Krankengeld...wieder arbeiten...danach wieder Krankengeld???

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Moderator: Czauderna

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soulmate1971
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Krankengeld...wieder arbeiten...danach wieder Krankengeld???

Beitrag von soulmate1971 » 23.05.2014, 09:01

Hallo, habe folgende Frage:
Ich hab nach einer Bandscheiben-Op Krankengeld erhalten. Möchte es ab nächsten Dienstag wieder mit arbeiten versuchen. Wenn ich merke, dass es doch noch nicht geht bekomme ich dann wieder Krankengeld oder erst wieder Lohnfortzahlung? Und wie wäre das mit der Berechnung des Krankengeldes? Würde eine neue Berechnung durchgeführt werden auch wenn ich nur ein paar Tage arbeiten gewesen wäre, weil ich irgendetwas von einem Berechnungszeitraum gelesen habe...hab natürlich Angst, das das Krankengeld dann viel weniger wäre, weil ich auf Stunden arbeite...
Bedanke mich schon im Voraus für Eure Antworten.
Lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.05.2014, 09:33

Hallo,
Es wird wieder Krankengeld gezahlt und wenn es keinen vollen abgerechneten Lohnzahlungszeitraum gibt, auch wieder in der gleichen Höhe ,
Meine ich.
Gruss
Czauderna

soulmate1971
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Beitrag von soulmate1971 » 23.05.2014, 09:54

vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin ich schon erleichtert, dass dies geregelt wäre, da ich alleinerziehend bin und auf das Geld angewiesen.
Ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen, aber man weiss ja nie.
Müsste ich dann gleich wieder einen Auszahlscheid abgeben oder bekomm ich eine AU?

KKA
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Beitrag von KKA » 23.05.2014, 10:07

Ärztlich attestierte AU der Kasse zustellen, diese sendet dir den Auszahlschein zu. Den Auszahlschein vom Arzt bestätigen lassen und ausgefüllt zurück an die Kasse. KRG wird bezahlt. So der übliche Ablauf.

Gruss
KKA

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.05.2014, 10:58

Nur eines beachten.

Wenn eine erneute AU wegen der gleichen Erkrankung vorliegt entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Der Anspruch auf KRG besteht aber erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung. Wenn Du Dienstag bis bsp. Freitag arbeitest und am kommenden Montag zum Arzt gehst wird Krankengeld erst ab Dienstag gezahlt. Es entsteht also ein Tag Lücke.

Wenn Du Montag arbeitest und abends zum Arzt gehst und am Montag krank geschrieben wirst wird Lohn für Montag gezahlt und Krankengeld ab Dienstag

soulmate1971
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Beitrag von soulmate1971 » 25.05.2014, 15:58

Erst mal DANKE für die Antworten!!!!
Die Lücke wie broemmel beschrieben besteht aber nur beim Krankengeld oder? Also wenn ich z.bsp. montag bis donnerstag arbeite...am freitag zum arzt gehen würde...bekäme ich ab Samstag wieder Krankengeld...sehe ich das so richtig? Ich geh mal davon aus, dass ich mit der gleichen Diagnose krank geschrieben werden würde....da es sich ja um die gleiche Krankheit handelt...
Hab einfach nur Angst, dass ich etwas falsch machen könnte...was ich hier manchmal so lese...da bekomm ich schon Panik!!!

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