Komm leider erst jetzt dazu, zu antworten...
Trotzdem nochmals nachgefragt: Was ist, wenn ich mich als Selbststaendiger (mit 900 EUR Einkommen) anmelde...darf ich dann immer noch nicht frei waehlen?heinrich hat geschrieben: Es gibt bei der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V KEINE andere Lösung als DEINE ALTE LETZTE Krankenkasse.
Wenn Du aber am Tag der Einreise ein Arbeitverhältnis eingehst (also mehr als 450 EUR, dann wärest Du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig
nach § 5 Abs. 1 Nr.1 SGB V.
Dann könntest Du NEU wählen.