Wechsel PKV in die GKV - seit August 2013 einfacher?
Moderator: Czauderna
Wechsel PKV in die GKV - seit August 2013 einfacher?
Hallo,
Ich bin nach langen Jahren PKV-Mitgliedschaft nun in die GKV nach Arbeitszeitreduzierung und daraufhin folgender Versicherungspflicht gewechselt.
Nun sagte mir ein Berater der GKV, dass man seit August 2013 nicht mehr 12 Monate die Arbeitszeit reduzieren muss um dauerhaft in der GKV bleiben zu können. 1 Monat Versicherungspflicht würde reichen. Dann könnte ich wieder auf mein volles Gehalt zurückkehren.
Es gibt hierzu einem dem Sozialgesetzbuch neu eingefügten § 188 Abs. 4 SGB V eine sog. „obligatorische Anschlussversicherung".
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/188.html
Ist jemand hier, der das schon praktiziert hat? Gibt es irgendwelche Fallstricke? Denn ich möchte auf keinen Fall mehr in die PKV zurück.
Ich bin nach langen Jahren PKV-Mitgliedschaft nun in die GKV nach Arbeitszeitreduzierung und daraufhin folgender Versicherungspflicht gewechselt.
Nun sagte mir ein Berater der GKV, dass man seit August 2013 nicht mehr 12 Monate die Arbeitszeit reduzieren muss um dauerhaft in der GKV bleiben zu können. 1 Monat Versicherungspflicht würde reichen. Dann könnte ich wieder auf mein volles Gehalt zurückkehren.
Es gibt hierzu einem dem Sozialgesetzbuch neu eingefügten § 188 Abs. 4 SGB V eine sog. „obligatorische Anschlussversicherung".
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/188.html
Ist jemand hier, der das schon praktiziert hat? Gibt es irgendwelche Fallstricke? Denn ich möchte auf keinen Fall mehr in die PKV zurück.
Der GKV-Berater sagte mir , dass die GKV mich anschließend (nach der Versicherungspflicht) auch als freiwillig Versicherte behalten wird und mich nicht rausschmeißen wird.
Mehr konnte er mir dazu nicht sagen, weil bislang angeblich noch keine Erfahrungen vorliegen bei der GKV.
@ Poet: reicht wirklich ein Monat der Gehaltsreduzierung auf das Pflichtversichertenniveau oder sollte ich bis zum Beginn des neuen Jahres warten mit der Erhöhung meiner Arbeitszeit auf 100% ?
Was sind denn nun mögliche Fallstricke?
Mehr konnte er mir dazu nicht sagen, weil bislang angeblich noch keine Erfahrungen vorliegen bei der GKV.
@ Poet: reicht wirklich ein Monat der Gehaltsreduzierung auf das Pflichtversichertenniveau oder sollte ich bis zum Beginn des neuen Jahres warten mit der Erhöhung meiner Arbeitszeit auf 100% ?
Was sind denn nun mögliche Fallstricke?
Hallo,
das wurde uns letztes Jahr auch so gesagt. Wir haben das Gehalt zur Sicherheit trotzdem das ganze Jahr (1.1.2013 - 31.12.2013) jeden Monat einen Euro unter der Grenze gehalten. Wir haben der Aussagen auch nicht getraut und da an der Versicherung vier weitere Personen dranhängen sind wir auf Nummer sicher gegangen.
Bin aber auch auf weitere Ausführungen der Spezialisten gespannt.
das wurde uns letztes Jahr auch so gesagt. Wir haben das Gehalt zur Sicherheit trotzdem das ganze Jahr (1.1.2013 - 31.12.2013) jeden Monat einen Euro unter der Grenze gehalten. Wir haben der Aussagen auch nicht getraut und da an der Versicherung vier weitere Personen dranhängen sind wir auf Nummer sicher gegangen.
Bin aber auch auf weitere Ausführungen der Spezialisten gespannt.
@malin: Es gibt auch nicht DEN Gesetzestext der alles abgreift was zu beachten wäre. Das mit dem einen Monat ist weder generell richtig noch falsch.
Nicht dass der Verdacht aufkommt, es handle sich um gehütetes Elitenwissen aber um hier korrekte und sichere AW bezogen auf Deinen Fall geben zu können braucht es mehr. Es gibt auch keine Universallösung in dem Punkt. Und ich persönlich berate ungern zu Ende was jemand anderes angefangen hat. Deswegen mein Tipp, sich mit dem GKV-Berater hinzusetzen der die Mitgliedschaft eingerichtet hat. Vielleicht mögen die anderen User mehr schreiben...sorry.
Nicht dass der Verdacht aufkommt, es handle sich um gehütetes Elitenwissen aber um hier korrekte und sichere AW bezogen auf Deinen Fall geben zu können braucht es mehr. Es gibt auch keine Universallösung in dem Punkt. Und ich persönlich berate ungern zu Ende was jemand anderes angefangen hat. Deswegen mein Tipp, sich mit dem GKV-Berater hinzusetzen der die Mitgliedschaft eingerichtet hat. Vielleicht mögen die anderen User mehr schreiben...sorry.
Ja ein Fallstrick könnte z.B. sein, dass im §9 des Sozialgesetzbuches (Freiwillige Versicherung) steht:
"(1) Der Versicherung können beitreten
1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html
Hier ist ja eigentlich klar geregelt, dass die freiwillige Versicherung erst dann eintritt, wenn ohne Unterbrechung eine 12-monatige Pflichtversicherung vorlag.
"(1) Der Versicherung können beitreten
1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html
Hier ist ja eigentlich klar geregelt, dass die freiwillige Versicherung erst dann eintritt, wenn ohne Unterbrechung eine 12-monatige Pflichtversicherung vorlag.
Tolle Diskussion, aber irrelevant.
§ 188 Abs. 4 ist dafür aussagefähig.
1 Tag Pflicht oder FamVers reicht! Der, der die FamVers gibt, muss auch nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen!
Ausnahme: Zuzug aus dem Ausland mit ausländischer GKV, dann gilt ggf. § 6 SGB V.
Gesetzestexte hin oder her - es gibt immer eine Interpretation der Rechtsprechung (Kommentierung), und die ist eindeutig!
Die obligatorische Abschlussversicherung gilt für die Weiterversicherung.
Wenn ich aber versicherungsfrei werden will, dann gilt weiterhin, dass ich vorausschauend die Fristen erfüllen muss!
§ 188 Abs. 4 ist dafür aussagefähig.
1 Tag Pflicht oder FamVers reicht! Der, der die FamVers gibt, muss auch nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen!
Ausnahme: Zuzug aus dem Ausland mit ausländischer GKV, dann gilt ggf. § 6 SGB V.
Gesetzestexte hin oder her - es gibt immer eine Interpretation der Rechtsprechung (Kommentierung), und die ist eindeutig!
Die obligatorische Abschlussversicherung gilt für die Weiterversicherung.
Wenn ich aber versicherungsfrei werden will, dann gilt weiterhin, dass ich vorausschauend die Fristen erfüllen muss!