Hallo,
ich finde leider nichts passendes per Google im Netz ( nur Infos zu Reha mit arbeitsfähiger Entlassung), habe aber riesen bammel, das jetzt etwas falsch laufen könnte bei mir.
Ich war jetzt im April in einer medizinischen Reha für 4 Wochen, getragen durch die Rentenversicherung. Davor bekam ich seit Februar 2013 Krankengeld, nach der Kündigung des Arbeitgebers. Ich bin aus der Reha als nicht arbeitsfähig entlassen worden und zwar am Montag also 05.05.2014 18:00 Uhr (das war mein letzter Tag in der Klinik). Am Dienstag war ich beim Hausarzt der mich weiterhin, wie mit dem Reha-Arzt abgesprochen, krankgeschrieben hat also am 06.05.2014.
Dabei sollte die Diagnose gewechselt werden, da die ursprüngliche Diagnose behandelt wurde, aber die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellte. Dies hat der Hausarzt auch gemacht, obwohl es eine sehr ähnliche ist. Dabei hat er die AU als Erstbescheinigung ausgestellt, was für mich soweit logisch klingt (neue Diagnose).
Die Krankenkasse habe ich ebenfalls gleich nach dem Besuch beim Hausarzt telefonisch informiert. Dort wurde mir gesagt, ich solle den Bescheid der Rehaklinik auf dem vermerkt ist, das ich weiterhin AU bin zu ihnen schicken, den gelben Zettel würden sie nicht brauchen, da ich ja bereits vorher AU war. Sie würden mir dann den Auszahlschein für das Krankengeld zukommen lassen.
Meine Frage ist nun, soll ich die AU vom Hausarzt trotzdem hinschicken? Ist es richtig, das die AU nach der Klinik eine Erstbescheinigung ist( ich hatte eine Folgebescheinigung erwartet trotz neuer Diagnose)? Das wichtigste ist wohl, wie gehe ich korrekt vor, damit ich nicht aus dem Krankengeld falle, welche Dinge muss ich beachten?
Vielen Dank und Grüße
Sazzabin
Nach der Reha wie geht es korrekt weiter?
Moderator: Czauderna