, Euren Rat und Eure Erfahrung, ich bin das erste mal in dieser Lage und habe echt keine Ahnung was ich darf, was ich kann, was mir zusteht und was nicht
LG von der Rosenfan
KK macht Ärger wegen KG-Zahlg.
Moderator: Czauderna
Hallo,
also ich sehe keinen Grund warum die Kasse bzw. der MDK zum jetzigen Zeitpunkt ein Gutachten der DRV haben müsste.
Fakt ist, dass ein Rentenantrag gestellt wurde und dass über diesen Rentenantrag offenbar entschieden wurde, nur das Ergebnis eben noch nicht bekannt ist, und solange das eben der Fall ist, solange wird auch der MDK sich zu keiner abschließenden Beurteilung aufraffen.
Wenn dem Rentenantrag auf volle EM-Rente positiv stattgegeben wird, dann ist wahrscheinlich eh der Fall für die Kasse abgeschlossen weil damit auch das Krankengeld wahrscheinlich enden wird - die Kasse benötigt dann weder Gutachten noch den MDK. Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann sieht die Sache schon etwas anders aus, dann gibt es zum MDK keine Alternative seitens der Kasse. Mein Rat, erst mal auf die Entscheidung warten und dann entscheiden ob Einverständniserklärung unterschrieben wird.
Gruss
Czauderna
also ich sehe keinen Grund warum die Kasse bzw. der MDK zum jetzigen Zeitpunkt ein Gutachten der DRV haben müsste.
Fakt ist, dass ein Rentenantrag gestellt wurde und dass über diesen Rentenantrag offenbar entschieden wurde, nur das Ergebnis eben noch nicht bekannt ist, und solange das eben der Fall ist, solange wird auch der MDK sich zu keiner abschließenden Beurteilung aufraffen.
Wenn dem Rentenantrag auf volle EM-Rente positiv stattgegeben wird, dann ist wahrscheinlich eh der Fall für die Kasse abgeschlossen weil damit auch das Krankengeld wahrscheinlich enden wird - die Kasse benötigt dann weder Gutachten noch den MDK. Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann sieht die Sache schon etwas anders aus, dann gibt es zum MDK keine Alternative seitens der Kasse. Mein Rat, erst mal auf die Entscheidung warten und dann entscheiden ob Einverständniserklärung unterschrieben wird.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
Danke für Deine Antwort.
Die KK möchte das Gutachten von dem Gutachter, der für das Rentenantragsverfahren i.A. der DRV beauftragt wurde. Dieses GA liegt ja jetzt bei der DRV liegt zwecks Entscheidungsfindung Rente ja oder nein.
Ich werde mich mal bedeckt halten, mal sehen ob sich die KK meldet und Ärger diesbezüglich macht.
Aber ich verstehe nicht, was sie mit dem Gutachten will - Reha war 2012, Rente ist beantragt. Ich denke eher mal, dass sie mich nach Aktenlage gesund schreiben lassen wollen, um die KG-Zahlung einstellen zu können. Was für einen Grund sollten die sonst haben?
Schönen Abend wünsche ich Euch.
LG Rosenfan
die auf alle Schhikanen der KK gefasst ist
Danke für Deine Antwort.
Die KK möchte das Gutachten von dem Gutachter, der für das Rentenantragsverfahren i.A. der DRV beauftragt wurde. Dieses GA liegt ja jetzt bei der DRV liegt zwecks Entscheidungsfindung Rente ja oder nein.
Ich werde mich mal bedeckt halten, mal sehen ob sich die KK meldet und Ärger diesbezüglich macht.
Aber ich verstehe nicht, was sie mit dem Gutachten will - Reha war 2012, Rente ist beantragt. Ich denke eher mal, dass sie mich nach Aktenlage gesund schreiben lassen wollen, um die KG-Zahlung einstellen zu können. Was für einen Grund sollten die sonst haben?
Schönen Abend wünsche ich Euch.
LG Rosenfan
die auf alle Schhikanen der KK gefasst ist
Hallo,
klar, das kann man vermuten, macht aber keinen Sinn - bei einem vorliegenden Rentenantrag, über den den in den nächsten Tagen oder Wochen entschieden wird, wäre es meiner Auffassung nach nicht zielführend für die Kasse den MDK einzuschalten - ich habe es in meiner Praxis noch nie erlebt, dass ein MDK. in einem laufenden Antragsverfahren auf kurzfristige Arbeitsfähigkeit entschieden hätte - erst muss das Ergebnis vorliegen.
Sicher, Erwerbsminderung ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen, aber ich denke nicht, was ich ja auch schon geschrieben habe, das sich hier ein MDK. zu einem Gutachten "hinreissen" lässt ohne die Entscheidung des RV-Trägers zu kennen.
Gruss
Czauderna
klar, das kann man vermuten, macht aber keinen Sinn - bei einem vorliegenden Rentenantrag, über den den in den nächsten Tagen oder Wochen entschieden wird, wäre es meiner Auffassung nach nicht zielführend für die Kasse den MDK einzuschalten - ich habe es in meiner Praxis noch nie erlebt, dass ein MDK. in einem laufenden Antragsverfahren auf kurzfristige Arbeitsfähigkeit entschieden hätte - erst muss das Ergebnis vorliegen.
Sicher, Erwerbsminderung ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen, aber ich denke nicht, was ich ja auch schon geschrieben habe, das sich hier ein MDK. zu einem Gutachten "hinreissen" lässt ohne die Entscheidung des RV-Trägers zu kennen.
Gruss
Czauderna