Dauerhafte Rückkehr in GKV / Elternzeit Unterschreitung JAEG

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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visionbawue
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Dauerhafte Rückkehr in GKV / Elternzeit Unterschreitung JAEG

Beitrag von visionbawue » 18.09.2008, 18:00

Hallo Experten,

Ausgangslage:
Verheiratet, 3 Kinder, bin z. Zt. Alleinverdiener und seit 10 Jahren in PKV (meine Kinder auch), habe andere Erwartungen an die Gesundheitsreform gehabt, erwäge deshalb Rückkehr in GKV
Bitte keine politischen oder sonstigen Meinungen posten, sondern sachdienliche Hinweise zu den Fragen. Danke

Frage 1) Wenn ich 2009 unterjährig ca. ab Mai 1 Jahr in Elternzeit gehe und meine Arbeitszeit, d.h. auch mein Gehalt soweit reduziere, dass ich unter die JAEG falle, tritt sofortige Versicherungspflicht ein und ich würde (zunächst) ab Eintritt der Elternzeit über die GKV pflichtversichert.

Korrekt?

Wird die JAEG dabei pro Zeitjahr oder pro Kalenderjahr gerechnet?
Fallen folgende Einnahmen unter das Einkommen, welches zur JAEG gerechnet wird?

- Prämienzahlung (am Jahresende, lt. Arbeitsvertrag leistungsabhängig)
- Altersvorsorge (ich hätte die Möglichkeit, temporär mehr AV-Beiträge zu zahlen)

Frage 2) Muß ich meine PKV kündigen, bzw. habe ich ein Sonderkündigungsrecht durch die Elternzeit?

Frage 3) Wieviel darf ich in 2009 verdienen, bzw. welche JAEG gilt für mich, da ich schon vor 2002 PKV war?

Frage 4) Welche Vorraussetzungen muß ich erfüllen, um dauerhaft in der GKV zu verbleiben?
Müsste ich dieser 24 Monate angehören, d.h. mindestens 2 Jahre unter der JAEG bleiben, damit nicht erneut ein Zwangswechsel in die PKV erfolgt, wenn ich früher die JAEG erreiche oder genügen die 12 Monate für einen Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft? Wenn ja worin begründet sich dieser Anspruch

"...Die Mitgliedschaft in der GKV kann
von Pflichtversicherten als freiwillig weitergeführt werden, wenn direkt vor Ende der Pflichtversicherung eine gesetzliche Mitgliedschaft von zwölf Monaten besteht oder wenn innerhalb der letzen fünf Jahre eine gesetzliche Mitgliedschaft von 24 Monaten nachgewiesen werden kann."

Es heißt ja "kann"
D.h. könnte man im Umkehrschluß nicht folgern, der andere Vertragspartner (in dem Fall die GKV) muß die Mitgliedschaft nicht freiwillig weiterführen, wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht zutrifft?


Frage 5) Was passiert, wenn ich meine PKV gekündigt habe und bereits früher die JAEG (z.B. nach einem Jahr) überschreite? Bin ich dann nicht versichert?

Frage 6) Vielleicht ändert sich die Gesetzeslage ja zwischenzeitlich wieder. Kann ich meine PKV quasi als Anwartschaft möglichst beitragsfrei weiterlaufen lassen?

Danke für alle Infos
Gruß Vision

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