Hallo,
ich habe mich aufgrund der Reduzierung meiner Arbeitszeit auf die Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit von der KV-Pflicht befreien lassen. In dem Schreiben steht drin, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann.
Nun wechsle ich den Job mit einer höheren Arbeitszeit (über 20 Std.) verdiene aber unterhalb der Jahresentgeldgrenze.
Frage: Gilt die Befreiung dann immer noch, oder ist das jetzt ein neuer Sachverhalt (da neuer AG, höhere Stundenzahl) und muss ich mich wieder pflichtversichern?
Freue mich auf Antworten!
Befreiung von der GKV-Pflicht bei Arbeitgeberwechsel
Moderator: Czauderna
Hallo Sunny,Sunny01 hat geschrieben:
Frage: Gilt die Befreiung dann immer noch, oder ist das jetzt ein neuer Sachverhalt (da neuer AG, höhere Stundenzahl) und muss ich mich wieder pflichtversichern?
nach dem BSG Urteil vom 25.05.2011 (Az. B 12 KR 9/09 R) gilt die Befreiung nur bis zum Ende der Beschäftigung
Beim neuen AG tritt dann wieder KV-Pflicht ein
Gruß Bully