Und, wie beantwortest du die von der AfA mit aller Wahrscheinlichkeit gestellte Frage, ob eine AU vom behandelnden Arzt vorliegt? Aussteuerung bedeutet schließlich nicht, dass du plötzlich wieder arbeitsfähig bist. Die Logik sollte dir beim AfA Erstgespräch nicht abhanden kommen.DEPRIMAN hat geschrieben:Danke euch beiden
Also wenn ich bis zum Tag der Aussteureung nicht die Reha antreten sollte, da noch immer kein Platz in dem Institut frei ist....
werde ich bei der Arbeitsagentur nach § 145 ALG 1 beantragen.
Die AU Meldung werde ich nur der KK zukommen lassen !
Die Arbeitsagentur kriegt von mir keine AU Meldung !
Nee, nee....ich habe über 5 Jahre gearbeitet und eingezahlt.
Da will ich ALG 1 haben und nicht nach 6 Wochen Hartz 4 beantragen müssen.
Da sieht man wieder was das für ein abgefucktes System ist, in dem wir leben !
Bemerkenswert deine Anspruchshaltung. 5 Jahre gearbeitet und eingezahlt. Merke: Das deutsche Sozialsystem unterliegt dem Solidarprinzip; individuelle Forderungen auf eingezahlte Beiträge abzuleiten zeugt von Unwissen.
Letztlich, stelle dir vor, das 'abgefuckte' System, welches dich die letzten 76 Wochen versorgt hat, gäbe es nicht. Was dann?
Gruss
KKA