Krankengeld - Schwangerschaft uvm / Hilfe!!
Moderator: Czauderna
Krankengeld - Schwangerschaft uvm / Hilfe!!
Hallo
Seit Tagen durchforste ich das Netz.
Vorweg muss ich sagen , dass ich seit längerer Zeit AU bin , neurologischer Natur, ich wachte von heute auf morgen mit einem gelähmten Fuß auf . Ich habe zuvor Jahre im sozialen Bereich gearbeitet , muss viel laufen , trage seit dem Vorfall eine Orthese , Autofahren ist versicherungstechnisch nur mit Gaspedalumbau denkbar(den ich nicht habe). Beziehe seit Anfang November Krankengeld, seit Anfang September AU, dann direkt als Notfall operiert und Anschlussbehandlung in der Reha/Übergangsgeld, deswegen KG seit November .
In der Entgeldfortzahlung war ich dementsprechend bis Mitte Oktober.
Nach wie vor ungekündigt!
Dann unerwartet schwanger seit Dezember 2013 und aktuell noch im Krankengeld . Würde mein Hausarzt mich gesund schreiben, bestünde ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit bzw zum Schutz des Ungeborenen.
Meine gesundheitliche Perspektive sieht so aus, dass ich mich ggf nochmal zur Behebung der Lähmung operieren lasse, eine Ersatzplastik statt Orthese ist das Ziel. Das geht natürlich erst nach der Schwangerschaft/dem Wochenbett.
Nun zu der Problematik , sollte der Arzt mich grundsätzlich arbeitsfähig schreiben , und ein Beschäftigungsverbot käme nicht mehr in Frage weil Kind bereits geboren , sehe ich mich wohl gezwungen krankheitsbedingt zu kündigen, da ich ja ohne Auto nicht mal zur Arbeitsstelle komme geschweige denn die Tätigkeit dort noch ausüben kann.
Dann hätte ich wohl Anspruch auf ALG1, ggf würde ich parallel einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei RV stellen.
Mal angenommen man findet in den letzten 12 Monaten dann 160 Tage Entgeld, und den Rest Krankengeld .
Wie berechnet sich der ALG Tagessatz ?
Nehmen wir ein Nettogehalt von 5000 in 160 Tagen, gilt dann 5000:160, und davon 67 % oder 5000 : 12 Monate (365 Tage ) und davon 67 % ?
Bin wirklich recht verzweifelt aufgrund der ganzen Situation, vllt fällt jemanden was dazu ein .
Auch über Infos bezüglich Mutterschaftsgeld in Bezug auf Krankengeld würd ich mich freuen . Das ich beim Elterngeld auch in die Röhre gucke aufgrund des KG Bezuges, hab ich schon mehrfach gelesen .
Liebe Grüße
Leppy
Seit Tagen durchforste ich das Netz.
Vorweg muss ich sagen , dass ich seit längerer Zeit AU bin , neurologischer Natur, ich wachte von heute auf morgen mit einem gelähmten Fuß auf . Ich habe zuvor Jahre im sozialen Bereich gearbeitet , muss viel laufen , trage seit dem Vorfall eine Orthese , Autofahren ist versicherungstechnisch nur mit Gaspedalumbau denkbar(den ich nicht habe). Beziehe seit Anfang November Krankengeld, seit Anfang September AU, dann direkt als Notfall operiert und Anschlussbehandlung in der Reha/Übergangsgeld, deswegen KG seit November .
In der Entgeldfortzahlung war ich dementsprechend bis Mitte Oktober.
Nach wie vor ungekündigt!
Dann unerwartet schwanger seit Dezember 2013 und aktuell noch im Krankengeld . Würde mein Hausarzt mich gesund schreiben, bestünde ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit bzw zum Schutz des Ungeborenen.
Meine gesundheitliche Perspektive sieht so aus, dass ich mich ggf nochmal zur Behebung der Lähmung operieren lasse, eine Ersatzplastik statt Orthese ist das Ziel. Das geht natürlich erst nach der Schwangerschaft/dem Wochenbett.
Nun zu der Problematik , sollte der Arzt mich grundsätzlich arbeitsfähig schreiben , und ein Beschäftigungsverbot käme nicht mehr in Frage weil Kind bereits geboren , sehe ich mich wohl gezwungen krankheitsbedingt zu kündigen, da ich ja ohne Auto nicht mal zur Arbeitsstelle komme geschweige denn die Tätigkeit dort noch ausüben kann.
Dann hätte ich wohl Anspruch auf ALG1, ggf würde ich parallel einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei RV stellen.
Mal angenommen man findet in den letzten 12 Monaten dann 160 Tage Entgeld, und den Rest Krankengeld .
Wie berechnet sich der ALG Tagessatz ?
Nehmen wir ein Nettogehalt von 5000 in 160 Tagen, gilt dann 5000:160, und davon 67 % oder 5000 : 12 Monate (365 Tage ) und davon 67 % ?
Bin wirklich recht verzweifelt aufgrund der ganzen Situation, vllt fällt jemanden was dazu ein .
Auch über Infos bezüglich Mutterschaftsgeld in Bezug auf Krankengeld würd ich mich freuen . Das ich beim Elterngeld auch in die Röhre gucke aufgrund des KG Bezuges, hab ich schon mehrfach gelesen .
Liebe Grüße
Leppy
@Leppy: Das mit der Eigenkündigung würde ich nicht mal ansatzweise erwägen. Da gibt es bessere Lösungen, ggf. bei Euch auf Arbeit auch andere Möglichkeiten. Die Schwangerschaft selbst ist keine Krankheit, ggf. würde aber das Beschäftigungsverbot greifen selbst wenn der Arzt für arbeitsfähig hält (was ich nach der Schilderung nicht glaube). An Deiner Stelle würde ich zum Integrationsamt gehen und einen GdB beantragen. Behinderte stehen unter speziellem Schutz. Dein Weg ist doch erstmal vorgeschrieben, zumindest bis Ende der Erziehungszeit. Wieso also vorher die Reißleine ziehen?
Da fällt mir schon mal ein Stein vom Herzen , hatte befürchtet , dass ich während des Mutterschutzes bei weiterer nicht schwangerschaftsbedingter AU nur die 13 Euro tägl. von der Krankenkasse erhalte und sonst nichts darüber hinaus -durch das durch Krankheit ruhende Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber bestimmt nichts dazu .ratte1 hat geschrieben:Hallo,
zur Höhe des ALG 1 kann ich leider nichts sagen.
Wenn du bis zum Schutzfristbeginn arbeitsunfähig bleibst, wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Brutto-Krankengeldes gezahlt und Elterngeld in Höhe von 300,- Euro monatlich.
Ich wünsche dir gute Besserung.
mfg
ratte1
Vielen Dank für die Antwort , liebe Grüße
Hallo nochmal,Poet hat geschrieben:@Leppy: Das mit der Eigenkündigung würde ich nicht mal ansatzweise erwägen. Da gibt es bessere Lösungen, ggf. bei Euch auf Arbeit auch andere Möglichkeiten. Die Schwangerschaft selbst ist keine Krankheit, ggf. würde aber das Beschäftigungsverbot greifen selbst wenn der Arzt für arbeitsfähig hält (was ich nach der Schilderung nicht glaube). An Deiner Stelle würde ich zum Integrationsamt gehen und einen GdB beantragen. Behinderte stehen unter speziellem Schutz. Dein Weg ist doch erstmal vorgeschrieben, zumindest bis Ende der Erziehungszeit. Wieso also vorher die Reißleine ziehen?
die Reißleine würde ich bei 300 Euro Elterngeld und Wegfall des Krankengeldes wohl automatisch ziehen müssen, denn wovon sonst Leben ? Vllt käme beim ALG mehr rum und ich könnte eben schauen was die RV entscheidet, tatsächlich vermitteln könnte man mich angesichts zweiter OP mit 6 Wochen Ruhigstellung und Gangschule danach + Neugeborenem daheim wohl nicht.
In meinem Reha Bericht wird eine Umschulung ggf empfohlen , sowie der Gaspedalumbau. 6monate schätzten die Rehaärzte die Genesung, mittlerweile sind 8 um und es ist keine Besserung in Sicht ,einziger Hoffnungsschimmer auch für den Erhalt meiner Lebensqualität ist dann nur die zweite OP.
Ich habe halt Angst, dass sich spätestens nach der Geburt der medizinische Dienst meldet bzw mein Hausarzt sogar plädiert die AU auf zu heben. Er hat leider nie viel Zeit oder Verständnis und vergisst auch immer wieder das ich die 30 km zur Arbeitstelle mit gelähmten Rechten Fuss nicht erreichen kann, selbst wenn der Arbeitgeber einen behindertenfreundlichen Arbeitsplatz einrichtet.
Da würde ich mit dem Beschäftigungsverbot wegen fehlenden Immunschutz finanziell ja besser fahren , aber ist auch nicht gerecht allen Beteiligten gegenüber
Nicht zuletzt fühle ich mich ja krank.
Den Antrag auf GdB habe ich schon hier liegen , aber trotzdem danke für den Tip, ist in jedem Fall sinnvoll.
@Leppy: Um genau zu vergleichen müsste man mehr wissen: Verheiratet? Hättet Ihr/Du Anspruch auf ALGII/Hartz IV? Wie hoch wäre eine EM-Rente wenn das KRG enden würde und die AU weiterbesteht?
Mit der jetzigen AU würdest Du die Vermittelbarkeitskriterien für ALG I wohl nicht erfüllen und die Frage wäre ob Du eine Sperre kassieren würdest bei Eigenkündigung. Ggf. ist eine Aufhebung aus Krankheitsgründen (idealerweise mit Abfindung) ein Weg der Mitte. Hierzu ist eine Ferndiagnose über Internetforen nicht möglich.
Mit der jetzigen AU würdest Du die Vermittelbarkeitskriterien für ALG I wohl nicht erfüllen und die Frage wäre ob Du eine Sperre kassieren würdest bei Eigenkündigung. Ggf. ist eine Aufhebung aus Krankheitsgründen (idealerweise mit Abfindung) ein Weg der Mitte. Hierzu ist eine Ferndiagnose über Internetforen nicht möglich.
Also ich bin unverheiratet, habe schon einen 8 jährigen Sohn aus früherer Beziehung, bekomme Unterhalt und Kindergeld für ihn . Der Vater, von dem ich jetzt schwanger bin , wohnt vor allem aus beruflichen Gründen noch nicht bei uns. Pendelt halt hier her, wenn er freie Tage hat, wodurch natürlich auch Kosten entstehen. Unser Kind kommt 29.08 laut Rechnung, ich habe gelesen , dass der werdende Vater die ersten 3 Lebensjahre auch für mich aufkommen muss , deswegen ist fraglich ob ich/ wir , wenn sein recht geringes Einkommen trotz doppelter Haushaltsführung angerechnet würde , etwas zur Grundsicherung bekommen. Das befürchte ich eben bei Hartz IV.
Mit Wohngeld würde man wohl besser fahren, da dort immerhin die Kindergelder und der Sockelbetrag des Elterngeldes unberücksichtigt bleibt . Trotzdem ein Einschnitt von min 600 Euro monatlich , Elterngelf schon abgezogen , sollte das Krankengeld wegfallen.
Für EM- Rente bin ich wohl viel zu Jung als das da was raus käme .
Sollte ich den Schritt der Kündigung / Aufhebungsvertrag tatsächlich Wagen (müssen) , dann natürlich nur vorheriger Absprache mit dem Arbeitsamt und ggf einem Anwalt der noch was aushandelt bzgl Abfindung / Abgeltung Resturlaub etc.
Mit Wohngeld würde man wohl besser fahren, da dort immerhin die Kindergelder und der Sockelbetrag des Elterngeldes unberücksichtigt bleibt . Trotzdem ein Einschnitt von min 600 Euro monatlich , Elterngelf schon abgezogen , sollte das Krankengeld wegfallen.
Für EM- Rente bin ich wohl viel zu Jung als das da was raus käme .
Sollte ich den Schritt der Kündigung / Aufhebungsvertrag tatsächlich Wagen (müssen) , dann natürlich nur vorheriger Absprache mit dem Arbeitsamt und ggf einem Anwalt der noch was aushandelt bzgl Abfindung / Abgeltung Resturlaub etc.